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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ hier: Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren)

Daten

Kommune
Kall
Größe
83 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
21.02.17, 18:06
Aktualisiert
21.02.17, 18:06
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“
hier: Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren)

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BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 14.02.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6. Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ hier: Information und Beschluss über die Ergebnisse aus dem Vorverfahren Vorlagen-Nr.: 24/2017 1. Ergänzung Beratungsverlauf: Herr Sohn plädiert für die Ausweisung von Mischgebiet gegenüber der Urft statt Wohngebiet. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolter bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass im Mischgebiet auch bestimmte Arten von (kleinerem) Gewerbe ansiedeln dürften, sofern entsprechender Bedarf bzw. entsprechende Nachfrage bestehe. Herr Mießeler weist darauf hin, dass die „Markscheide“ ebenfalls als Mischgebiet ausgewiesen sei. Bei den Fraktionen besteht Einigkeit darüber, Mischgebiet zu favorisieren. Bürgermeister Radermacher bestätigt, dass dies dem Planer bekannt sei. Beschluss: Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen wird zugestimmt. Die diesbezüglich erstellte Liste ist Bestandteil des Beschlusses. Plangeltungsbereich: Das Plangebiet für den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet an der L 204 in Kall, Trierer Straße“ wird durch den beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: einstimmig