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Beschlusstext (Vorstellung Planänderung Hochwasserrückhaltebecken in Scheven)

Daten

Kommune
Kall
Größe
60 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
11.05.16, 18:06
Aktualisiert
11.05.16, 18:06
Beschlusstext (Vorstellung Planänderung Hochwasserrückhaltebecken in Scheven) Beschlusstext (Vorstellung Planänderung Hochwasserrückhaltebecken in Scheven)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 07.04.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 9. Vorstellung Planänderung Hochwasserrückhaltebecken in Scheven Vorlagen-Nr.: 71/2016 Beratungsverlauf: Dipl. Ing. Helmut Berg, Berg & Partner GmbH, Aachen stellt anhand einer PowerPointPräsentation die ursprüngliche Planung bzw. die Umplanung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Scoping-Termin vor Ort im Februar diesen Jahres, zu dem die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen) eingeladen hatte, vor. Auszüge der Präsentation sind als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt. Der Planer erläutert, dass der Ortstermin dazu diente, den am Verfahren beteiligten Trägern öffentlicher Belange die Maßnahme vorzustellen und den Umfang der Antragsunterlagen festzustellen, aber auch grundsätzliche Belange zu erörtern. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass aufgrund eines Bergwerkstollens (sog. Schevener Stollen), dessen genaue Lage und Ausmaße nicht bekannt sei, die Planung entsprechend angepasst werden musste. Die Bezirksregierung Arnsberg. Abt. Bergbau und Energie empfiehlt weiterhin die TUI Aktiengesellschaft am Verfahren zu beteiligen. Die Umplanung führe zu keiner Kostensteigerung. In der weiteren Erörterung beantwortet die Verwaltung bzw. das Planungsbüro Fragen des Ausschusses  zu den Fördermöglichkeiten für das geplante Regenrückhaltebecken (RRB) für das Gewerbegebiet Kall 3  zum weiteren Verfahrensverlauf und der erforderlichen Zeitschiene bis zur Plangenehmigung Dazu führte sie insbesondere aus, dass  die beiden Maßnahmen RRB und die Hochwasserschutzmaßnahme (Bau des Hochwasserrückhaltebeckens-HRB) grundsätzlich zu trennen sind. Die Maßnahme RRB für das GE III gehe zu Lasten der Gemeinde Kall.  es sich bei der Maßnahme um ein genehmigungspflichtiges/planfeststellungspflichtiges Bauvorhaben nach WHG handelt. Neben einer UVP-Vorprüfung sei insbesondere die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans, sowie eine Artenschutzprüfung erforderlich, so dass frühestens im Frühjahr nächsten Jahres mit der Plangenehmigung gerechnet bzw. mit der Maßnahme begonnen werden könne. Beschluss: Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung stimmt der vorgestellten Planänderung zum Hochwasserrückhaltebecken in Scheven zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 07.04.2016 Seite 2