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Beschlusstext (Antrag auf Städtebauförderung Kall 1. Gesamtantrag 2. Programmantrag 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
04.01.17, 18:06
Aktualisiert
04.01.17, 18:06
Beschlusstext (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1. Gesamtantrag
2. Programmantrag 2017) Beschlusstext (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1. Gesamtantrag
2. Programmantrag 2017)

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BESCHLUSS aus der 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 20.12.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 4. Antrag auf Städtebauförderung Kall 1. Gesamtantrag 2. Programmantrag 2017 Vorlagen-Nr.: 244/2016 Beratungsverlauf: Herr Professor Westerheide und Herr Wildschütz referieren und gehen insbesondere auf die Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand der Planungen ein. Das Konzept sei der Bezirksregierung bis zum 31.12.2016 vorzulegen. Auf Nachfrage von Herrn Mießeler informiert Herr Wildschütz darüber, dass die Aufgaben für das Quartiersmanagement von externer Stelle durchgeführt würden und bestätigt, dass diesbezüglich nach Möglichkeit eine finanzielle Förderung in Anspruch genommen werde. Bürgermeister Radermacher teilt mit, dass die Verwaltung derzeit mit den Gewerbetreibenden in der Bahnhofstraße in Verbindung stehe. Die Planungen, darunter auch der sogen. „Verfügungsfonds“, stoße durchweg auf positive Resonanz. Nach Ansicht von Herrn Vermöhlen und Herrn Fiebrich seien demografische Aspekte zwingend und umfassend im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen. Es werde befürchtet, dass die Außenorte diesbezüglich zukünftig noch stärker gefordert würden, um gegenüber dem Kernort wettbewerbsfähig zu bleiben. Herr Dr. Wolter sieht die Außenorte nicht durch das Städtebauförderungsprojekt in Kall gefährdet. Der Kernort werde eine erhebliche Aufwertung durch die Maßnahme erfahren, die Außenorte seien zu gegebener Zeit zu integrieren. Auch Bürgermeister Radermacher sieht keinen Widerspruch darin, die Entwicklung des Kernortes und der Außenorte parallel zu starten. Herr Professor Westerheide teilt mit, dass demografische Aspekte nicht Schwerpunkt der Planungen seien, zumal hierfür keine Fördermittel generiert werden könnten, dennoch grundlegend Berücksichtigung fänden. Seiner Auffassung nach stelle das Projekt im Kernort einen Impuls für die Entwicklung der Außenorte dar. Herr Heller informiert, dass die Verwaltung um weitere Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, die nicht im Rahmen des Städtebauprojektes abgewickelt werden könnten, bemüht sei. Auf Nachfrage von Herrn Schiffer werden die Gesamtkosten für das Projekt auf 24 Mio. Euro beziffert. Diese Summe sei um öffentliche Fördergelder und private Investitionen zu modifizieren. Der Anteil der Gemeinde Kall belaufe sich auf rd. 4,5 Mio. Euro. Herr Schiffer und Herr Sohn befürchten im Rahmen des Projektes unkalkulierbare Risiken, insbesondere soweit sich Änderungen der Rahmenbedingungen ergäben oder das Investitionsvolumen unterschritten werde. Herr Professor Westerheide und Herr Wildschütz erklären, dass zunächst lediglich eine Absichtserklärung erfolge. Im folgenden Verfahren sei die Gemeinde Kall in sämtlichen Einzelmaßnahmen weiterhin frei in ihren Entscheidungen. Diese könnten jederzeit modifiziert werden. Herr Professor Westerheide gibt zudem zu bedenken, dass es sich um notwendige Maßnahmen handele. Er empfiehlt daher, diese unverzüglich einzubringen, da dies zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich sei. Auf Nachfrage von Herrn Schiffer teilt Herr Wildschütz mit, dass von einer Förderunschädlichkeit auszugehen sei, soweit Maßnahmen nicht im vorgegebenen Zeitraum fertiggestellt würden. Er empfiehlt, die Abhängigkeit von Dritten bzw. Projektpartnern grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Herr Dr. Wolter sieht im Städtebauprojekt eine einmalige Gelegenheit für die weitere Entwicklung der Gemeinde Kall. Nicht zuletzt angesichts der stattfindenden Entwicklung in den umliegenden Kommunen sei diese Chance nunmehr zu ergreifen. Beschluss: 1. Der Rat stimmt dem vorliegenden Integrierten Handlungskonzept und der Kosten- und Finanzierungsübersicht für den Gesamtantrag Städtebau zu. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Mittel der Städtebauförderung NRW für die Laufzeit von 2017 bis 2021 fristgerecht zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. 2. Der Rat stimmt dem vorliegenden Programmantrag mit der dazugehörigen Projekt- und Kostenübersicht zu. Die erforderlichen Eigenmittel werden im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag fristgerecht zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.12.2016 Seite 2