Daten
Kommune
Kall
Größe
116 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
18.05.17, 18:06
Aktualisiert
18.05.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 06.04.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Bebauungsplan Nr. 26 „Ortszentrum“
hier: Vorstellung der Eckpunkte für eine Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes
Zu 4.
Vorlagen-Nr.: 78/2017
Beratungsverlauf:
Dipl. Geogr. Rochus Mey, PE Becker GmbH, Kall, stellt die Vorentwurfsplanung zur 1.
Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum Kall“ anhand einer
PowerPoint-Präsentation bzw. der Planzeichnung vor.
Folgende Eckpunkte der Planung werden herausgestellt:
o Der Plangeltungsbereich für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kall Nr. 26
„Ortszentrum“ soll in südlicher Richtung zur Schaffung der planungsrechtlichen
Grundlage für das geplante Geschäftshaus „Süd“ durch gleichzeitige Überplanung
des alten Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ in diesem Bereich erweitert werden
o Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet (M) dargestellt. Im
Bebauungsplan sollen die beiden Baugebietsflächen neben dem neu geplanten
Bahnhofsplatz – wie bisher - mit der Kategorie „Kerngebiet – MK“ festgesetzt
werden.
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Wegfall der bisherigen Busumfahrt sowie Durchbrechung der bisher großzügig
angelegten Baugebietsfläche in zwei Bauflächen (geplante Geschäftshäuser „Süd“
und „Nord“)
Keine separate Darstellung der Stellplatzflächen; diese seien in den öffentlichen
Verkehrsflächen enthalten
Festsetzung der Firstrichtung sowie Baulinien entlang der geplanten Bebauung zum
Bahnhofsplatz und der Bahnhofstraße
Nutzungsschablone:
Art der baulichen Nutzung: Kerngebiet (MK)
III-geschossig
Grundflächenzahl (GRZ: 1,0)
Geschossflächenzahl (GFZ: 3,0)
zwei Nutzungsschablonen: a) geschlossene Bauweise (g) und b) abweichende
Bauweise
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die Festlegung für die maximale Höhenentwicklung der Bebauung sei noch in Meter
über einem Bezugspunkt festzulegen
die Dachform und -neigung sowie sonstige Festsetzungen zur Gestaltung der
Bebauung sollen im Rahmen der Vorhabenplanung bzw. durch separate
Gestaltungssatzung festgeschrieben werden
Beschluss:
Den vorgestellten Eckpunkten der Planung für eine Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ wird zugestimmt.
Die Verwaltung bzw. das Planungsbüro werden beauftragt, auf dieser Grundlage einen Entwurf
für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum“ zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 06.04.2017
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