Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG))

Daten

Kommune
Kall
Größe
118 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
24.11.16, 18:06
Aktualisiert
24.11.16, 18:06
Beschlusstext (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)) Beschlusstext (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)) Beschlusstext (Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens 
        nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG))

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 27.10.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6.3 Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) Vorlagen-Nr.: 202/2016 Beratungsverlauf: Herr Rennert-Wölke, Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen, stellt dem Ausschuss die beantragte neue Windparkkonstellation anhand einer Übersichtkarte vor und berichtet über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens. Er stellt insbesondere folgende Eckpunkte heraus: - - - - - Die neu geplanten WEA (Windenergieanlagen) 1 und 3 sind voraussichtlich genehmigungsfähig, so dass es ggf. noch in diesem Jahr zur Erteilung der Genehmigung kommen wird. Die WEA 2 sei aus artenschutzrechtlichen Gründen (Nähe Rotmilanhorst) abzulehnen. Bezüglich der Nähe zur Wohnbebauung (insbesondere der Nähe zur Ortslage Dottel) sei im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere hinsichtlich Schall, Schattenwurf und der sog. „optisch bedrängenden Wirkung“ verursacht werden. Eine „Optisch bedrängende Wirkung“ auf die vorhandene Wohnbebauung sei nicht gegeben, da der Abstand zwischen bestehender Wohnbebauung und geplanten Windkraftanlagen größer als das Dreifache der Gesamthöhe der Anlagen beträgt Schallgutachten: Hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Grenzwerte nach TA Lärm –nachts – sei die sog. Bildung von Zwischenwerten in Gemengelagen noch problematisch bzw. zu überprüfen. Der Wegfall der WEA 2 habe jedoch insgesamt zu einer Verbesserung der Gesamtbelastung geführt. Schattenwurf: Damit die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet wird, soll in der Genehmigung die vorgeschlagene Abschaltautomatik festgeschrieben werden. Ratsherr Groß (FDP-Fraktion) stimmt den Ausführungen der Verwaltung insbesondere hinsichtlich der nicht hinnehmbaren Bildung von Zwischenwerten in Gemengelagen, dem Erfordernis von zusätzlichen Messpunkten in der zweiten Baureihe und den Aussagen zum Landschaftsbild zu. Darüber hinaus werden insbesondere folgende Anmerkungen vorgetragen: Schalltechnisches Gutachten: Untersuchungen des Landesumweltamtes hätten ergeben, dass die Werte für höhere Anlagen einen um 2 dB(A) höheren Wert ergeben. Dieser wurde aber nicht zugrunde gelegt und dürfte daher im Randbereich zu einem höheren Lärmpegel führen. Alle bisherigen Genehmigungen von WEAs dürften deshalb auf unrichtigen Prognosen beruhen. - Die Zusammenfassung der Stellungnahme bedeute Endeffekt eine Ablehnung der Windkrafträder. Dies sollte auch in der Beschlussfassung zum Ausdruck kommen. In der weiteren Erörterung werden Fragen des Ausschusses beantwortet hinsichtlich: - der Durchführung von Nachmessungen - der Erschließung. - der Möglichkeit der Verschiebung bzw. weiteren Reduzierung der Anlagen - der Bildung von Zwischenwerten Hierzu führt die Verwaltung bzw. der Vertreter des Kreises Euskirchen aus, dass - Nachmessungen durchgeführt werden. Der Kreis Euskirchen verfüge zwischenzeitlich über entsprechende Möglichkeiten, die Messungen selbst durchzuführen, so dass im Rahmen der Überwachung der Anlagen darauf eingewirkt werden könne, dass die zulässigen Grenzwerte eingehalten werden. - Die Erschließung auch über einen gemeindeeigenen Weg erfolge und mit dem Anlagenbetreiber noch entsprechende Wegevereinbarungen abzuschließen seien. - Bezüglich der Reduzierung bzw. Verschiebung der Anlagenstandorte mit dem Investor Gespräche geführt worden seien. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass eine weitere Reduzierung nicht mehr wirtschaftlich sei und ein Planungsprozess zur Veränderung der Anlagenstandorte zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. - Bezüglich der Bildung von Zwischenwerten sei die TA-Lärm einschlägig. Man werde die Gemeinde hinsichtlich der Forderung weitere Immissionspunkte in der „zweiten Reihe“ zu untersuchen, unterstützen. Ratsherr Kunz verweist auf die Erfahrungen beim Windpark Golbach. Es solle kein Grenzfall geschaffen werden. Aufgrund der Erörterungen im Ausschuss formuliert Ausschussvorsitzender Keutgen die Ergänzungen zum Beschlussvorschlag. Beschluss: Der in der Sachdarstellung dargelegten Stellungnahme der Verwaltung zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für die Errichtung von drei Windenergieanlagen (Typ Nordex N 117) im Windpark Ravelsberg, Stadtgebiet Mechernich, wird zugestimmt. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung lehnt den vorliegenden Antrag zum Repowering „Windpark Ravelsberg“ ab. Es wird vorgeschlagen, den Antrag dahingehend zu modifizieren, dass die geplanten WEA entsprechend den vorgetragenen Bedenken weiter entfernt zur betroffenen Ortslage Dottel geplant werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 Seite 2 Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 Seite 3