Daten
Kommune
Kall
Größe
45 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 13.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.1 6.1 Vorberatung der Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 178/2016
Beratungsverlauf:
Herr Dr. Wolter moniert, dass diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der FDP-Fraktion
zugrunde liege, jedoch kein Beschlussvorschlag vorgesehen sei. Er beantragt, die im Antrag
formulierten Ziffern 1 und 2 zur Abstimmung zu stellen.
Bürgermeister Radermacher kommt dem nach. Ziffer 1 des Antrags der FDP-Fraktion wird
einstimmig bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Vorlage der Gebührenkalkulation für 2017 neben der
100%-igen Subventionierung der Biotonne alternativ eine 50%-ige Subventionierung bzw. eine
Gebührenpflicht für die Biotonne i.H.v. 50% darzustellen.
Bürgermeister Radermacher stellt folgend auch Ziffer 2 des Antrags der FDP-Fraktion zur
Beratung und Abstimmung.
Herr Fiebrich hält die Regelung nicht für sinnvoll, da im Umkehrschluss bei Unterdeckung auch
keine direkte Nachforderung erfolge.
Herr Sohn schlägt vor, einen Überschuss der Rücklage zuzuführen.
Herr Reiff berichtet, dass der Kreis Euskirchen in der Vergangenheit auch einmal so verfahren
habe, wie die FDP-Fraktion dies nun vorschlage.
Ziffer 2 wird zur Abstimmung gestellt und mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen abgelehnt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bei der
Vorlage der Gebührenkalkulation für 2017 neben der 100%-igen Subventionierung der Biotonne
alternativ eine 50%-ige Subventionierung bzw. eine Gebührenpflicht für die Biotonne i.H.v. 50%
darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 4 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016
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