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Beschlusstext (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
23.04.14, 16:01
Aktualisiert
23.04.14, 16:01
Beschlusstext (Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 23.04.2014 aus der Niederschrift über die 39. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 08.04.2014. öffentlicher Teil 8.3 Festlegung der Pflegeentgelte für Sport- und Freizeitanlagen 62/2014 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine in seiner Sitzung vom 20.03.2014, die Pflegezuschüsse für Sport- und Freizeitanlagen ab dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 wie folgt festzulegen: 1. Sport (14.500,00 € inkl. Düngemittel) Gey 3.350,00 € Straß 2.140,00 € Bergstein 4.080,00 € Hürtgen 2.180,00 € Vossenack 2.750,00 € 2. Freizeitanlagen (10.000,00 €) Zeppbusch 1.497,00 € Raffelspütz 496,00 € Steinbach 4.109,00 € Bosselbach 3.897,00 € Die Zuschussbeträge sollen vierteljährlich zum 30.03., 30.05., 30.07. und 30.09 ausgezahlt werden. Einstimmig, 0 Enthaltungen