Daten
Kommune
Kall
Größe
102 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 13.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 14. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 159/2016 1. Ergänzung
Beratungsverlauf:
Herr Sohn beantragt, den gesamten Straßenbereich zum öffentlichen Bereich zu erklären. Zur
öffentlichen Abwasseranlage gehöre der Anschlussstutzen am Sammler und die komplette
Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze.
Herr Dr. Wolter stimmt dem zu. Den Bürger/innen solle ferner die Inspektion des in seinen/ihren
Zuständigkeitsbereich fallenden Stückes angeboten werden.
Bürgermeister Radermacher stellt den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Dieser wird
mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt der Gemeinde Kall
vom 30.08.2016 -TOP 5- beschließt der Rat, die Entwässerungssatzung der Gemeinde Kall ab
dem 01.01.2017 wie folgt zu ändern:
Im § 2 Abs. 6b wird die bestehende Regelung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
-
Zur Öffentlichen Abwasseranlage gehört der Anschlussstutzen am Sammler und bis zu
1,0 lfdm. der Anschlussleitung in Richtung Grundstücksgrenze.
In § 2 Abs. 7a wird die bestehende Regelung gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt:
-
Grundstücksanschlussleitungen sind die Leitungen in Richtung Grundstücksgrenze abzüglich des Anschlussstutzens und bis zu 1,0 lfdm Leitung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 1 Enthaltung