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Beschlusstext (Bestattungswesen hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
91 kB
Erstellt
19.12.14, 16:01
Aktualisiert
19.12.14, 16:01
Beschlusstext (Bestattungswesen
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015) Beschlusstext (Bestattungswesen
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015)

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Beschluss Hürtgenwald, den 19.12.2014 aus der Niederschrift über die 5. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 11.12.2014. öffentlicher Teil 2.3 Bestattungswesen hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015 189/2014 Beschluss: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 fasst der Rat der Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: A) „Bereitstellung Friedhof“, B) „Durchführung von Bestattungen“, C) „Grabentfernungen“. Die kalkulierten Gebühren betragen: A) Bereitstellung Friedhof 1. Sargbestattungen a) Kindergrab 0,00 € b) Reihengrab mit Grabpflege 558,00 € (Friedhof Gey alt 465,00 €) c) Reihengrab ohne Grabpflege 1.954,00 € d) anonyme Bestattungen 1.954,00 € e) Einzelwahlgrab 2.056,00 € (Friedhof Gey alt 1.703,00 €) f) Doppelwahlgrab 4.079,00 € (Friedhof Gey alt 3.399,00 €) 2. Urnenbestattungen a) Urnenreihengrab 541,00 € b) Urnenreihenrasengrabstätten 541,00 c) anonyme Urnengrabstätten 541,00 d) Urnenwahlgrab 2.042,00 € (Friedhof Gey alt 1.362,00 €) B) Durchführung der Bestattung a) Benutzung der Leichenhalle 387,00 € b) Erdbestattung 1) Grabaushub Bauhof und Unternehmen 456,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 371,00 € je Fall c) Urnenbestattung 1) Grabaushub Bauhof 302,00 € je Fall 2) Durchführung 85,00 € je Fall 3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 262,00 € je Fall C) Entfernen von Grabstätten Entfernen einer Doppelgrabstätte 493,00 € Entfernen einer Einzelgrabstätte 247,00 € 3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. BM CDU SPD B´90/DIE GRÜNEN FDP Hr. Gilleßen Hr. Breuer Gesamt Ja 1 12 6 2 Nein Enthaltung 2 1 1 23 Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2014 2 0 Seite 2