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Beschlusstext (1.1 Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden)

Daten

Kommune
Kall
Größe
108 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:05
Aktualisiert
17.11.16, 18:05
Beschlusstext (1.1	Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden) Beschlusstext (1.1	Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 15. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 08.11.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 1.1 1.1 Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden Vorlagen-Nr.: 223/2016 Beratungsverlauf: Bürgermeister Radermacher berichtet, dass der Kreis Euskirchen grundsätzlich bereit sei, die Trägerschaft der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden zu übernehmen. Diesbezüglich müsse allerdings ein eindeutiges Signal seitens der Zweckverbandsversammlung erfolgen. Es sei beabsichtigt, die Thematik in der nächsten Sitzungsfolge der Zweckverbandsversammlung zu behandeln und einen entsprechenden Antrag zu stellen. In der Mietangelegenheit sei eine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Herr Dr. Wolter teilt mit, dass sich seine Ansicht in der Angelegenheit geändert habe. Er plädiert dafür, nochmals Gespräche mit den betroffenen Kommunen zu führen, um nach Möglichkeit die bestehenden Erschwernisse auszuräumen und doch noch Einigkeit zu erzielen. Ein Austritt aus dem Zweckverband sei eine schlechte Situation für alle Beteiligten. Bürgermeister Radermacher weist darauf hin, dass die Angelegenheit heute nicht zur Diskussion stehe und schlägt vor, diese ggf. nochmals im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport zu thematisieren. Herr Mießeler moniert, dass ausschließlich die FDP-Fraktion das Wort erhalten habe. Die gegenwärtige Presse werde aufgrund dessen ausschließlich eine Meinung widergeben. Weiterhin berichtet Bürgermeister Radermacher auf Nachfrage von Herrn Sohn zum aktuellen Sachstand des SPD-Antrags „Leerstand beheben - Orte beleben“: In der Fachausschusssitzung am 12.01.2016 sei die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen worden. In der Ratssitzung am 02.02.2016 seien Vertreter für diese Arbeitsgruppe benannt worden. Zum 01.05.2016 sei eine zusätzliche Kraft eingestellt worden, die sich u.a. mit der Thematik beschäftige. Von dieser seien Leerstände ermittelt worden. Die Ortsvorsteher seien aufgefordert worden, Daten zu liefern. Inzwischen sei die FSJ-lerin Loni Behrend in der Angelegenheit tätig. Als nächster Schritt werde die Einberufung der Arbeitsgruppe erfolgen. Eine Terminierung sei abzusprechen. Die Fraktionen stimmen darin überein, dass die Arbeitsgruppe aufgrund von Terminknappheit nicht mehr im Jahr 2016 tagen solle. Die SPD-Fraktion bedauert dies zwar, stimmt aber dennoch zu. Herr Sohn bittet jedoch um eine frühzeitige Einberufung im Jahr 2017, damit nicht unnötig Zeit verstreiche. Herr Sohn bezieht sich auf TOP 4.2 nichtöffentliche Sitzung der Niederschrift der Ratssitzung vom 13.09.2016. Er stellt richtig, dass er sich -entgegen den Angaben im Protokoll- nicht persönlich befangen erklärt habe. Zudem habe er die angeratene Befangenheitserklärung -wie angekündigt- prüfen lassen, diese sei rechtswidrig gewesen. Er sei in der Angelegenheit nicht befangen und bittet, dies im heutigen Protokoll eindeutig zu vermerken. Bürgermeister Radermacher nimmt dies zur Kenntnis und betont noch einmal, dass der Verwaltung nach rechtlicher Prüfung anderslautende Informationen vorgelegen hätten. Einem entsprechenden Vermerk im Protokoll werde zugestimmt. Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschluss der Sitzung des Rates vom 08.11.2016 Seite 2