Daten
Kommune
Kall
Größe
21 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 13.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 13. Abgabe einer Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 S. 3 UStG
Vorlagen-Nr.: 167/2016
Beratungsverlauf:
Herr Sohn befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Er regt nachdrücklich an, die
Kapitalertragssteuer bzgl. der ENE-Beteiligung zu berücksichtigen bzw. in die Überlegungen
einfließen zu lassen.
Bürgermeister Radermacher bestätigt, dass dies auch interkommunal thematisiert werde.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolter bestätigt Herr Heller, dass das Hallenbad und die sich dort
befindliche Photovoltaikanlage als eine Einheit betrachtet würden. Steuereffekte würden nach
Möglichkeit genutzt.
Beschluss:
Der Rat beschließt, eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG gegenüber dem
zuständigen Finanzamt Schleiden abzugeben, um somit längstens bis zum 31.12.2020
weiterhin nach alter Rechtslage (§ 2 Abs.3 UStG in der geltenden Fassung 31.12.2015)
besteuert zu werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig