Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
06.01.17, 12:01
Aktualisiert
06.01.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 06.01.2017
aus der Niederschrift über die 23. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 01.12.2016.
öffentlicher Teil
2.5
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald 170/2016
zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. §
3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage
gem. § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und
dritten erneuten
Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen
Anregungen,
b) erneuter Feststellungsbeschluss
Beschluss:
Den in der Anlage 1 der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB, der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlagen gem. § 4 a
Abs. 3 BauGB wird gefolgt.
Den in der Anlage 2 der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der
frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB und
der erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird gefolgt.
Die in den Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen
Belange werden teilweise auf die Ebene der nachgelagerten Bebauungspläne verlagert. Aus
diesem Grund wurden der Sitzungsvorlage bereits Abwägungsvorschläge zu den
Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ beigefügt.
Diesen Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass diejenigen Belange, die auf die
Bebauungspläne verlagert wurden, jedenfalls auf der Ebene dieser Bebauungspläne einer
Lösung zugeführt werden können. Hieraus folgt, dass der Flächennutzungsplan vollziehbar
ist.
Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark
Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei den
Abwägungsvorschlägen zu der 9. Flächennutzungsplanänderung. Die
Abwägungsvorschläge zu der 9. Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer auf eine
Lösung der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplanverfahren verwiesen wird, werden
derart abgewogen, dass eine Lösung in einem nachgelagerten Plan- und
Genehmigungsverfahren möglich ist.
Der Rat beschließt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Hürtgenwald und tritt der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich bei. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen. Gleichzeitig wird
die Verwaltung beauftragt, nach Erteilung der Genehmigung der
Flächennutzungsplanänderung, diese bekannt zu machen.
BM
CDU
SPD
B‘90/DIE GRÜNEN
FDP
Hr. Gilleßen
Hr. Breuer
Gesamt
Ja
1
10
6
Nein
Enthaltung
1
2
1
1
18
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2016
3
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