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Beschlusstext (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 13.09.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 8. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Vorlagen-Nr.: 162/2016 Beratungsverlauf: Herr Dr. Wolter teilt mit, dass der der überplanmäßigen Aufwendung gemäß Buchstabe a) nicht zustimmen werde. Er bezweifelt die Wirtschaftlichkeit der vom Sonderschulzweckverband beschlossenen Situation. Herr Sohn sieht eben aufgrund dieses Beschlusses keine andere Alternative, als die Zustimmung zu erteilen. Bürgermeister Radermacher merkt an, dass sich die beteiligten Kommunen über Auswirkungen in diesem Maße nicht bewusst gewesen seien. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, der in der Sitzung des Fachausschusses am 27.09.2016 behandelt werde. Auch Herr Schmitz ist der Ansicht, dass ein derartiges Ergebnis nicht getragen werden könne. Der Antrag der CDU-Fraktion sei im Fachausschuss ernsthaft zu diskutieren. Beschluss: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei PSK 030 221 000 / 5379 500 „Verbandsumlage Sonderschulzweckverband“ eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 48.071,64 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt bei PSK 060 „Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“. b) 365 001 - 009 / jeweils 4142 100 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei PSK 160 611 000 / 5374 100 „Kreisumlage“ eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 93.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt bei PSK 060 365 000 / 4142 100 „Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016 Seite 2