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Beschlusstext (Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
109 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
31.10.16, 18:07
Aktualisiert
31.10.16, 18:07
Beschlusstext (Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall) Beschlusstext (Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Kall vom 27.09.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 9. Nutzungskonzept Hauptschule und Grundschule Kall Vorlagen-Nr.: 181/2016 Beratungsverlauf: Herr Vermöhlen erläutert den Antrag der SPD. Das Hauptschulgebäude habe demnächst keine schulische Nutzung mehr. Somit stehe eine gute Immobilie zur Verfügung und es seien Überlegungen zur Folgenutzung anzustellen. Da der Standort des Integrationszentrums zwischenzeitlich festgeschrieben worden sei, scheide diese Möglichkeit aus. Es bestehe daher die Frage, ob ein Umzug der Grundschule Kall stattfinden solle. Hierfür müsse ein Konzept erarbeitet werden. Herr Frauenrath teilt mit, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion die Grundschule Kall umziehen könne, aber vorher müssten die Fakten bekannt sein. Es müsse geprüft werden, ob die vorhandenen Räume für die Schüler ausreichend seien. Herr Spilles ist der Auffassung, dass nicht alle Nutzungen in der Sitzung diskutiert werden können. Es sei ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Eine Beschlussfassung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach Auffassung von Herrn Dr. Wolter sei ein Umzug der Grundschule Kall in das Hauptschulgebäude akzeptabel, wenn alles passe. Im Grundschulgebäude herrsche hoher Reparaturstau. Es finde noch immer Unterricht im Keller statt, obwohl es dort feucht sei. Eine Grundsatzentscheidung solle in der Sitzung gefällt werden, da auch die Folgenutzung geklärt werden müsse. Dieses auch ggfs. im Zusammenhang mit dem zu erstellenden Kindergartenkonzept. Herr Vermöhlen besteht auf einen Grundsatzbeschluss bzgl. des Umzugs der Grundschule in das Hauptschulgebäude. Bürgermeister Radermacher teilt mit, dass er seitens des Ausschusses den Auftrag erhalten möchte, zunächst ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Entwurfs zu beauftragen. Es solle ein Konzept bzgl. des Umzugs der Grundschule (prioritär in das Gebäude der Hauptschule Kall) erarbeitet werden. Die Frage von Frau Kanzler, ob schon ein Überblick über den Raumbedarf bestehe, wird von Frau Dobring verneint. Frau Stolz ist ebenfalls der Auffassung, dass in der Sitzung keine Entscheidung gefällt werden könne. Ein Konzept und eine Planung müsse vorhanden sein. Ohne Fakten könne keine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden. Für die Grundschule Kall solle die bestmögliche Lösung gefunden werden. Herr Vermöhlen stellt sodann den Antrag, dass entsprechende Prüfungen durchgeführt werden sollen. Oberste Priorität solle der Umzug der Grundschule in das Hauptschulgebäude haben. Falls eine andere Möglichkeit erarbeitet werde, die für die Grundschule besser sei, dann werde diese favorisiert. Frau Stolz bittet darum, beim Prüfauftrag das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ zu berücksichtigen. Herr Spilles teilt mit, dass er so zustimmen könne, wenn der Prüfauftrag über dem ganzen stünde. Das Investitionsprogramm für marode Schulen solle mit eingearbeitet werden. Herr Heller teilt hierzu mit, dass durch das Programm „Gute Schule 2020“ in den nächsten vier Jahren 2 MRD Euro in NRW in die Sanierung der Schulen fließen sollen. Konkrete Beträge stünden noch nicht fest. Auf Nachfrage teilt Frau Oepen mit, dass ein Umzug der Schule relativ zügig ginge; die Vorarbeiten und Planungen jedoch ca. ein Jahr dauern würden. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung die weitere Nutzung des Hauptschulgebäudes zu planen und einen Umzug der Grundschule ins Hauptschulgebäude zu prüfen. Weitere alternative Nutzungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 27.09.2016 Seite 2