Daten
Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
24.11.16, 18:06
Aktualisiert
24.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 27.10.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den
Grundstücken
Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft,
Urfttalstraße
Vorlagen-Nr.: 201/2016
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Radermacher berichtet, dass der Kreis Euskirchen bezüglich der geplanten Tiefe
der Bebauung (Rücksichtnahmegebot, Notwendigkeit des Einfügens des Vorhabens) bzw.
hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange der Unteren Landschaftsbehörde und der
Unteren Wasserbehörde Bedenken vorgetragen hat. Diese Belange sind entsprechend zu
würdigen.
Ratsherr Peter Schmitz (CDU-Fraktion) sieht den Standort aufgrund der Nähe zu Steinfeld für
die Errichtung eines Wohnmobilhafens positiv. Die Verwaltung werde gebeten, den
Antragsteller bezüglich evtl. bestehender Förderungsmöglichkeiten zu informieren.
Ratsherr Schubinsky bittet darauf zu achten, dass ausreichende Ver- und Entsorgungsanlagen
hergestellt werden.
Ratsherr Kunz (SPD-Fraktion) begrüßt ebenso die Lage des geplanten Wohnmobilhafens zur
Unterstützung der touristischen Entwicklungen in der Gemeinde Kall. Die aufgezeigten Hürden
seien jedoch groß.
Ratsherr Groß schließt sich diesen Ausführungen an und bittet, den Antrag wohlwollend zu
prüfen. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbebauung durch Lärmbelästigungen sei
jedoch zu berücksichtigen.
Bürgermeister Radermacher schlägt ergänzend vor, den Zusatz „ggf.“ im Beschluss zu
streichen.
Beschluss:
Das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB wird erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die
umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist und durch die Planung keine
negativen Auswirkungen hinsichtlich Gewässerschutz bzw. Landschaftsschutz entstehen und
die sonstigen Anforderungen und Auflagen erfüllt sind.
Die Planung ist entsprechend den vorgenannten Anforderungen zu reduzieren.
Wegen der Nähe zum Gillesbach und zum Schutz und der Erhaltung des Fließgewässers wird
die Beteiligung der Unteren Wasserbehörde zwingend für erforderlich gehalten. Darüber hinaus
ist die Untere Landschaftsbehörde am Verfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016
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