Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (6.1 Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
45 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Beschlusstext (6.1	Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall) Beschlusstext (6.1	Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall)

öffnen download melden Dateigröße: 45 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 13.09.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6.1 6.1 Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.: 178/2016 Beratungsverlauf: Herr Dr. Wolter moniert, dass diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der FDP-Fraktion zugrunde liege, jedoch kein Beschlussvorschlag vorgesehen sei. Er beantragt, die im Antrag formulierten Ziffern 1 und 2 zur Abstimmung zu stellen. Bürgermeister Radermacher kommt dem nach. Ziffer 1 des Antrags der FDP-Fraktion wird einstimmig bei 4 Enthaltungen beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Vorlage der Gebührenkalkulation für 2017 neben der 100%-igen Subventionierung der Biotonne alternativ eine 50%-ige Subventionierung bzw. eine Gebührenpflicht für die Biotonne i.H.v. 50% darzustellen. Bürgermeister Radermacher stellt folgend auch Ziffer 2 des Antrags der FDP-Fraktion zur Beratung und Abstimmung. Herr Fiebrich hält die Regelung nicht für sinnvoll, da im Umkehrschluss bei Unterdeckung auch keine direkte Nachforderung erfolge. Herr Sohn schlägt vor, einen Überschuss der Rücklage zuzuführen. Herr Reiff berichtet, dass der Kreis Euskirchen in der Vergangenheit auch einmal so verfahren habe, wie die FDP-Fraktion dies nun vorschlage. Ziffer 2 wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen abgelehnt. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bei der Vorlage der Gebührenkalkulation für 2017 neben der 100%-igen Subventionierung der Biotonne alternativ eine 50%-ige Subventionierung bzw. eine Gebührenpflicht für die Biotonne i.H.v. 50% darzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 Seite 2