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Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
70 kB
Erstellt
19.12.14, 16:01
Aktualisiert
19.12.14, 16:01
Beschlusstext (Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler;
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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Beschluss Hürtgenwald, den 19.12.2014 aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 11.12.2014. öffentlicher Teil 2.7 Übergangsheime für asylbegehrende Ausländer und Aussiedler; hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 194/2014 Beschluss: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: 1. Die Richtigkeit der Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Gebührensätze betragen je Person und Monat für die Benutzung 8,60 €, für Strom 15,80 € und Heizung 29,15 €. 3. Die Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. einstimmig, 0 Enthaltungen