Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Antrag auf Städtebauförderung Kall 1.Gesamtantrag 2.Programmantrag 2017)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
21.02.17, 18:06
Aktualisiert
21.02.17, 18:06
Beschlusstext (Antrag auf Städtebauförderung Kall
1.Gesamtantrag
2.Programmantrag 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 14.02.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 12. Antrag auf Städtebauförderung Kall 1.Gesamtantrag 2.Programmantrag 2017 Vorlagen-Nr.: 55/2017 Beratungsverlauf: Bürgermeister Radermacher erläutert die geänderte Sachlage, wonach auf die Gemeinde Kall ein höherer Eigenanteil entfalle, als bisher angenommen. Er erklärt, dass dies nicht vorherzusehen gewesen sei. Auf Nachfrage von Herrn Sohn bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass es kein Mindestinvestitionsvolumen gebe, wonach die Gemeinde Kall weiterhin frei in ihren Entscheidungen sei, welche Maßnahmen durchzuführen seien. Maßgebend sei nach wie vor, dass das Gesamtkonzept schlüssig sei. Herr Fiebrich bedauert die geänderte Sachlage. Herr Dr. Wolter betont, dass das Integrierte Handlungskonzept vorliege und es sinnvoll sei, möglichst viel davon umzusetzen. Die Gemeinde Kall habe ein sehr attraktives Ziel vor Augen. Die Reduzierung des Fördersatzes sei ärgerlich, dürfe die Umsetzung jedoch nicht behindern. Dieser Tatbestand solle keine neue Grundsatzdiskussion entfachen. Bürgermeister Radermacher ergänzt, dass durch ein weiteres, neues Förderprojekt ggf. Mittel an anderer Stelle generiert werden könnten. Beschluss: Der Rat beschließt, in Ergänzung der Beschlussfassung vom 20.12.2016 -TOP 4 Antrag auf Städtebauförderung Kall- den erforderlichen Eigenanteil zum Gesamtantrag für die Jahre 2017 bis 2021 (Ziffer 1) und zum Programmantrag 2017 (Ziffer 2) auch bei einer Förderung in Höhe von 60 % bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme