Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
21.02.17, 18:06
Aktualisiert
21.02.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 14.02.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 12. Antrag auf Städtebauförderung Kall
1.Gesamtantrag
2.Programmantrag 2017
Vorlagen-Nr.: 55/2017
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Radermacher erläutert die geänderte Sachlage, wonach auf die Gemeinde Kall
ein höherer Eigenanteil entfalle, als bisher angenommen. Er erklärt, dass dies nicht
vorherzusehen gewesen sei.
Auf Nachfrage von Herrn Sohn bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass es kein
Mindestinvestitionsvolumen gebe, wonach die Gemeinde Kall weiterhin frei in ihren
Entscheidungen sei, welche Maßnahmen durchzuführen seien. Maßgebend sei nach wie vor,
dass das Gesamtkonzept schlüssig sei.
Herr Fiebrich bedauert die geänderte Sachlage.
Herr Dr. Wolter betont, dass das Integrierte Handlungskonzept vorliege und es sinnvoll sei,
möglichst viel davon umzusetzen. Die Gemeinde Kall habe ein sehr attraktives Ziel vor Augen.
Die Reduzierung des Fördersatzes sei ärgerlich, dürfe die Umsetzung jedoch nicht behindern.
Dieser Tatbestand solle keine neue Grundsatzdiskussion entfachen.
Bürgermeister Radermacher ergänzt, dass durch ein weiteres, neues Förderprojekt ggf. Mittel
an anderer Stelle generiert werden könnten.
Beschluss:
Der Rat beschließt, in Ergänzung der Beschlussfassung vom 20.12.2016 -TOP 4 Antrag auf
Städtebauförderung Kall- den erforderlichen Eigenanteil zum Gesamtantrag für die Jahre 2017
bis 2021 (Ziffer 1) und zum Programmantrag 2017 (Ziffer 2) auch bei einer Förderung in Höhe
von 60 % bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme