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Beschlusstext (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung )

Daten

Kommune
Kall
Größe
111 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:05
Aktualisiert
17.11.16, 18:05
Beschlusstext (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier:	3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung ) Beschlusstext (Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier:	3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung )

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BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 03.11.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 3.4 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung" hier: 3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung Vorlagen-Nr.: 216/2016 Beratungsverlauf: Herr Fiebrich begründet nochmals den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Aus seiner Sicht seien unbedingt weiterhin Anreize zur Einsparung von Restabfall für die Bürger/innen vorzuhalten. Die bisherigen Vorschläge der Verwaltung diesbezüglich halte er für nicht ausreichend. Zudem sei eine vollständige Wiederverwertung des Bioabfalls wünschenswert. Er informiert darüber, dass fraktionsintern derzeit diskutiert werde, ob eine Spitzabrechnung realisierbar sei, damit die Vorauszahlungen entfallen könnten. Herr Dr. Wolter begründet den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion nochmals. Die seitens der Verwaltung unterbreiteten Alternativen bieten seiner Ansicht nach die Systematik betreffend keine gerechte Berechnungsgrundlage; der Bioabfall sei gesondert zu berücksichtigen und im Haushalt darzustellen. Da die vorgeschlagenen Alternativen dem Antrag der FDP-Fraktion diesbezüglich nicht gerecht würden, werde dieser zurückgezogen. Ferner werde dem Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht zugestimmt. Ungeachtet dessen, spricht auch Herr Dr. Wolter sich dafür aus, weiterhin Anreize zur Abfalleinsparung zu schaffen. Eine Gebührensenkung werde grundsätzlich auch positiv gesehen. Auch Herr Sohn begrüßt eine Gebührensenkung. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, weshalb sich bei Alternativen 1 und 3 unterschiedliche Einsparungen ergeben. Er betont, dass Kosten bereits dann entstünden, wenn das Grundstück angefahren würde, auch wenn die Tonne selbst nicht immer entleert würde. Dies sei zumindest bis zum Jahr 2020 der Fall, bis dass die Verträge mit dem Abfuhrunternehmen modifiziert würden. Er spricht sich daher für Alternative 3 aus, jedoch unter Berücksichtigung der gleichen Kosteneinsparung wie bei Alternative 1. Bürgermeister Radermacher gibt den Hinweis, dass es sich bei den kalkulierten Entleerungen um Jahresdurchschnittswerte handele, die individuell sehr unterschiedlich seien. Am Jahresende sei aufgrund der tatsächlichen Ergebnisse eine Kontrolle möglich. Herr Mießeler gibt zu bedenken, dass es im Rahmen der Gebührenhaushalte unmöglich sei, eine 100%-ige Gerechtigkeit zu schaffen. Eine sogenannte „Solidargemeinschaft“ sei zwangsläufig damit verbunden. Die Erfahrung habe inzwischen gezeigt, dass man sich besser dafür ausgesprochen hätte, allen Haushalten ein 240 l-Bioabfallgefäß zur Verfügung zu stellen, da viele Haushalte ein zusätzliches Bioabfallgefäß kaufen würden. Er gibt zu bedenken, dass bereits ein finanzieller Überschuss vorhanden sei und Alternative 2 einen weiteren Überschuss vorsehe. Überschüsse seien den Bürger/innen innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Mit der von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragten Reduzierung der Pflichtentleerungen werde einer solchen Rückzahlung Rechnung getragen. Zudem bleibe weiterhin der Anreiz erhalten, Restabfall einzusparen. Die CDU-Fraktion spricht sich für Alternative 2 aus, da diese dem u.a. von ihr eingebrachten Antrag gerecht werde. Herr Dr. Wolter verweist auf den inzwischen zurückgezogenen Antrag der FDP-Fraktion und auf die Ausschusssitzung am 13.09.2016, in der sich die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen gegen eine Rückzahlung des voraussichtlichen Überschusses (insbes. wg. Senkung der Deponiegebühren) aus 2016 bereits in 2017 an die Bürger/innen ausgesprochen hätten. Herr Sohn gibt zu bedenken, dass allen Bürger/innen die Rückzahlung des Überschusses gleichermaßen zu Gute kommen müsse. Der Sozialaspekt fände derzeit noch nicht ausreichend Berücksichtigung. Beispielsweise kämen Einzelpersonen mit vergleichsweise wenig Müll gegenüber Familien mit kleineren Kindern verstärkt in den Genuss. Gemäß Herrn Fiebrich werde es immer Härtefälle geben, dies sei unvermeidbar. Er plädiert dafür, den Umweltaspekt stärker zu bedenken. Eine Reduzierung des Restabfalls sei unbedingt anzustreben, da dies automatisch zu einer geringeren Müllverbrennung führe. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende zu berücksichtigen, bei der die Gemeinde Kall als Vorreiter unterwegs sei. Bürgermeister Radermacher stellt aufgrund des vorliegenden Antrags der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der Alternative 2 zur Abstimmung. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenkalkulation 2017 Alternative 2 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zu beschließen und die beigefügte 3. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu erlassen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.11.2016 Seite 2