Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
16.03.16, 12:01
Aktualisiert
16.03.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 16.03.2016
aus der Niederschrift über die 3. Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Kultur und
Vereine der Gemeinde Hürtgenwald vom
03.03.2016.
öffentlicher Teil
3.
16/2016
Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gemäß § 3 des
Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen vom 11.03.1980 (Denkmalschutzgesetz NW - DSchG NW);
hier: Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für
Bodendenkmalpflege, zum weiteren Vorgehen bei der Eintragung von
Bodendenkmälern die einen Bezug zum 2. Weltkrieg haben
Beschluss:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Eintragung des Bodendenkmals DN 204
„Feldstellungen, Unterstand“ in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Hürtgenwald durch
den Bürgermeister vornehmen zu lassen.