Daten
Kommune
Kall
Größe
46 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
24.11.16, 18:06
Aktualisiert
24.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung
des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall
vom 27.10.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.1 Bauantrag für die Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück
Gemarkung Kall, Flur 33, Flurstück 129, gelegen in Kall, Aachener Straße 76
Vorlagen-Nr.: 194/2016
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Radermacher berichtet, dass die Stellungnahme des LVR-Amtes für
Denkmalpflege zwischenzeitlich vorliegt. Im Wesentlichen werden folgende Eckpunkte
dargelegt:
- Die bereits errichtete Mauer entlang der Verkehrsfläche nehme zwar die Flucht der
Friedhofsmauer auf, überragt diese jedoch um mindestens die Hälfte ihrer Höhe.
Hierdurch werde der Friedhof in seiner Wahrnehmbarkeit empfindlich gestört. Somit sind
denkmalpflegerische Bedenken gegeben.
- Vorschlag: Reduzierung der Mauerhöhe mindestens auf die Höhe der Friedhofsmauer
sowie entsprechende zurückhaltende Gestaltung der neuen Mauer durch eine
angemessene nicht störende Ausführung
- Für die hangaufwärts verlaufende Mauer solle ebenfalls darauf geachtet werden, dass
diese das Denkmal in seinem Erscheinungsbild und in seiner Erlebbarkeit nicht
dominiert.
Bürgermeister Radermacher schlägt vor, sich der Stellungnahme des LVR-Amtes für
Denkmalpflege anzuschließen.
Beschluss:
Entsprechend der Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege wird das Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt, wenn die Mauerhöhe entlang der Aachener Straße auf die
Höhe der Friedhofsmauer reduziert wird.
Im Übrigen soll eine zurückhaltende Gestaltung der Mauer gefunden werden, welche das
Denkmal in seinem Erscheinungsbild und in seiner Erlebbarkeit nicht dominiert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 27.10.2016
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