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Beschlusstext (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW); hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
16.03.16, 12:01
Aktualisiert
16.03.16, 12:01
Beschlusstext (Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW);
hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 16.03.2016 aus der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald vom 03.03.2016. öffentlicher Teil 3. 16/2016 Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW); hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben Beschluss: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Eintragung des Bodendenkmals DN 204 „Feldstellungen, Unterstand“ in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald durch den Bürgermeister vornehmen zu lassen.