Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
20 kB
Erstellt
23.04.14, 16:01
Aktualisiert
23.04.14, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Hürtgenwald, den 23.04.2014
Beschluss
aus der Niederschrift über die 39. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 08.04.2014.
öffentlicher Teil
16.
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner
Ausschüsse;
hier: Anpassung aufgrund der Einführung des papierlosen
Sitzungsdienstes
68/2014
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt folgende neue Form des § 1 Absatz 2 der
Geschäftsordnung (GeschO) des Rates und seiner Ausschüsse:
Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle
Ratsmitglieder sowie den allgemeinen Vertreter. Auf Antrag kann an Stelle einer schriftlichen
Einladung diese auch auf elektronischem Wege erfolgen. In diesem Fall hat das jeweilige
Ratsmitglied eine entsprechende elektronische Adresse, an der die Einladungen übermittelt
werden sollen, anzugeben.
BM
CDU
SPD
FDP
B´90/DIE GRÜNEN
Hr. Prinz
Gesamt
Ja
1
12
6
3
1
1
24
Nein
Enthaltung
1
1