Daten
Kommune
Kall
Größe
111 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:05
Aktualisiert
17.11.16, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 03.11.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 3.4 Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung"
hier:
3. Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
Vorlagen-Nr.: 216/2016
Beratungsverlauf:
Herr Fiebrich begründet nochmals den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU
und Bündnis 90/Die Grünen. Aus seiner Sicht seien unbedingt weiterhin Anreize zur Einsparung
von Restabfall für die Bürger/innen vorzuhalten. Die bisherigen Vorschläge der Verwaltung
diesbezüglich halte er für nicht ausreichend. Zudem sei eine vollständige Wiederverwertung des
Bioabfalls wünschenswert.
Er informiert darüber, dass fraktionsintern derzeit diskutiert werde, ob eine Spitzabrechnung
realisierbar sei, damit die Vorauszahlungen entfallen könnten.
Herr Dr. Wolter begründet den vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion nochmals. Die seitens der
Verwaltung unterbreiteten Alternativen bieten seiner Ansicht nach die Systematik betreffend
keine gerechte Berechnungsgrundlage; der Bioabfall sei gesondert zu berücksichtigen und im
Haushalt darzustellen. Da die vorgeschlagenen Alternativen dem Antrag der FDP-Fraktion
diesbezüglich nicht gerecht würden, werde dieser zurückgezogen. Ferner werde dem Antrag
der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht zugestimmt. Ungeachtet dessen, spricht
auch Herr Dr. Wolter sich dafür aus, weiterhin Anreize zur Abfalleinsparung zu schaffen. Eine
Gebührensenkung werde grundsätzlich auch positiv gesehen.
Auch Herr Sohn begrüßt eine Gebührensenkung. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, weshalb
sich bei Alternativen 1 und 3 unterschiedliche Einsparungen ergeben. Er betont, dass Kosten
bereits dann entstünden, wenn das Grundstück angefahren würde, auch wenn die Tonne selbst
nicht immer entleert würde. Dies sei zumindest bis zum Jahr 2020 der Fall, bis dass die
Verträge mit dem Abfuhrunternehmen modifiziert würden. Er spricht sich daher für Alternative 3
aus, jedoch unter Berücksichtigung der gleichen Kosteneinsparung wie bei Alternative 1.
Bürgermeister Radermacher gibt den Hinweis, dass es sich bei den kalkulierten Entleerungen
um Jahresdurchschnittswerte handele, die individuell sehr unterschiedlich seien. Am
Jahresende sei aufgrund der tatsächlichen Ergebnisse eine Kontrolle möglich.
Herr Mießeler gibt zu bedenken, dass es im Rahmen der Gebührenhaushalte unmöglich sei,
eine 100%-ige Gerechtigkeit zu schaffen. Eine sogenannte „Solidargemeinschaft“ sei
zwangsläufig damit verbunden. Die Erfahrung habe inzwischen gezeigt, dass man sich besser
dafür ausgesprochen hätte, allen Haushalten ein 240 l-Bioabfallgefäß zur Verfügung zu stellen,
da viele Haushalte ein zusätzliches Bioabfallgefäß kaufen würden. Er gibt zu bedenken, dass
bereits ein finanzieller Überschuss vorhanden sei und Alternative 2 einen weiteren Überschuss
vorsehe. Überschüsse seien den Bürger/innen innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Mit
der von den Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragten Reduzierung der
Pflichtentleerungen werde einer solchen Rückzahlung Rechnung getragen. Zudem bleibe
weiterhin der Anreiz erhalten, Restabfall einzusparen. Die CDU-Fraktion spricht sich für
Alternative 2 aus, da diese dem u.a. von ihr eingebrachten Antrag gerecht werde.
Herr Dr. Wolter verweist auf den inzwischen zurückgezogenen Antrag der FDP-Fraktion und auf
die Ausschusssitzung am 13.09.2016, in der sich die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die
Grünen gegen eine Rückzahlung des voraussichtlichen Überschusses (insbes. wg. Senkung
der Deponiegebühren) aus 2016 bereits in 2017 an die Bürger/innen ausgesprochen hätten.
Herr Sohn gibt zu bedenken, dass allen Bürger/innen die Rückzahlung des Überschusses
gleichermaßen zu Gute kommen müsse. Der Sozialaspekt fände derzeit noch nicht ausreichend
Berücksichtigung. Beispielsweise kämen Einzelpersonen mit vergleichsweise wenig Müll
gegenüber Familien mit kleineren Kindern verstärkt in den Genuss.
Gemäß Herrn Fiebrich werde es immer Härtefälle geben, dies sei unvermeidbar. Er plädiert
dafür, den Umweltaspekt stärker zu bedenken. Eine Reduzierung des Restabfalls sei unbedingt
anzustreben, da dies automatisch zu einer geringeren Müllverbrennung führe. Dies sei
insbesondere vor dem Hintergrund der Energiewende zu berücksichtigen, bei der die Gemeinde
Kall als Vorreiter unterwegs sei.
Bürgermeister Radermacher stellt aufgrund des vorliegenden Antrags der Fraktionen CDU und
Bündnis 90/Die Grünen den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung der
Alternative 2 zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenkalkulation 2017 Alternative
2 für die kostenrechnende Einrichtung „Abfallentsorgung“ zu beschließen und die beigefügte 3.
Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall zu
erlassen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.11.2016
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