Daten
Kommune
Kall
Größe
42 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
11.05.16, 18:06
Aktualisiert
11.05.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 07.04.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 8.
Einrichtung eines festen Kreisverkehrs im Knotenpunkt Gemünder Straße (L
204) / Trierer Straße (L204) / Hüttenstraße (K 67) in Kall
Vorlagen-Nr.: 45/2016
Beratungsverlauf:
CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler erläutert und begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Der
im Rahmen des Ausbaus der Kölner Straße provisorisch eingerichtete Kreisverkehr habe sich
an dem stark frequentierten Knotenpunkt bewährt und dazu beigetragen, dass die Leichtigkeit
des Verkehrs erheblich verbessert werde, so dass Rückstaus vermieden und die
Unfallhäufigkeit reduziert werde.
Die übrigen Fraktionen schließen sich diesen Ausführungen an.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beauftragt die
Verwaltung, beim Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) den Bau eines
festen Kreisverkehrs im Knotenpunkt Gemünder Straße (L 204) / Trierer Straße (L 204)
/ Hüttenstraße (K 67) in Kall zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig