Daten
Kommune
Kall
Größe
189 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
10.10.16, 18:06
Aktualisiert
10.10.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung
des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt
der Gemeinde Kall
vom 30.08.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 5.
Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 159/2016
Beratungsverlauf:
Der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion Schiffer begrüßt grundsätzlich den dargelegten
Vorschlag zur Änderung der finanziellen Last für die Grundstücksanschlussleitung. Die SPDFraktion beantragt jedoch eine noch weitergehende Änderung der Satzung und zwar
dahingehend, dass zur öffentlichen Abwasserleitung nicht nur der Anschlussstutzen am
Sammler, sondern auch die Anschlussleitung im öffentlichen Bereich (bis zur
Grundstücksgrenze) gehört.
Bürgermeister Radermacher verweist auf die Beratungen zu dieser Thematik in der hierfür
installierten Arbeitsgruppe. Der Verwaltungsvorschlag sei das Ergebnis der intensiven
Beratungen in dieser Arbeitsgruppe. Man habe sich seinerzeit auf diesen Kompromiss geeinigt,
da bei einer Übernahme der kompletten Anschlussleitung im öffentlichen Bereich ein
bilanzielles Problem bestehe und die Gebührensituation in Frage gestellt werde. Darüber
hinaus treten die Hauptschäden am Anschlussstutzen auf.
CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler schließt sich den Ausführungen des Bürgermeisters an.
Ratsherr Groß (FDP-Fraktion) erinnert daran, dass seine Fraktion seinerzeit eine Änderung
gemäß dem jetzigen Vorschlag der SPD-Fraktion beantragt habe. Danach habe man sich auf
den vorliegenden Kompromiss in der AG geeinigt. Man sollte sich nunmehr auf diesem
Vorschlag verständigen.
Ausschussvorsitzender Sohn weist auf die Problematik der unterschiedlichen Lage der
Grundstücksanschlussleitung sowie die hierdurch bedingten unterschiedlichen Kosten für die
Herstellung und Sanierung der Leitung hin. Die Frage der Bilanzierung sei hier nicht so
entscheidend.
Nach eingehender Erörterung lässt Ausschussvorsitzender Sohn zunächst über den
weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Der Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen und 9
Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall empfiehlt dem Rat, die
Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall ab dem …………………………………... wie folgt zu
ändern:
Im § 2 Abs. 6b wird die bestehende Regelung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
-
Zur Öffentlichen Abwasseranlage gehört der Anschlussstutzen am Sammler und bis zu
1,0 lfdm. der Anschlussleitung in Richtung Grundstücksgrenze.
In § 2 Abs. 7a wird die bestehende Regelung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
-
Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen in Richtung Grundstücksgrenze abzüglich des Anschlussstutzens und bis zu 1,0 lfdm Leitung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 30.08.2016
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