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Beschlusstext (Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
189 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.10.16, 18:06
Aktualisiert
10.10.16, 18:06
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall vom 30.08.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 5. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.: 159/2016 Beratungsverlauf: Der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion Schiffer begrüßt grundsätzlich den dargelegten Vorschlag zur Änderung der finanziellen Last für die Grundstücksanschlussleitung. Die SPDFraktion beantragt jedoch eine noch weitergehende Änderung der Satzung und zwar dahingehend, dass zur öffentlichen Abwasserleitung nicht nur der Anschlussstutzen am Sammler, sondern auch die Anschlussleitung im öffentlichen Bereich (bis zur Grundstücksgrenze) gehört. Bürgermeister Radermacher verweist auf die Beratungen zu dieser Thematik in der hierfür installierten Arbeitsgruppe. Der Verwaltungsvorschlag sei das Ergebnis der intensiven Beratungen in dieser Arbeitsgruppe. Man habe sich seinerzeit auf diesen Kompromiss geeinigt, da bei einer Übernahme der kompletten Anschlussleitung im öffentlichen Bereich ein bilanzielles Problem bestehe und die Gebührensituation in Frage gestellt werde. Darüber hinaus treten die Hauptschäden am Anschlussstutzen auf. CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters an. Ratsherr Groß (FDP-Fraktion) erinnert daran, dass seine Fraktion seinerzeit eine Änderung gemäß dem jetzigen Vorschlag der SPD-Fraktion beantragt habe. Danach habe man sich auf den vorliegenden Kompromiss in der AG geeinigt. Man sollte sich nunmehr auf diesem Vorschlag verständigen. Ausschussvorsitzender Sohn weist auf die Problematik der unterschiedlichen Lage der Grundstücksanschlussleitung sowie die hierdurch bedingten unterschiedlichen Kosten für die Herstellung und Sanierung der Leitung hin. Die Frage der Bilanzierung sei hier nicht so entscheidend. Nach eingehender Erörterung lässt Ausschussvorsitzender Sohn zunächst über den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen und 9 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt. Beschluss: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall empfiehlt dem Rat, die Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall ab dem …………………………………... wie folgt zu ändern: Im § 2 Abs. 6b wird die bestehende Regelung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: - Zur Öffentlichen Abwasseranlage gehört der Anschlussstutzen am Sammler und bis zu 1,0 lfdm. der Anschlussleitung in Richtung Grundstücksgrenze. In § 2 Abs. 7a wird die bestehende Regelung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: - Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen in Richtung Grundstücksgrenze abzüglich des Anschlussstutzens und bis zu 1,0 lfdm Leitung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 30.08.2016 Seite 2