Daten
Kommune
Hürtgenwald
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91 kB
Erstellt
19.12.14, 16:01
Aktualisiert
19.12.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 19.12.2014
aus der Niederschrift über die 5. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 11.12.2014.
öffentlicher Teil
2.3
Bestattungswesen
hier: Gebührenkalkulation und Satzung 2015
189/2014
Beschluss:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2014 fasst der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Die vorgelegte Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
A) „Bereitstellung Friedhof“,
B) „Durchführung von Bestattungen“,
C) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Gebühren betragen:
A) Bereitstellung Friedhof
1. Sargbestattungen
a) Kindergrab 0,00 €
b) Reihengrab mit Grabpflege 558,00 € (Friedhof Gey alt 465,00 €)
c) Reihengrab ohne Grabpflege 1.954,00 €
d) anonyme Bestattungen 1.954,00 €
e) Einzelwahlgrab 2.056,00 € (Friedhof Gey alt 1.703,00 €)
f) Doppelwahlgrab 4.079,00 € (Friedhof Gey alt 3.399,00 €)
2. Urnenbestattungen
a) Urnenreihengrab 541,00 €
b) Urnenreihenrasengrabstätten 541,00
c) anonyme Urnengrabstätten 541,00
d) Urnenwahlgrab 2.042,00 € (Friedhof Gey alt 1.362,00 €)
B) Durchführung der Bestattung
a) Benutzung der Leichenhalle 387,00 €
b) Erdbestattung
1) Grabaushub Bauhof und Unternehmen 456,00 € je Fall
2) Durchführung 85,00 € je Fall
3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 371,00 € je Fall
c) Urnenbestattung
1) Grabaushub Bauhof 302,00 € je Fall
2) Durchführung 85,00 € je Fall
3) Schließen des Grabes durch den Bauhof 262,00 € je Fall
C) Entfernen von Grabstätten
Entfernen einer Doppelgrabstätte 493,00 €
Entfernen einer Einzelgrabstätte 247,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.
BM
CDU
SPD
B´90/DIE GRÜNEN
FDP
Hr. Gilleßen
Hr. Breuer
Gesamt
Ja
1
12
6
2
Nein
Enthaltung
2
1
1
23
Beschluss der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2014
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