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Beschlusstext (Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner Ausschüsse; hier: Anpassung aufgrund der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
20 kB
Erstellt
23.04.14, 16:01
Aktualisiert
23.04.14, 16:01
Beschlusstext (Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner Ausschüsse;
hier: Anpassung aufgrund der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes)

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Hürtgenwald, den 23.04.2014 Beschluss aus der Niederschrift über die 39. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 08.04.2014. öffentlicher Teil 16. Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner Ausschüsse; hier: Anpassung aufgrund der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes 68/2014 Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt folgende neue Form des § 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung (GeschO) des Rates und seiner Ausschüsse: Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle Ratsmitglieder sowie den allgemeinen Vertreter. Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen Einladung diese auch auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall hat das jeweilige Ratsmitglied eine entsprechende elektronische Adresse, an der die Einladungen übermittelt werden sollen, anzugeben. BM CDU SPD FDP B´90/DIE GRÜNEN Hr. Prinz Gesamt Ja 1 12 6 3 1 1 24 Nein Enthaltung 1 1