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Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) erneuter Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
88 kB
Datum
01.12.2016
Erstellt
06.01.17, 12:01
Aktualisiert
06.01.17, 12:01
Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 
             Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) erneuter Feststellungsbeschluss) Beschlusstext (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 
             Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) erneuter Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 06.01.2017 aus der Niederschrift über die 23. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 01.12.2016. öffentlicher Teil 2.5 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald 170/2016 zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten, zweiten und dritten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) erneuter Feststellungsbeschluss Beschluss: Den in der Anlage 1 der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird gefolgt. Den in der Anlage 2 der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, der Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird gefolgt. Die in den Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Belange werden teilweise auf die Ebene der nachgelagerten Bebauungspläne verlagert. Aus diesem Grund wurden der Sitzungsvorlage bereits Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ beigefügt. Diesen Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass diejenigen Belange, die auf die Bebauungspläne verlagert wurden, jedenfalls auf der Ebene dieser Bebauungspläne einer Lösung zugeführt werden können. Hieraus folgt, dass der Flächennutzungsplan vollziehbar ist. Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei den Abwägungsvorschlägen zu der 9. Flächennutzungsplanänderung. Die Abwägungsvorschläge zu der 9. Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer auf eine Lösung der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplanverfahren verwiesen wird, werden derart abgewogen, dass eine Lösung in einem nachgelagerten Plan- und Genehmigungsverfahren möglich ist. Der Rat beschließt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald und tritt der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich bei. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Bezirksregierung zu beantragen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, nach Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung, diese bekannt zu machen. BM CDU SPD B‘90/DIE GRÜNEN FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Ja 1 10 6 Nein Enthaltung 1 2 1 1 18 Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 01.12.2016 3 1 Seite 2