Daten
Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
18.05.17, 18:06
Aktualisiert
18.05.17, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 14. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 06.04.2017
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 487, gelegen in
Sistig, In der Sürsch
Vorlagen-Nr.: 84/2017
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage von Ratsherr Sohn erläutert Bürgermeister Radermacher, dass der bestehende
Stichweg derzeit provisorisch als Baustraße hergerichtet worden sei. Bei einem späteren
Ausbau wären Erschließungsbeiträge nach den §§ 127 ff. des Baugesetzbuches zu erheben.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Antragsteller Gespräche mit den übrigen Anliegern
geführt habe. Derzeit bestehe jedoch kein Interesse an einer Bebauung, so dass in Absprache
mit der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen der Antrag als Einzelfallentscheidung
behandelt werde. Der Antragsteller habe sich diesbezüglich im Vorfeld bereit erklärt, die
Erschließung für das Grundstück auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese Aufwendungen seien
jedoch bei einem Ausbau der Straße nicht auf den künftigen Erschließungsbeitrag
anzurechnen.
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erklärt, sofern öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt sind und die Erschließung über einen noch abzuschließenden Vertrag über die
Herstellung der Erschließungsanlagen zu Lasten der Antragsteller gesichert wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Vertrag über die Herstellung der Erschließungsanlagen mit den Antragstellern abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig