Daten
Kommune
Kall
Größe
118 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
24.11.16, 18:06
Aktualisiert
24.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 27.10.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.3 Repowering Windpark "Ravelsberg", Stadtgebiet Mechernich
hier: Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG)
Vorlagen-Nr.: 202/2016
Beratungsverlauf:
Herr Rennert-Wölke, Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen, stellt dem
Ausschuss die beantragte neue Windparkkonstellation anhand einer Übersichtkarte vor und
berichtet über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens.
Er stellt insbesondere folgende Eckpunkte heraus:
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Die neu geplanten WEA (Windenergieanlagen) 1 und 3 sind voraussichtlich
genehmigungsfähig, so dass es ggf. noch in diesem Jahr zur Erteilung der
Genehmigung kommen wird.
Die WEA 2 sei aus artenschutzrechtlichen Gründen (Nähe Rotmilanhorst) abzulehnen.
Bezüglich der Nähe zur Wohnbebauung (insbesondere der Nähe zur Ortslage Dottel) sei
im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens sicherzustellen, dass keine
schädlichen Umwelteinwirkungen insbesondere hinsichtlich Schall, Schattenwurf und
der sog. „optisch bedrängenden Wirkung“ verursacht werden.
Eine „Optisch bedrängende Wirkung“ auf die vorhandene Wohnbebauung sei nicht
gegeben, da der Abstand zwischen bestehender Wohnbebauung und geplanten
Windkraftanlagen größer als das Dreifache der Gesamthöhe der Anlagen beträgt
Schallgutachten:
Hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Grenzwerte nach TA Lärm –nachts – sei die
sog. Bildung von Zwischenwerten in Gemengelagen noch problematisch bzw. zu
überprüfen. Der Wegfall der WEA 2 habe jedoch insgesamt zu einer Verbesserung der
Gesamtbelastung geführt.
Schattenwurf:
Damit die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet wird, soll in der Genehmigung die
vorgeschlagene Abschaltautomatik festgeschrieben werden.
Ratsherr Groß (FDP-Fraktion) stimmt den Ausführungen der Verwaltung insbesondere
hinsichtlich der nicht hinnehmbaren Bildung von Zwischenwerten in Gemengelagen, dem
Erfordernis von zusätzlichen Messpunkten in der zweiten Baureihe und den Aussagen zum
Landschaftsbild zu. Darüber hinaus werden insbesondere folgende Anmerkungen vorgetragen:
Schalltechnisches Gutachten:
Untersuchungen des Landesumweltamtes hätten ergeben, dass die Werte für höhere
Anlagen einen um 2 dB(A) höheren Wert ergeben. Dieser wurde aber nicht zugrunde
gelegt und dürfte daher im Randbereich zu einem höheren Lärmpegel führen. Alle
bisherigen Genehmigungen von WEAs dürften deshalb auf unrichtigen Prognosen
beruhen.
- Die Zusammenfassung der Stellungnahme bedeute Endeffekt eine Ablehnung der
Windkrafträder. Dies sollte auch in der Beschlussfassung zum Ausdruck kommen.
In der weiteren Erörterung werden Fragen des Ausschusses beantwortet hinsichtlich:
- der Durchführung von Nachmessungen
- der Erschließung.
- der Möglichkeit der Verschiebung bzw. weiteren Reduzierung der Anlagen
- der Bildung von Zwischenwerten
Hierzu führt die Verwaltung bzw. der Vertreter des Kreises Euskirchen aus, dass
- Nachmessungen durchgeführt werden. Der Kreis Euskirchen verfüge zwischenzeitlich
über entsprechende Möglichkeiten, die Messungen selbst durchzuführen, so dass im
Rahmen der Überwachung der Anlagen darauf eingewirkt werden könne, dass die
zulässigen Grenzwerte eingehalten werden.
- Die Erschließung auch über einen gemeindeeigenen Weg erfolge und mit dem
Anlagenbetreiber noch entsprechende Wegevereinbarungen abzuschließen seien.
- Bezüglich der Reduzierung bzw. Verschiebung der Anlagenstandorte mit dem Investor
Gespräche geführt worden seien. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass eine weitere
Reduzierung nicht mehr wirtschaftlich sei und ein Planungsprozess zur Veränderung der
Anlagenstandorte zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
- Bezüglich der Bildung von Zwischenwerten sei die TA-Lärm einschlägig. Man werde die
Gemeinde hinsichtlich der Forderung weitere Immissionspunkte in der „zweiten Reihe“
zu untersuchen, unterstützen.
Ratsherr Kunz verweist auf die Erfahrungen beim Windpark Golbach. Es solle kein Grenzfall
geschaffen werden.
Aufgrund der Erörterungen im Ausschuss formuliert Ausschussvorsitzender Keutgen die
Ergänzungen zum Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der in der Sachdarstellung dargelegten Stellungnahme der Verwaltung zum
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für die Errichtung von drei
Windenergieanlagen (Typ Nordex N 117) im Windpark Ravelsberg, Stadtgebiet Mechernich,
wird zugestimmt.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung lehnt den vorliegenden
Antrag zum Repowering „Windpark Ravelsberg“ ab.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag dahingehend zu modifizieren, dass die geplanten WEA
entsprechend den vorgetragenen Bedenken weiter entfernt zur betroffenen Ortslage Dottel
geplant werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016
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