Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
205 kB
Datum
02.03.2017
Erstellt
09.03.17, 20:03
Aktualisiert
09.03.17, 20:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 14. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 02.03.2017:
6.
27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“
(Blatt A) im Bereich der Schötmarschen Straße im Ortsteil Leopoldshöhe
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Auf Nachfrage aus dem Ausschuss teilt die Verwaltung mit, dass die Müllbeseitigung gesichert ist. Der
Müllwagen könnte durch die neu entstandene Straße im Wohngebiet „Am Gieselmannkreisel“ fahren und
bräuchte daher nicht drehen (Wendeplatz am Ende der Schötmarschen Str. fällt weg) oder müsste
rückwärts in die Schötmarsche Str. fahren. Die rückwärtig liegenden Grundstückseigentümer müssten
Ihre Mülltonnen jedoch bis zur Straße bringen. Ein besonderer Standplatz hierfür ist nicht vorgesehen.
Beschluss:
Hiernach stellt AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag zur Abstimmung und es wird wie folgt abgestimmt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) ist als 27. Änderung im vereinfachten
Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe - Nord“
(Blatt A) wird beschlossen.
3. Die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) wird
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen
wird. Die Beteiligung der Behörden zur 27. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe - Nord“ (Blatt A) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß §
4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -