Daten
Kommune
Kall
Größe
106 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
21.10.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 11. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 13.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 8.
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen
Vorlagen-Nr.: 162/2016
Beratungsverlauf:
Herr Dr. Wolter teilt mit, dass der der überplanmäßigen Aufwendung gemäß Buchstabe a) nicht
zustimmen werde. Er bezweifelt die Wirtschaftlichkeit der vom Sonderschulzweckverband
beschlossenen Situation.
Herr Sohn sieht eben aufgrund dieses Beschlusses keine andere Alternative, als die
Zustimmung zu erteilen.
Bürgermeister Radermacher merkt an, dass sich die beteiligten Kommunen über Auswirkungen
in diesem Maße nicht bewusst gewesen seien. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den
vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion, der in der Sitzung des Fachausschusses am
27.09.2016 behandelt werde.
Auch Herr Schmitz ist der Ansicht, dass ein derartiges Ergebnis nicht getragen werden könne.
Der Antrag der CDU-Fraktion sei im Fachausschuss ernsthaft zu diskutieren.
Beschluss:
a)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei PSK 030 221 000 / 5379 500
„Verbandsumlage Sonderschulzweckverband“ eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v.
48.071,64 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt bei PSK 060
„Betriebskostenzuschüsse Kindergärten“.
b)
365
001
-
009
/
jeweils
4142
100
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei PSK 160 611 000 / 5374 100
„Kreisumlage“ eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 93.000,00 € zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt bei PSK 060 365 000 / 4142 100 „Betriebskostenzuschüsse
Kindergärten“.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.09.2016
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