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Beschlusstext (Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG)

Daten

Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Beschlusstext (Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 13.09.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 13. Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG Vorlagen-Nr.: 167/2016 Beratungsverlauf: Herr Sohn befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Er regt nachdrücklich an, die Kapitalertragssteuer bzgl. der ENE-Beteiligung zu berücksichtigen bzw. in die Überlegungen einfließen zu lassen. Bürgermeister Radermacher bestätigt, dass dies auch interkommunal thematisiert werde. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolter bestätigt Herr Heller, dass das Hallenbad und die sich dort befindliche Photovoltaikanlage als eine Einheit betrachtet würden. Steuereffekte würden nach Möglichkeit genutzt. Beschluss: Der Rat beschließt, eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem zuständigen Finanzamt Schleiden abzugeben, um somit längstens bis zum 31.12.2020 weiterhin nach alter Rechtslage (§ 2 Abs.3 UStG in der geltenden Fassung 31.12.2015) besteuert zu werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig