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Beschlusstext (Einrichtung eines festen Kreisverkehrs im Knotenpunkt Gemünder Straße (L 204) / Trierer Straße (L204) / Hüttenstraße (K 67) in Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
42 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
11.05.16, 18:06
Aktualisiert
11.05.16, 18:06
Beschlusstext (Einrichtung eines festen Kreisverkehrs im Knotenpunkt Gemünder Straße (L 204) / Trierer Straße (L204) / Hüttenstraße (K 67) in Kall)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 07.04.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 8. Einrichtung eines festen Kreisverkehrs im Knotenpunkt Gemünder Straße (L 204) / Trierer Straße (L204) / Hüttenstraße (K 67) in Kall Vorlagen-Nr.: 45/2016 Beratungsverlauf: CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler erläutert und begründet den Antrag der CDU-Fraktion. Der im Rahmen des Ausbaus der Kölner Straße provisorisch eingerichtete Kreisverkehr habe sich an dem stark frequentierten Knotenpunkt bewährt und dazu beigetragen, dass die Leichtigkeit des Verkehrs erheblich verbessert werde, so dass Rückstaus vermieden und die Unfallhäufigkeit reduziert werde. Die übrigen Fraktionen schließen sich diesen Ausführungen an. Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, beim Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) den Bau eines festen Kreisverkehrs im Knotenpunkt Gemünder Straße (L 204) / Trierer Straße (L 204) / Hüttenstraße (K 67) in Kall zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig