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Beschlusstext (Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 13.09.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 7. Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.: 160/2016 1. Ergänzung Beschluss: Unter Bezugnahme auf die Vorlage 26/2016 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom 08.03.2016 beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Hauptund Finanzausschuss vom 13.09.2016 -TOP 3-, die Ehrenamtskarte des Landes NRW in der Gemeinde Kall einzuführen. Die Verwaltung hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen. Als kommunale Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/innen werden angeboten: a) ermäßigter Eintritt im Hallenbad Kall für Einzel- und Zehnerkarte (entspricht bei Einzelkarte 25% Ermäßigung und bei Zehnerkarte rd. 30%) b) Ermäßigung für einen Jahresbenutzerausweis für das Entleihen von Medien um jeweils 50%. Weiterhin werden Vergünstigungen von ortsansässigen Firmen gemäß Anlage 2 angeboten (Liste noch nicht abschließend). Es werden folgende Einzelentscheidungen zu den kommunalen Vergabekriterien im Rahmen der Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall getroffen: 1. Kontingentierung der Karte von insg. 200 Stück; 2. besondere Berücksichtigung bestimmter Felder der Freiwilligenarbeit, z.B. Feuerwehr, Flüchtlingshilfe; 3. 2-jährige Tätigkeit die die/der Begünstigte erfüllen soll (die meisten Kommunen haben sich für ein Engagement von mindestens 2 Jahren entschieden), 4. Geltungsdauer der Ehrenamtskarte von 3 Jahren (die meisten Nachbarkommunen haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, auch Euskirchen, Bad Münstereifel Monschau, Simmerath), 5. Regelungen beim Ausscheiden von Ehrenamtlichen / Freiwilligen aus ihrer Tätigkeit: die Ehrenamtskarte wird für ein erbrachtes Engagement vergeben und soll daher bei einem Ausscheiden nicht zurück gegeben werden müssen, 6. Zeitraum und Vergabe der Antragstellung - laufende Antragstellung und Vergabe – Eine feste Frist könnte Interessierte abschrecken; 7. Einbindung der Ehrenamtskarte in andere Formen der Ehrenamtsförderung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.09.2016 Seite 2