Daten
Kommune
Kall
Größe
60 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
11.05.16, 18:06
Aktualisiert
11.05.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 07.04.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 9.
Vorstellung Planänderung Hochwasserrückhaltebecken in Scheven
Vorlagen-Nr.: 71/2016
Beratungsverlauf:
Dipl. Ing. Helmut Berg, Berg & Partner GmbH, Aachen stellt anhand einer PowerPointPräsentation die ursprüngliche Planung bzw. die Umplanung unter Berücksichtigung der
Erkenntnisse aus dem Scoping-Termin vor Ort im Februar diesen Jahres, zu dem die
zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen) eingeladen hatte, vor.
Auszüge der Präsentation sind als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Der Planer erläutert, dass der Ortstermin dazu diente, den am Verfahren beteiligten Trägern
öffentlicher Belange die Maßnahme vorzustellen und den Umfang der Antragsunterlagen
festzustellen, aber auch grundsätzliche Belange zu erörtern. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass
aufgrund eines Bergwerkstollens (sog. Schevener Stollen), dessen genaue Lage und Ausmaße
nicht bekannt sei, die Planung entsprechend angepasst werden musste. Die Bezirksregierung
Arnsberg. Abt. Bergbau und Energie empfiehlt weiterhin die TUI Aktiengesellschaft am
Verfahren zu beteiligen. Die Umplanung führe zu keiner Kostensteigerung.
In der weiteren Erörterung beantwortet die Verwaltung bzw. das Planungsbüro Fragen des
Ausschusses
zu den Fördermöglichkeiten für das geplante Regenrückhaltebecken (RRB) für das
Gewerbegebiet Kall 3
zum weiteren Verfahrensverlauf und der erforderlichen Zeitschiene bis zur
Plangenehmigung
Dazu führte sie insbesondere aus, dass
die beiden Maßnahmen RRB und die Hochwasserschutzmaßnahme (Bau des
Hochwasserrückhaltebeckens-HRB) grundsätzlich zu trennen sind. Die Maßnahme RRB
für das GE III gehe zu Lasten der Gemeinde Kall.
es sich bei der Maßnahme um ein genehmigungspflichtiges/planfeststellungspflichtiges
Bauvorhaben nach WHG handelt. Neben einer UVP-Vorprüfung sei insbesondere die
Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans, sowie eine Artenschutzprüfung
erforderlich, so dass frühestens im Frühjahr nächsten Jahres mit der Plangenehmigung
gerechnet bzw. mit der Maßnahme begonnen werden könne.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung stimmt der vorgestellten
Planänderung zum Hochwasserrückhaltebecken in Scheven zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.04.2016
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