Daten
Kommune
Kall
Größe
143 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
11.05.16, 18:06
Aktualisiert
11.05.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 07.04.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Gemeinde Kall - Integriertes Handlungs- und Entwicklungskonzept
Vorlagen-Nr.: 39/2016
Beratungsverlauf:
Planer Uli Wildschütz, Büro RaumPlan, Aachen, sowie Dipl. Ing. Stefan Krapp, Lehrstuhl für
Städtebau und Landesplanung der RWTH Aachen stellen die einzelnen Bausteine und
Handlungsfelder eines Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) bezogen auf
die Gemeinde Kall vor. Darüber hinaus werden diverse Beispiele eines Integrierten
Handlungskonzeptes anderer Kommunen (z. B. Geldern etc.) aufgezeigt.
Auszüge der Präsentation sind als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Insbesondere werden folgende Eckpunkte herausgestellt:
o Das Integrierte Handlungskonzept ist Voraussetzung für die Städtebauförderung.
o Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ ist die Ausweisung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b BauGB.
o Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum von 5- 8 Jahren.
o Der erste Abstimmungstermin am 09.03.2016 bei der Bezirksregierung Köln, Dez. 35Städtebauförderung-, sei positiv verlaufen. Seitens der Bezirksregierung sehe man
Chancen für eine Förderung des Projektes.
o Es bestehe die Notwendigkeit zum Aufbau einer Kommunikationsstruktur der Bürger,
der Akteure vor Ort und der Politik im Rahmen der Durchführung von zwei
Planungswerkstätten.
Fraktionsübergreifend wird die Initiative sowie die vielfältigen Ideen und Handlungsfelder für
eine nachhaltige Aufwertung des städtebaulichen Umfeldes des Ortskerns Kall begrüßt.
In der weiteren Erörterung beantworten die Planer Fragen des Ausschusses
o nach der zeitlichen Schiene für die Förderung sowie die Möglichkeiten einer
Anschlussförderung
o nach der Förderung der Planungsleistungen sowie
o nach den ersten Schritten bzw. Prioritäten, die im Rahmen des Projektes abzuarbeiten
sind.
o
o
Möglichkeiten einer späteren Modifizierung der Planung
Vorstellungen für die Bürgerbeteiligung
Hierzu erläutern die Planer bzw. die Verwaltung, dass
o es zunächst wichtig sei, das Testat des Fördergebers für das Gesamtprojekt bis Ende
des Jahres zu erhalten, so dass für das Jahr 2017 bereits erste Einzelförderungen
beantragt werden können. Ggf. bestehe die Möglichkeit einer Anschlussförderung.
o
o
o
o
dass die Planungsleistungen nachträglich gefördert werden können,
dass zunächst folgende Schritte abzuarbeiten seien:
Erarbeitung eines städtebaulichen Lösungsansatzes für die Sanierung der Urftbrücke /
Kreisverkehr L 105 als Grundlage für die Verwaltungsvereinbarung mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW;
Vorbereitung einer ersten Bürgerbeteiligung, die bereits vor den Sommerferien
stattfinden müsste, um das Planungsziel einhalten zu können;
Ausarbeitung der Planungsbausteine des IHK sowie Erstellung einer Kosten- und
Finanzierungsübersicht für die konkreten Projektbausteine
für die einzelnen Projektbausteine seien zwar eine zeitliche Reihenfolge sowie
Prioritäten festzulegen, es sei jedoch möglich, später Projekte zu verlagern bzw. zu
tauschen.
dass es verschiedene Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung hinsichtlich Art, Umfang
(Kreis der Beteiligung) und Dauer gebe; die Umsetzung sei noch im Detail abzustimmen,
z.B. Idee einer „Zukunftswerkstatt“ (freie Entwicklung und Erörterung der
städtebaulichen Situation).
Eine Abstimmung ist nicht erfolgt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau,- Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung nimmt die
Ausführungen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine Bürgerbeteiligung zu organisieren bzw.
Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung zu entwickeln.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.04.2016
Seite 2