Daten
Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.10.16, 18:07
Aktualisiert
31.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung
des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur
und Sport der Gemeinde Kall
vom 27.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 9.
Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall
Vorlagen-Nr.: 181/2016
Beratungsverlauf:
Herr Vermöhlen erläutert den Antrag der SPD. Das Hauptschulgebäude habe demnächst keine
schulische Nutzung mehr. Somit stehe eine gute Immobilie zur Verfügung und es seien
Überlegungen zur Folgenutzung anzustellen. Da der Standort des Integrationszentrums
zwischenzeitlich festgeschrieben worden sei, scheide diese Möglichkeit aus. Es bestehe daher
die Frage, ob ein Umzug der Grundschule Kall stattfinden solle. Hierfür müsse ein Konzept
erarbeitet werden.
Herr Frauenrath teilt mit, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion die Grundschule Kall
umziehen könne, aber vorher müssten die Fakten bekannt sein. Es müsse geprüft werden, ob
die vorhandenen Räume für die Schüler ausreichend seien.
Herr Spilles ist der Auffassung, dass nicht alle Nutzungen in der Sitzung diskutiert werden
können. Es sei ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Eine Beschlussfassung sei daher zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Nach Auffassung von Herrn Dr. Wolter sei ein Umzug der Grundschule Kall in das
Hauptschulgebäude akzeptabel, wenn alles passe. Im Grundschulgebäude herrsche hoher
Reparaturstau. Es finde noch immer Unterricht im Keller statt, obwohl es dort feucht sei. Eine
Grundsatzentscheidung solle in der Sitzung gefällt werden, da auch die Folgenutzung geklärt
werden müsse. Dieses auch ggfs. im Zusammenhang mit dem zu erstellenden
Kindergartenkonzept.
Herr Vermöhlen besteht auf einen Grundsatzbeschluss bzgl. des Umzugs der Grundschule in
das Hauptschulgebäude.
Bürgermeister Radermacher teilt mit, dass er seitens des Ausschusses den Auftrag erhalten
möchte, zunächst ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Entwurfs zu beauftragen. Es
solle ein Konzept bzgl. des Umzugs der Grundschule (prioritär in das Gebäude der Hauptschule
Kall) erarbeitet werden.
Die Frage von Frau Kanzler, ob schon ein Überblick über den Raumbedarf bestehe, wird von
Frau Dobring verneint.
Frau Stolz ist ebenfalls der Auffassung, dass in der Sitzung keine Entscheidung gefällt werden
könne. Ein Konzept und eine Planung müsse vorhanden sein. Ohne Fakten könne keine
verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden. Für die Grundschule Kall solle die
bestmögliche Lösung gefunden werden.
Herr Vermöhlen stellt sodann den Antrag, dass entsprechende Prüfungen durchgeführt werden
sollen. Oberste Priorität solle der Umzug der Grundschule in das Hauptschulgebäude haben.
Falls eine andere Möglichkeit erarbeitet werde, die für die Grundschule besser sei, dann werde
diese favorisiert.
Frau Stolz bittet darum, beim Prüfauftrag das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ zu
berücksichtigen.
Herr Spilles teilt mit, dass er so zustimmen könne, wenn der Prüfauftrag über dem ganzen
stünde. Das Investitionsprogramm für marode Schulen solle mit eingearbeitet werden. Herr
Heller teilt hierzu mit, dass durch das Programm „Gute Schule 2020“ in den nächsten vier
Jahren 2 MRD Euro in NRW in die Sanierung der Schulen fließen sollen. Konkrete Beträge
stünden noch nicht fest.
Auf Nachfrage teilt Frau Oepen mit, dass ein Umzug der Schule relativ zügig ginge; die
Vorarbeiten und Planungen jedoch ca. ein Jahr dauern würden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die weitere Nutzung des
Hauptschulgebäudes zu planen und einen Umzug der Grundschule ins Hauptschulgebäude zu
prüfen. Weitere alternative Nutzungsmöglichkeiten sind zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 27.09.2016
Seite 2