Daten
Kommune
Kall
Größe
110 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 13.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 3.
Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 160/2016
Beratungsverlauf:
Herr Fiebrich schlägt die Einrichtung einer Projekt- und Steuergruppe, bestehend aus Personen
der Verwaltung sowie den Akteuren, vor.
Herr Sohn befürwortet die Einführung einer Ehrenamtskarte und gibt zu bedenken, dass alle
Bereiche der Ehrenamtshilfe Berücksichtigung finden sollen. Es dürfe kein Bereich bevorzugt
werden. Ferner soll verwaltungsseitig angestrebt werden, weitere Vergünstigungen zu erwirken.
Eine Arbeitsgruppe sei nur dann einzurichten, wenn dies tatsächlich notwendig sei.
Auch Herr Dr. Wolter spricht sich für die Berücksichtigung aller Felder der Ehrenamtsarbeit aus.
Seiner Ansicht nach sei die Einrichtung einer Arbeitsgruppe nicht erforderlich.
Herr Vermöhlen hält die Einrichtung einer Arbeitsgruppe ebenfalls für entbehrlich, da eindeutige
Kriterien vorgegeben seien.
Dem Ausschuss solle zu gegebener Zeit über Resonanz bzw. Umsetzungsergebnis berichtet
werden.
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die Vorlage 26/2016 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport vom 08.03.2016 empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem
Rat, die Ehrenamtskarte des Landes NRW in der Gemeinde Kall einzuführen.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen.
Als kommunale Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/innen werden angeboten:
a)
ermäßigter Eintritt im Hallenbad Kall für Einzel- und Zehnerkarte (entspricht bei
Einzelkarte 25% Ermäßigung und bei Zehnerkarte rd. 30%)
b)
Ermäßigung für einen Jahresbenutzerausweis für das Entleihen von Medien um jeweils
50%.
Weiterhin werden Vergünstigungen von ortsansässigen Firmen gemäß Anlage 2 angeboten
(Liste noch nicht abschließend).
Es werden folgende Einzelentscheidungen zu den kommunalen Vergabekriterien im Rahmen
der Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall getroffen:
1. Kontingentierung der Karte von insg. 200 Stück;
2. besondere Berücksichtigung bestimmter Felder der Freiwilligenarbeit, z.B. Feuerwehr,
Flüchtlingshilfe;
3. 2-jährige Tätigkeit die die/der Begünstigte erfüllen soll (die meisten Kommunen haben
sich für ein Engagement von mindestens 2 Jahren entschieden),
4. Geltungsdauer der Ehrenamtskarte von 3 Jahren (die meisten Nachbarkommunen
haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, auch Euskirchen, Bad Münstereifel Monschau,
Simmerath),
5. Regelungen beim Ausscheiden von Ehrenamtlichen / Freiwilligen aus ihrer Tätigkeit: die
Ehrenamtskarte wird für ein erbrachtes Engagement vergeben und soll daher bei einem
Ausscheiden nicht zurück gegeben werden müssen,
6. Zeitraum und Vergabe der Antragstellung - laufende Antragstellung und Vergabe – Eine
feste Frist könnte Interessierte abschrecken;
7. Einbindung der Ehrenamtskarte in andere Formen der Ehrenamtsförderung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016
Seite 2