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Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven hier: Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung)

Daten

Kommune
Kall
Größe
126 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
13.03.17, 18:06
Aktualisiert
13.03.17, 18:06
Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven
hier: Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung) Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven
hier: Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung) Beschlusstext (Hochwasserschutz Scheven
hier: Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung)

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BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall vom 07.02.2017 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 3. Hochwasserschutz Scheven hier: Vorstellung der Machbarkeitsuntersuchung Vorlagen-Nr.: 31/2017 Beratungsverlauf: Frau Zacharias-Bajdelspacher, Ingenieurbüro Berg & Partner GmbH, Aachen, stellt die Machbarkeitsstudie zum Schutz gegen Sturzfluten in Scheven anhand einer PowerPointPräsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt. Ortsvorsteher Reiff sieht Bedenken bezüglich der Bemessung des Konzeptes. Dieses sei auf ein 100-jähriges Ereignis ausgelegt. Das Hochwasser in Scheven lag jedoch deutlich darüber, so dass die Planungen seiner Meinung nach nicht ausreichend seien, um den Ort gegen Sturzfluten zu schützen. Der Ortsvorsteher bezweifelt, dass die vorgestellten Maßnahmen im Bereich „Beestental“ ausreichend seien. Hier seien noch Alternativen zu prüfen. Zudem müsse eine Verbesserung des Abflusses am „Kaller Weg“ bzw. eine geeignete Ableitung der Regenwässer über einen Wegeseitengraben geprüft werden. Insgesamt müsse das vorgestellte Konzept somit noch überarbeitet werden. Erst danach könne eine Entscheidung getroffen werden. CDU-Fraktionsvorsitzender Mießeler sieht dies ähnlich. Die Informationen seien heute erst bekannt geworden, so dass man noch keine Entscheidung treffen könne. Da somit noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestehe, werde beantragt, die Angelegenheit in die nächste Ratssitzung zu vertagen. Herr Pütz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich diesen Ausführungen an. Darüber hinaus sei es wichtig, eine Verbesserung der Landschaftsgestaltung anzugehen (Anlegung von Grün- und Gehölzstreifen, Änderung der Bewirtschaftung etc.). Dieses Thema solle nicht erst zur nächsten Verpachtung der Gemeindeländereien angegangen werden. Ratsherr Peter Schmitz (CDU-Fraktion) ist der Auffassung, dass es wichtig sei, die Anregungen und Hinweise der Bevölkerung aufzunehmen und zu berücksichtigen. SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn hat ebenso Bedenken, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind. Der Bereich „Durchlass Klausentalquelle“ sei darüber hinaus zu betrachten. Das Sandfangbecken müsse mehrmals im Jahr gereinigt werden und habe lediglich eine Tiefe von ca. 25 Zentimeter, so dass diese Lösung auch nicht als optimaler Lösungsansatz angesehen werde. Die Alternative eines Regenrückhaltebeckens müsse nochmals erörtert werden. Zudem müsse die Möglichkeit der Änderung der Bewirtschaftung, insbesondere bei den gemeindlichen Pachtverträgen, beleuchtet werden. Die Verwaltung werde gebeten, zu den noch offenen Punkten im Bereich Schmiedegasse zu berichten. Bürgermeister Radermacher gibt zu bedenken, dass es keine 100%ige Sicherheit für extreme Ereignisse gebe. Die Verwaltung habe jedoch keine Bedenken, die Entscheidung über die Angelegenheit in die nächste Ratssitzung zu verschieben. Darüber hinaus schlägt der Bürgermeister vor, bezüglich der Bereitstellung und der Umwandlung von Flächen im Beestental und anderen gemeindlichen Flächen in und um Scheven Gespräche mit den betroffenen Landwirten zu führen. Der Bürgermeister weist zudem darauf hin, dass am 18.01.2017 ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln stattgefunden habe. Es wurde die Zusage für eine 80%ige Förderung der vorgeschlagenen Hochwassermaßnahmen signalisiert. Die Verwaltung gibt jedoch zu bedenken, dass Voraussetzung für die Vorlage des Finanzierungsantrages bei der Bezirksregierung Köln, die wasserrechtliche Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen ist. Es werde somit an die Politik appelliert, zeitnah eine Entscheidung zu treffen, um die Angelegenheit weiter zu forcieren. Eine zeitliche Verzögerung werde somit nur schädlich sein. In der weiteren Diskussion werden insbesondere folgende Punkte, Fragen des Ausschusses erörtert bzw. thematisiert: o o o o zur rechtlichen Zulässigkeit der angedachten Umnutzung der Ackerflächen in Grünland zur Bemessung der Becken zur Effektivität des vorgeschlagenen Mulchsaatverfahrens Erforderlichkeit von Gesprächen mit der Deutschen Bahn bezüglich der Verbesserung der Situation am Bruchgraben Der Fachausschuss verständigt sich darauf, die vorgestellten Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen und eine Entscheidung in die nächste Ratssitzung am 14.02.2017 zu vertagen. Eine Abstimmung ist nicht erfolgt. Hinweis der Verwaltung zur Durchführung der Arbeiten im Bereich „Schmiedegasse“: 1. Das Schachtbauwerk am Bahndamm wurde zeitnah nach den Starkregenereignissen gereinigt (Steine und Geröll entfernt) 2. Der weitere Verlauf des Kanals Richtung Bleibach wurde befahren, und zwar von beiden Seiten. Dies erfolgte jeweils bis zu einem Schacht, der unmittelbar vor dem Hauseingang Nr. 27 liegt. Die Befahrung ergab einen freien Durchlass, also keine Verstopfungen, Brüche oder ähnliches. Der Schacht wurde bei Arbeiten für einen Gasanschluss freigelegt und geprüft. Er ist soweit in Ordnung. Grundsätzlich ist hier eine alternative Lösung, d.h. ggf. größerer Kanal mit Verlauf am Haus vorbei, zu prüfen. Die notwendigen und möglichen Arbeiten und Prüfungen werden durchgeführt. Weitere Maßnahmen werden mit den Ausführungsplanungen Hochwasserschutz festgelegt. Beschluss: Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 07.02.2017 Seite 2 Da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen besteht, nimmt der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall die vorgestellten Maßnahmen lediglich zur Kenntnis. Die Entscheidung über die Angelegenheit wird in die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 14.02.2017 vertagt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 07.02.2017 Seite 3