Daten
Kommune
Kall
Größe
88 kB
Datum
13.09.2016
Erstellt
21.10.16, 18:07
Aktualisiert
28.11.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 13.09.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 7.
Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 160/2016 1. Ergänzung
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die Vorlage 26/2016 der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport vom 08.03.2016 beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Hauptund Finanzausschuss vom 13.09.2016 -TOP 3-, die Ehrenamtskarte des Landes NRW in der
Gemeinde Kall einzuführen.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Vereinbarung mit dem Land abgeschlossen.
Als kommunale Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber/innen werden angeboten:
a)
ermäßigter Eintritt im Hallenbad Kall für Einzel- und Zehnerkarte (entspricht bei
Einzelkarte 25% Ermäßigung und bei Zehnerkarte rd. 30%)
b)
Ermäßigung für einen Jahresbenutzerausweis für das Entleihen von Medien um jeweils
50%.
Weiterhin werden Vergünstigungen von ortsansässigen Firmen gemäß Anlage 2 angeboten
(Liste noch nicht abschließend).
Es werden folgende Einzelentscheidungen zu den kommunalen Vergabekriterien im Rahmen
der Einführung der Ehrenamtskarte in der Gemeinde Kall getroffen:
1. Kontingentierung der Karte von insg. 200 Stück;
2. besondere Berücksichtigung bestimmter Felder der Freiwilligenarbeit, z.B. Feuerwehr,
Flüchtlingshilfe;
3. 2-jährige Tätigkeit die die/der Begünstigte erfüllen soll (die meisten Kommunen haben
sich für ein Engagement von mindestens 2 Jahren entschieden),
4. Geltungsdauer der Ehrenamtskarte von 3 Jahren (die meisten Nachbarkommunen
haben eine Gültigkeit von 3 Jahren, auch Euskirchen, Bad Münstereifel Monschau,
Simmerath),
5. Regelungen beim Ausscheiden von Ehrenamtlichen / Freiwilligen aus ihrer Tätigkeit: die
Ehrenamtskarte wird für ein erbrachtes Engagement vergeben und soll daher bei einem
Ausscheiden nicht zurück gegeben werden müssen,
6. Zeitraum und Vergabe der Antragstellung - laufende Antragstellung und Vergabe – Eine
feste Frist könnte Interessierte abschrecken;
7. Einbindung der Ehrenamtskarte in andere Formen der Ehrenamtsförderung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.09.2016
Seite 2