Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
04.01.17, 18:06
Aktualisiert
04.01.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 16. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 20.12.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Antrag auf Städtebauförderung Kall
1. Gesamtantrag
2. Programmantrag 2017
Vorlagen-Nr.: 244/2016
Beratungsverlauf:
Herr Professor Westerheide und Herr Wildschütz referieren und gehen insbesondere auf die
Änderungen gegenüber dem bisherigen Stand der Planungen ein. Das Konzept sei der
Bezirksregierung bis zum 31.12.2016 vorzulegen.
Auf Nachfrage von Herrn Mießeler informiert Herr Wildschütz darüber, dass die Aufgaben für
das Quartiersmanagement von externer Stelle durchgeführt würden und bestätigt, dass
diesbezüglich nach Möglichkeit eine finanzielle Förderung in Anspruch genommen werde.
Bürgermeister Radermacher teilt mit, dass die Verwaltung derzeit mit den Gewerbetreibenden
in der Bahnhofstraße in Verbindung stehe. Die Planungen, darunter auch der sogen.
„Verfügungsfonds“, stoße durchweg auf positive Resonanz.
Nach Ansicht von Herrn Vermöhlen und Herrn Fiebrich seien demografische Aspekte zwingend
und umfassend im Rahmen des Projektes zu berücksichtigen. Es werde befürchtet, dass die
Außenorte diesbezüglich zukünftig noch stärker gefordert würden, um gegenüber dem Kernort
wettbewerbsfähig zu bleiben.
Herr Dr. Wolter sieht die Außenorte nicht durch das Städtebauförderungsprojekt in Kall
gefährdet. Der Kernort werde eine erhebliche Aufwertung durch die Maßnahme erfahren, die
Außenorte seien zu gegebener Zeit zu integrieren.
Auch Bürgermeister Radermacher sieht keinen Widerspruch darin, die Entwicklung des
Kernortes und der Außenorte parallel zu starten.
Herr Professor Westerheide teilt mit, dass demografische Aspekte nicht Schwerpunkt der
Planungen seien, zumal hierfür keine Fördermittel generiert werden könnten, dennoch
grundlegend Berücksichtigung fänden. Seiner Auffassung nach stelle das Projekt im Kernort
einen Impuls für die Entwicklung der Außenorte dar.
Herr Heller informiert, dass die Verwaltung um weitere Fördermöglichkeiten für Maßnahmen,
die nicht im Rahmen des Städtebauprojektes abgewickelt werden könnten, bemüht sei.
Auf Nachfrage von Herrn Schiffer werden die Gesamtkosten für das Projekt auf 24 Mio. Euro
beziffert. Diese Summe sei um öffentliche Fördergelder und private Investitionen zu
modifizieren. Der Anteil der Gemeinde Kall belaufe sich auf rd. 4,5 Mio. Euro.
Herr Schiffer und Herr Sohn befürchten im Rahmen des Projektes unkalkulierbare Risiken,
insbesondere soweit sich Änderungen der Rahmenbedingungen ergäben oder das
Investitionsvolumen unterschritten werde.
Herr Professor Westerheide und Herr Wildschütz erklären, dass zunächst lediglich eine
Absichtserklärung erfolge. Im folgenden Verfahren sei die Gemeinde Kall in sämtlichen
Einzelmaßnahmen weiterhin frei in ihren Entscheidungen. Diese könnten jederzeit modifiziert
werden.
Herr Professor Westerheide gibt zudem zu bedenken, dass es sich um notwendige
Maßnahmen handele. Er empfiehlt daher, diese unverzüglich einzubringen, da dies zu einem
späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich sei.
Auf Nachfrage von Herrn Schiffer teilt Herr Wildschütz mit, dass von einer
Förderunschädlichkeit auszugehen sei, soweit Maßnahmen nicht im vorgegebenen Zeitraum
fertiggestellt würden. Er empfiehlt, die Abhängigkeit von Dritten bzw. Projektpartnern
grundsätzlich so gering wie möglich zu halten.
Herr Dr. Wolter sieht im Städtebauprojekt eine einmalige Gelegenheit für die weitere
Entwicklung der Gemeinde Kall. Nicht zuletzt angesichts der stattfindenden Entwicklung in den
umliegenden Kommunen sei diese Chance nunmehr zu ergreifen.
Beschluss:
1. Der Rat stimmt dem vorliegenden Integrierten Handlungskonzept und der Kosten- und
Finanzierungsübersicht für den Gesamtantrag Städtebau zu. Die erforderlichen
Haushaltsmittel werden in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Mittel der Städtebauförderung NRW für die
Laufzeit von 2017 bis 2021 fristgerecht zum 31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln
zu stellen.
2. Der Rat stimmt dem vorliegenden Programmantrag mit der dazugehörigen Projekt- und
Kostenübersicht zu. Die erforderlichen Eigenmittel werden im Haushaltsjahr 2017 zur
Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag fristgerecht zum
31.12.2016 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.12.2016
Seite 2