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Beschlusstext (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße)

Daten

Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
24.11.16, 18:06
Aktualisiert
24.11.16, 18:06
Beschlusstext (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken 
Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße) Beschlusstext (Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken 
Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 27.10.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6.2 Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnmobilhafens auf den Grundstücken Gemarkung Urft, Flur 2, Flurstücke 158, 184, und 308 gelegen in Urft, Urfttalstraße Vorlagen-Nr.: 201/2016 Beratungsverlauf: Bürgermeister Radermacher berichtet, dass der Kreis Euskirchen bezüglich der geplanten Tiefe der Bebauung (Rücksichtnahmegebot, Notwendigkeit des Einfügens des Vorhabens) bzw. hinsichtlich der Berücksichtigung der Belange der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde Bedenken vorgetragen hat. Diese Belange sind entsprechend zu würdigen. Ratsherr Peter Schmitz (CDU-Fraktion) sieht den Standort aufgrund der Nähe zu Steinfeld für die Errichtung eines Wohnmobilhafens positiv. Die Verwaltung werde gebeten, den Antragsteller bezüglich evtl. bestehender Förderungsmöglichkeiten zu informieren. Ratsherr Schubinsky bittet darauf zu achten, dass ausreichende Ver- und Entsorgungsanlagen hergestellt werden. Ratsherr Kunz (SPD-Fraktion) begrüßt ebenso die Lage des geplanten Wohnmobilhafens zur Unterstützung der touristischen Entwicklungen in der Gemeinde Kall. Die aufgezeigten Hürden seien jedoch groß. Ratsherr Groß schließt sich diesen Ausführungen an und bittet, den Antrag wohlwollend zu prüfen. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbebauung durch Lärmbelästigungen sei jedoch zu berücksichtigen. Bürgermeister Radermacher schlägt ergänzend vor, den Zusatz „ggf.“ im Beschluss zu streichen. Beschluss: Das Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB wird erklärt, wenn das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist und durch die Planung keine negativen Auswirkungen hinsichtlich Gewässerschutz bzw. Landschaftsschutz entstehen und die sonstigen Anforderungen und Auflagen erfüllt sind. Die Planung ist entsprechend den vorgenannten Anforderungen zu reduzieren. Wegen der Nähe zum Gillesbach und zum Schutz und der Erhaltung des Fließgewässers wird die Beteiligung der Unteren Wasserbehörde zwingend für erforderlich gehalten. Darüber hinaus ist die Untere Landschaftsbehörde am Verfahren zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016 Seite 2