Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
348 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.04.17, 11:17
Aktualisiert
05.05.17, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 14. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 23.03.2017
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:32 Uhr
Ende:
20:12 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
Herr Albrecht, Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr
Droste, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Hoffmann, Herr Jahn, Herr Kühnel,
Frau Lehne, Herr Thimm
SPD:
Frau Birkmann, Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr
Meckelmann, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr Wehmeier
CDU:
Frau Bode, Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim
B90/Grüne:
FDP:
Graf von der Schulenburg
Verwaltung:
FBL Frau Sunkovsky, Kämmerer Herr Aust, FBL Herr Puchert-Blöbaum, Frau Patruck
Zuhörer:
2
Presse:
1
Entschuldigt fehlen die RM Frau Risy und Herr Schmidtke.
Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die
Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt BM Herr Schemmel vor, diese wie folgt zu erweitern:
TOP 1:
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
Die bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 14 werden damit zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15.
TOP 7.3 (neu): Antrag der CDU-Fraktion vom 21. März 2017
Die Mitglieder des Rates nehmen diese Änderungen zustimmend zur Kenntnis.
Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Einführung eines neuen Ratsmitgliedes
Eingangs begrüßt BM Herr Schemmel das neue Ratsmitglied Frau Claudia Birkmann als Nachfolgerin für
Herrn Hans Gräfe und führt sie in das Amt als Ratsmitglied ein, eine Verpflichtung nach § 67 Abs. 3 GO
NRW kann unterbleiben, da Frau Claudia Birkmann bereits zuvor als Sachkundige Bürgerin tätig war.
-2-
Anschließend berichtet BM Herr Schemmel, dass Claudia Birkmann im Rat dem bisherigen langjährigen
Ratsmitglied Herrn Hans Gräfe folge, der zum 28. Februar 2017 den Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt
habe. Weiterhin gibt er bekannt, dass Herr Gräfe aus gesundheitlichen Gründen nicht an dieser
Ratssitzung teilnehmen könne und er ihn deshalb bereits im Vorfeld im privaten Rahmen verabschiedet
habe. Dabei habe er ihm für sein großes Engagement in der Rats- und Ausschussarbeit gedankt. Im
Folgenden teilt BM Herr Schemmel mit, dass Herr Gräfe seit 1999 dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
angehörte und in zahlreichen Ausschüssen – wie beispielsweise dem Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz, dem Hochbau- und Planungsausschuss und dem Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss – aktiv war. Darüber hinaus brachte er sich als Mitglied bzw. Vertreter in Verbänden und
sonstigen Gremien der Gemeinde Leopoldshöhe ein. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen teilt BM
Herr Schemmel mit, dass Herr Gräfe seine politische Arbeit nicht komplett aufgebe, sondern weiter als
Sachkundiger Bürger tätig bleibe. Abschließend wünscht er Herrn Gräfe für seine weitere Zukunft alles
Gute.
2.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Anfragen der Ratsmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
4.
Informationen des Bürgermeisters
BM Herrn Schemmel liegen an dieser Stelle keine Informationen vor.
5.
Berichte der gemeindlichen Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen
Gremien
Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen
Gremien vor.
6.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
hier: Resolution zur sofortigen Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde
Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt RM Herr Keminer seine Befangenheit nach § 31 GO NRW und
nimmt für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz.
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel sodann auf den seitens der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag bezüglich einer Resolution zur sofortigen Stilllegung
des Atomkraftwerks Grohnde und gibt den Antragstellern sodann Gelegenheit zur Stellungnahme. Im
Folgenden erläutert RM Frau Bode ausführlich den Antrag ihrer Fraktion. So sei das Atomkraftwerk mehr
als 30 Jahre alt und somit einem extremen Alterungsprozess ausgesetzt. Darüber hinaus sei es mit
mittlerweile 250 Ereignissen das störanfälligste in Deutschland. Auch sei das Kernkraftwerk weder gegen
Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Hochwasser noch gegen Terroranschläge geschützt. Im Übrigen
befinde sich Leopoldshöhe lediglich 49 km Luftlinie vom Reaktor entfernt. Im Folgenden erläutert RM
Frau Bode weitere Gründe, die zur Stellung dieses Antrages geführt haben. Ergänzend weist sie darauf
hin, dass der Betrieb derzeit noch bis zum 31.12.2021 geplant ist und sich der Resolution zur sofortigen
Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde bereits andere Kommunen angeschlossen haben. Im Rahmen
ihrer weiteren Ausführungen weist BM Herr Schemmel auf § 13 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Rates
und der Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe hin, der bestimme, dass die Redezeit im Regelfall fünf
Minuten betrage und diese nun bereits überschritten sei. Im Übrigen falle die Thematik – auch wenn der
Beitritt zu dieser Resolution privat sicherlich Sympathien hervorrufe – nicht in die Zuständigkeit des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe. Hieran ändere auch der Beitritt anderer Kommunen nichts. Im Folgenden
stellt RM Frau Bode fest, dass sie die Unterbrechung ihrer Ausführungen für sehr unhöflich halte und es
darüber hinaus sehr verwunderlich sei, dass der Bürgermeister ihre Fraktion erst eine halbe Stunde vor
der Sitzung über die fehlende Zuständigkeit informiert habe, obwohl der Antrag der Verwaltung bereits
drei Wochen vorgelegen habe. In der sich nun anschließenden Diskussion teilt RM Herr Brinkmann mit,
dass zwar eindeutig sei, dass der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nicht zuständig sei, eine
entsprechende Absichtserklärung jedoch sicherlich richtig sei und außerdem ein Signal nach außen
setze. RM Herr Jahn stellt sodann fest, dass er diese Beweggründe zwar nachvollziehen könne, die
fehlende Zuständigkeit allerdings nicht von der Hand zu weisen sei. Er stelle deshalb den Antrag, den
Tagesordnungspunkt abzusetzen. RM Herr Hachmeister erklärt daraufhin, dass er ebenfalls kein
-3-
Verständnis dafür habe, dass die Verwaltung ihre Auffassung erst kurz vor der Sitzung mitgeteilt habe.
Im Übrigen hätten die Räte der anderen Kommunen die Zuständigkeit ebenfalls geprüft und seien
offensichtlich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Auch er sehe keinen Konflikt mit der
Gemeindeordnung, da ein Unfall in Grohnde auch die Leopoldshöher Bevölkerung betreffen würde.
Abschließend lässt BM Herr Schemmel über den Antrag des RM Herrn Jahn abstimmen und der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Resolution zur sofortigen Stilllegung des
Atomkraftwerks Grohnde betreffend wird wegen der Unzuständigkeit des Rates von der Tagesordnung
abgesetzt.
- 24 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) –
(RM Herr Keminer hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)
7.
Besetzung von Ausschüssen
7.1 Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen
BM Herr Schemmel verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache und teilt mit,
dass durch das Ausscheiden von Frau Simone Kropp als Schulleiterin der Grundschule Asemissen eine
Nachbenennung bei den beratenden Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Kultur erforderlich
werde. Seitens der Grundschule Asemissen sei die neue Schulleiterin Frau Diana Fleer vorgeschlagen
worden, so BM Herr Schemmel abschließend.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, Frau Diana Fleer als Mitglied mit beratender Stimme für die Grundschule Asemissen
in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu entsenden.
- einstimmig 7.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 9. März 2017
Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 9. März 2017 beschließt der Rat folgende
Ausschussumbesetzungen:
Haupt- und Finanzausschuss:
neu:
Vertreter:
Droste, Klaus
bisher:
--
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss:
neu:
Vertreter:
Droste, Klaus
bisher:
--
Ausschuss für Bildung und Kultur:
neu:
Mitglied:
Droste, Klaus
Mitglied
Dr. Borgstedt, Angelika (SKB)
Vertreter:
Oelrichs, Jonas (SKB)
Vertreter:
Klöpping, Lukas (SKB)
bisher:
Goedeke, Nils
Müller, Frank (SKB)
Droste, Klaus
Dr. Borgstedt, Angelika (SKB)
Betriebsausschuss Wasser/Abwasser:
neu:
Vertreter:
--
bisher:
Müller, Frank (SKB)
- einstimmig 7.3 Antrag der CDU-Fraktion vom 21. März 2017
Eingangs teilt BM Herr Schemmel mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion als Tischvorlage im
Ratsinformationssystem hinterlegt wurde. Im Anschluss beschließt der Rat entsprechend dem Antrag der
CDU-Fraktion vom 21. März 2017 folgende Ausschussumbesetzungen:
-4-
Haupt- und Finanzausschuss:
neu:
Vertreter:
Birkmann, Claudia
bisher:
Gräfe, Hans
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss:
neu:
Mitglied:
Siefert, Angelo
bisher:
Gräfe, Hans
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
neu:
Vertreter:
Rose, Jan (SKB)
bisher:
--
Hochbau- und Planungsausschuss:
neu:
Mitglied:
Fiedler, Klaus
Vertreter:
Birkmann, Claudia
Vertreter:
Gräfe, Hans (SKB)
Vertreter:
Rose, Jan (SKB)
stell. Vorsitzender:
Daake, Karl-Heinz
bisher:
Gräfe, Hans
Fiedler, Klaus
Birkmann, Claudia (SKB)
-Gräfe, Hans
Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport:
neu:
bisher:
Vertreter:
Birkmann, Claudia
Gräfe, Hans
Vertreter:
Gräfe, Hans (SKB)
Birkmann, Claudia (SKB)
Vertreter:
Rose, Jan (SKB)
-Ausschuss für Bildung und Kultur:
neu:
Vertreter:
Birkmann, Claudia
Vertreter:
Gräfe, Hans (SKB)
Vertreter:
Rose, Jan (SKB)
bisher:
Gräfe, Hans
Birkmann, Claudia (SKB)
--
Betriebsausschuss Wasser/Abwasser:
neu:
Vertreter:
Rose, Jan (SKB)
bisher:
--
Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement:
neu:
bisher:
Vertreter:
Birkmann, Claudia
Gräfe, Hans
Vertreter:
Gräfe, Hans (SKB)
Birkmann, Claudia (SKB)
Vertreter:
Rose, Jan (SKB)
-Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
neu:
Mitglied:
Rose, Jan (SKB)
Vertreter:
Gräfe, Hans (SKB)
bisher:
Gräfe, Hans
--
Ältestenrat:
Vertreter:
neu:
Wehmeier, Friedrich
Verwaltungsrat Abfallwirtschaftsverband Lippe:
neu:
Mitglied:
Meckelmann, Axel
bisher:
Gräfe, Hans
bisher:
Gräfe, Hans
Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL):
neu:
bisher:
Mitglied:
Meckelmann, Axel
Gräfe, Hans
Gesellschafterversammlung Kommunale Verkehrsgesellschaft:
neu:
bisher:
Mitglied:
Meckelmann, Axel
Gräfe, Hans
- einstimmig –
-5(Der Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage zu der im Ratsinformationssystem veröffentlichten Drucksache 34/2017
hinterlegt.)
8.
Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 - 2018
Hier teilt RM Herr Fiedler mit, dass dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Ausschusses
für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 22. Februar 2017 beraten worden sei und es
eine einstimmige Beschlussempfehlung gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache
folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, den Bericht über die Personalentwicklung, den Bericht über die durchgeführten
Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 – 2018 in der vorgelegten Fassung
(Drucksache 1/2017).
- einstimmig –
(Die Fortschreibung des Frauenförderplans der Gemeinde Leopoldshöhe 2016-2018 ist als Anlage zu der im
Ratsinformationssystem veröffentlichten Drucksache 34/2017 hinterlegt.)
9.
Ortsrecht
9.1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 16. März 2017 und teilt mit, dass es seitens dieses Ausschusses keine
Beschlussempfehlung gegeben habe. Er bitte deshalb nun erneut um das Votum der Fraktionen.
RM Herr Meckelmann verweist in seinen Ausführungen auf ein Schreiben des Kreises, das deutlich
mache, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in Gänze nicht
abgelehnt werden könne, sondern, dass eine Prüfung der zeitlichen und fachlichen Belastung der
einzelnen Ausschussvorsitzenden erfolgen müsse. Auch sei die Herausnahme sämtlicher Ausschüsse
aus haushaltsrechtlichen Erwägungen nicht möglich. Zwar gebe es sicherlich Unterschiede in der
zeitlichen und fachlichen Belastung der Ausschussvorsitzenden, gleichwohl sei diese jedoch einem
zeitlichen Wandel unterworfen, so dass er dafür plädiere, die derzeit gesetzlich vorgesehene Regelung
beizubehalten.
RM Herr Hachmeister erklärt sodann, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zahlung einer
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in dieser Höhe ablehne, da der in Rede stehende
Betrag trotz des Aufwandes nicht gerechtfertigt sei. Gleichwohl stelle dies keine Herabwürdigung der
Arbeit eines/r Ausschussvorsitzenden dar. Seine Fraktion beantrage jedoch, dass Ausschussvorsitzende
keine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten und der Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe somit entsprechend erweitert werde. Im weiteren Verlauf teilt
RM Herr Jahn mit, dass diese Thematik seitens seiner Fraktion ebenfalls intensiv beraten worden sei,
jedoch kein einheitliches Meinungsbild erzielt worden sei, so dass seine Fraktion individuell abstimmen
werde.
Abschließend lässt BM Herr Schemmel über die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der
Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe abstimmen, da es sich hierbei um die weitergehende
Regelung handelt. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die
Satzung hat folgenden Wortlaut:
1. Satzung vom 23. März 2017
zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013
Aufgrund von § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994,
S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966),
hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 23. März 2017 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der
Mitglieder des Rates nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 beschlossen:
-6-
Artikel 1
§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Das Gemeindegebiet umfasst 36,92 qkm.
Artikel 2
§ 11 Abs. 3 und 5 erhalten folgende Fassung:
(3) Rats- und Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die
Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. Der Anspruch besteht
auch für maximal 8 Arbeitstage je Wahlperiode im Falle der Teilnahme an kommunalpolitischen
Bildungsveranstaltungen, die der Mandatsausübung förderlich sind. Der Verdienstausfall wird für jede
Stunde der versäumten Arbeitszeit berechnet, wobei die letzte angefangene Stunde voll zu rechnen
ist. Der Anspruch wird wie folgt abgegolten:
a) Alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass sie
ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird auf den jeweils
geltenden gesetzlichen Mindestlohn festgesetzt.
b) Unselbständigen wird im Einzelfall der den Regelstundensatz übersteigende Verdienstausfall
gegen entsprechenden Nachweis, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers,
ersetzt.
c) Selbständige können eine besondere Verdienstausfallpauschale je Stunde erhalten, sofern sie
einen den Regelsatz übersteigenden Verdienstausfall glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung
erfolgt durch eine schriftliche Erklärung über die Höhe des Einkommens, in der die Richtigkeit der
gemachten Angaben versichert wird.
d) Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind
unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt
mit mindestens drei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig
sind, erhalten für die Zeit der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt mindestens den
Regelstundensatz. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für
eine Vertretung im Haushalt ersetzt.
e) Entgeltliche Kinderbetreuungskosten, die außerhalb der Arbeitszeit aufgrund der
mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt notwendig werden, werden auf Antrag in Höhe der
nachgewiesenen Kosten erstattet. Kinderbetreuungskosten werden nicht erstattet bei Kindern, die
das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalls werden
glaubhaft nachgewiesen.
(5) Stellvertretende Bürgermeisterinnen/Bürgermeister nach § 67 Abs. 1 GO NRW und
Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens 8 Mitgliedern auch eine stellvertretende
Vorsitzende / ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei
stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende –
erhalten neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 GO NRW zustehen, eine
Aufwandsentschädigung nach § 46 GO NRW i.V.m. der EntschVO.
Artikel 3
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
- 25 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) 9.2 Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 fasst der Rat
ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Änderung der Anlage zur
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der vorgelegten
Fassung. Die Änderung hat folgenden Wortlaut:
-7-
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 16. Dezember 2010
in der Fassung vom 23. März 2017
Gebührentarif
TarifNr.
Gegenstand
Gebühr
1. Vervielfältigungen und Auszüge
a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
für die ersten zehn Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,70 €
0,40 €
b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite
0,90 €
c) Farbkopien und -ausdrucke
im Format A4
im Format A3
1,20 €
1,70 €
d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten
12,50 €
2. Beglaubigungen und Zeugnisse
2,50 €
a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,
Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
4,20 €
(bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt
sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%)
3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere
Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
6,00 €
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige
Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
6. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
etc. (z.B. Abgaben- u. Steuerbescheide)
3,00 €
7. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken
5,00 €
-8-
8. Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
9. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen,
Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
10.Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen,
Auszüge, technische Arbeiten und zwar für
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
25,00 €
b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
25,00 €
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
20,00 €
11.Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
für jede angefangene Seite
0,35 €
12.Lichtpausen und Plots
im Format DIN A 4
im Format DIN A 3
im Format DIN A 2
im Format DIN A 1
im Format DIN A 0
8,00 €
8,50 €
10,50 €
12,50 €
14,50 €
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per
Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
13.Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
14.Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
je angefangene 10 Minuten
8,00 €
15.Übersendung von Akten zur Einsichtnahme im Interesse
des Empfängers (soweit erforderlich und rechtlich
zulässig)
12,00 €
16.Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
4,00 €
17.Zahlungserinnerungen, soweit nicht besondere Gebühren
vorgeschrieben sind
2,50 €
-9-
18.Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Einsichtnahme
in Unterlagen, Akten usw.
7,50 €
a) für die erste halbe Stunde
12,00 €
b) bis zu einer Stunde
c) für jede weitere Stunde
2,50 €
d) bei Haus- oder Bauakten pro Hausnummer
7,50 €
- einstimmig 9.3 Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 fasst der Rat
ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden
in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009
gemäß der vorgelegten Fassung. Die Satzung hat folgenden Wortlaut:
2. Satzung
vom 23. März 2017 zur Änderung der Satzung für die
Durchführung von Bürgerentscheiden
in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005
in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009
Präambel
Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S.
666) in der z. Zt. gültigen Fassung und § 1 der Verordnung zur Durchführung des
Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV.NRW. S. 383) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat
der Gemeinde Leopoldshöhe am 23. März 2017 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung für
die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in
der Fassung der Änderung vom 2. April 2009 beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Rat legt den Tag des Bürgerentscheids fest. Die Entscheidung kann dem Bürgermeister
übertragen werden.
Artikel 2
§ 3 erhält folgende Fassung:
Der Bürgermeister teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein.
Artikel 3
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik
Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
- 10 -
Artikel 4
§ 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor dem
Bürgerentscheid während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der zu seiner Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen.
Artikel 5
§ 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis macht der
Bürgermeister öffentlich bekannt
1. den Tag des Bürgerentscheids und den Text der zur Entscheidung stehenden Frage, beim
Stichentscheid auch den Text der vom Rat beschlossenen Stichfrage.
2. wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Abstimmungsverzeichnis eingesehen werden
kann;
3. dass
innerhalb
der
Einsichtsfrist
beim
Bürgermeister
Einspruch
gegen
das
Abstimmungsverzeichnis eingelegt werden kann.
Artikel 6
§ 8 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Gemeinde Leopoldshöhe
zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen
die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim
Bürgermeister eingegangen sein muss. Im Falle eines Stichentscheids enthält die Titelseite die Texte
der zu entscheidenden Fragen sowie den der Stichfrage.
(2) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt enthält
1. die Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Ablauf der Abstimmung und eine Erläuterung
des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief,
2. die Kostenschätzung der Verwaltung und eine kurze sachliche Begründung der
Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Legen die Vertretungsberechtigten keine eigene
Begründung vor, so ist diese dem Text des Bürgerbegehrens zu entnehmen,
3. eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die das Bürgerbegehren
abgelehnt haben,
4. eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die dem Bürgerbegehren
zugestimmt haben,
5. eine Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer
Fraktionsstärke. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des
Bürgermeisters sind auf deren Wunsch wiederzugeben.
Artikel 7
§ 10 erhält folgende Fassung:
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie müssen die zu entscheidende Frage enthalten und auf
„ja“ und „nein“ lauten. Zusätze sind unzulässig. Im Falle des Stichentscheids enthalten die Stimmzettel
die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen sowie darunter die Stichfrage. Bei der Stichfrage macht
die abstimmende Person kenntlich, welchen der Bürgerentscheide sie vorzieht für den Fall, dass die
gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise
beantwortet werden.
Artikel 8
§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Abstimmende hat für jede zu entscheidende Frage eine Stimme. Er gibt seine Stimme an der
Abstimmungsurne oder per Brief geheim ab.
- 11 -
Artikel 9
§ 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Bei der Stimmabgabe per Brief sind Stimmbriefe zurückzuweisen, wenn
1. der Stimmbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist,
2. dem Stimmbriefumschlag kein oder kein gültiger Stimmschein beiliegt,
3. dem Stimmbriefumschlag kein Stimmumschlag beigefügt ist,
4. weder der Stimmbriefumschlag noch der Stimmumschlag verschlossen ist,
5. der Stimmbriefumschlag mehrere Stimmumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit
der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Stimmscheine enthält,
6. der Abstimmende oder die Person seines Vertrauens die vorgeschriebene Versicherung an Eides
Statt zur Briefabstimmung auf dem Stimmschein nicht unterschrieben hat,
7. kein amtlicher Stimmumschlag benutzt worden ist,
8. ein Stimmumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Abstimmungsgeheimnis
gefährdenden Weise von den übrigen abweicht.
Die Einsender zurückgewiesener Stimmbriefe werden nicht als Abstimmende gezählt; ihre Stimmen
gelten als nicht abgegeben.
Artikel 10
§ 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Bei der Stimmenzählung ist zunächst die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen an Hand des
Abstimmungsverzeichnisses und der eingenommenen Stimmscheine festzustellen und mit der Zahl
der in den Urnen befindlichen Stimmzettel zu vergleichen. Danach wird die Zahl der gültigen Stimmen
und der auf jede Antwort entfallenen Stimmen ermittelt.
Artikel 11
§ 16 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:
(1) Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids/Stichentscheids fest. Im Falle von Zweifeln an dem
Abstimmungsergebnis kann er eine erneute Zählung verlangen.
(2) Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet
wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit
gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Stehen mehrere Fragen gleichzeitig zur Abstimmung und
werden diese in einem nicht miteinander zu vereinbarenden Sinne entschieden, so ist das Ergebnis
des Stichentscheids maßgeblich. Es gilt die Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit
der gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid,
dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist.
Artikel 12
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- einstimmig 9.4 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege
in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und
Verkehr am 1. März 2017 und erklärt, dass die in der Sitzung aufgekommenen Fragen mittlerweile
beantwortet worden seien. RM Herr Habicht ergänzt, dass es seitens des Fachausschusses eine
einstimmige Empfehlung gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und
Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011. Die Satzung
hat folgenden Wortlaut:
- 12 -
1. Satzung vom 23. März 2017 zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe – Straßenreinigungssatzung –
vom 24. Februar 2011
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12) zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868), hat der Rat der
Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 23. März 2017 beschlossen, die Satzung über die
Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe – Straßenreinigungssatzung –
vom 24. Februar 2011 wie folgt zu ändern:
I.
Die Anlage zu § 2 der Straßenreinigungssatzung erhält folgende Fassung:
Straßenverzeichnis
A. Verzeichnis der Straßen, bei denen
- die Winterwartung der Fahrbahnen der Gemeinde Leopoldshöhe obliegt,
- die übrige Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen von den Eigentümern der an die Straße
angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke durchzuführen ist, soweit die
Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen:
Alleestraße
Am Doktorkamp
Am Eikern
Am Königskamp
Am Moshagen
Am Pansbach
Am Plaßgraben
Am Rosenhagen
Am Sportplatz
Asemisser Allee
Askampstraße
Auf der Helle (bis Kindergarten)
Auf dem Rott
Bahnhofstraße
Beethovenweg (alter Teil)
Bergstraße
Berliner Straße
Birkenstraße
Buchenstraße
Bürgermeister-Brinkmann-Weg
Danziger Straße
Drosselstraße
Eckendorfer Straße X
Eibenstraße
Ellernkamp
Elsternweg
Ermgasser Heide
Eschenstraße
Falkenweg
Felix-Fechenbach-Straße X
Fettpottstraße
Flurstraße
Föhrenstraße
Forstweg
Friedhofsweg
Gartenstraße
Gewerbestraße
Ginsterweg
Goethestraße
Grabbestraße
Grester Straße X
Große-Horst-Straße
(vom Kreisverkehr bis Paulinenstraße)
Grünstraße
Handelsstraße
Hansastraße
Hasenweg
Hauptstraße X
Hebbelstraße
Heeper Straße X
Heidestraße
Heinrichstraße
Helpuper Straße X
Herforder Straße X
Hirschweg
Hochstraße
Holunderstraße
Hovedisser Straße
Hudeweg
(zwischen Grester Str. und Pansheider Weg)
- 13 -
Im Holzkamp
Im Schmeltebruch
In der Brinkheide
(südliche Zufahrt Schuckenhofstr.)
Industriestraße
Iltisweg (außer Teilstück Sackgasse)
Jahnstraße
Kachtenhauser Straße
Kantstraße (bis Einmündung Hebbelstraße)
Kirchweg
Körnerstraße
Kolmarer Straße
Krentruper Straße
Kuckucksweg (bis Einmündung Schwalbenweg)
Lagesche Straße X
Lessingstraße
Lindenstraße
Milser Heide
Milser Ring
Mittelstraße (außer Stichweg)
Mühlenstraße
Neue Straße
Nordstraße
Rehweg
Schackenburger Straße X
Schillerstraße
Schlangenstraße (außer Stichweg)
Schmiedeweg (bis Einm. Twelenkamp)
Schötmarsche Straße X
Schuckenhofstraße
Schuckenteichweg
Schulstraße
Schwalbenweg
Starenweg
Südstraße
Uhlandstraße
Unter den Eichen
Waldstraße
Weidenstraße
Werkstraße
Weststraße
Westring
Wiesenstraße
Winkelstraße
B. Verzeichnis der Straßen, bei denen
- die Fahrbahn und Gehwege ausschließlich von den Eigentümern der an die Straße
angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke zu reinigen sind, soweit die Straßen
innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen:
Adlerweg
Ahornstraße
Am Anger
Am Bruche
Am Eselsbach
Am Frohnenhof
Am Hammbuschkotten
Am Krähenholz
Am Meierhof
Am Mühlenbach
Am Schemmelshof
Am Siekbach
Am Spielplatz
Am Steinsiek
Am Wiebuschkotten
Am Wiesenhaus
Amselweg
Anna-Siemsen-Weg
Anne-Frank-Weg
Apfelstraße
Arminstraße
Auf der Helle
(Teilstück südlich des Kindergartens)
Blitzenburgweg
Bobes Feld
Brunsheide
Bussardweg
Bachstraße
Basedowweg
Baumstraße
Beethovenweg (neuer Teil)
Geschwister-Scholl-Straße
Gimpelstraße
Große-Horst-Straße
(außer Teilstück Kreisverkehr bis Paulinenstraße)
Cornelis-Blaauw-Straße
Dammstraße
Diesterwegstraße
Edith-Stein-Weg
Eichenweg
Erlenweg
Eulenweg
Fasanenweg
Feldstraße
Fichtenweg
Finkenweg
Fliederstraße
Freiligrathweg
Fröbelweg
Fuchsweg
- 14 -
Gustav-Heinemann-Weg
Habichtsweg
Hahnenkamp
Hedwig-Dohm-Weg
Heinestraße
Heinrich-Lübke-Weg
Heipker Siedlung
Heipker Straße
Hellbusch
Hermannstraße
Hermann-Löns-Weg
Hudeweg (verkehrsberuhigter Bereich)
Humboldtstraße
Iltisweg (Teilstück Sackgasse)
Im Dreierfeld
Im Grünen Winkel
Im Haferkamp
Im Kleinen Werder
Im Meierfeld
Im Senffeld
Im Rewwesiek
Pansheider Weg
Pappelweg
Parkstraße (südlicher Teil)
Pastor-Zeiß-Weg
Paulinenstraße
Pestalozziweg
Poetenweg
Rebhuhnweg
Reiherweg
Roggenkamp
Rotdornweg
Schlangenstraße (nur Stichweg)
Schlehenweg
Schmiedeweg (ab Einmündung Twelenkamp)
Schwanenweg
Siekweg
Sophienstraße
Sperberweg
Sperlingsweg
Stettiner Straße
Storchenweg
Stormstraße
Johannesweg
Käthe-Kollwitz-Weg
Kampstraße
Kastanienweg
Kerkerdreh
Kiebitzweg
Kiefernweg
Kleekamp
Kleine Horst
Kranichweg
Landerweg
Leopoldstraße
Lerchenweg
Lortzingstraße
Ludwigstraße
Tannenweg
Taubenweg
Theodor-Heuss-Weg
Tilsiter Straße
Twelenkamp
Ulmenstraße
Von-Borries-Straße
Waldorfweg
Wichernweg
Wilhelmstraße
Zeisigweg
Marderweg
Marienburger Straße
Meisenweg
Milanweg
Mittelstraße (Stichweg)
Nachtigallenweg
Nussweg
Obere Brede
II.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
- einstimmig 10. Gute Schule 2020 - Verwendungskonzept
Hier teilt BM Herr Schemmel eingangs mit, dass das Verwendungskonzept bereits in mehreren
Fachausschüssen sowie in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. März 2017
intensiv beraten worden sei. Aktuell könne er mitteilen, dass bezüglich des gestiegenen Raumbedarfs
- 15 -
der Grundschule Nord eine Einigung erzielt worden sei, da die Felix-Fechenbach-Gesamtschule sich
bereit erklärt habe, Räumlichkeiten abzugeben. Auf Nachfrage von RM Frau Bode erläutert BM Herr
Schemmel die näheren Einzelheiten. Ergänzend fügt er hinzu, dass die Einigung zusammen mit den
Leitungen der Grundschule Nord, der Felix-Fechenbach-Gesamtschule sowie der VHS erzielt worden sei.
Dies wird von den Ratsmitgliedern durch Applaus zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verlauf stellt RM
Graf von der Schulenburg fest, dass er die Einigung sehr begrüße und sich bei den Beteiligten für ihr
Engagement bedanke. Im Übrigen werde er dem Verwendungskonzept zustimmen, da es pragmatisch
sei und einen guten Ansatz darstelle. Bemängeln müsse er allerdings, dass die Digitalisierung der
Schulen nicht entsprechend berücksichtigt worden sei. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Graf
von der Schulenburg fasst der Rat folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt das Konzept über die Verwendung im Rahmen des
Programmes „Gute Schule 2020“. Die Mittel sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und
gegenüber der NRW.Bank zu beantragen.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur
Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis.
- einstimmig –
(Das Konzept „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 bis 2020 zum Haushalts-/Wirtschaftsplanjahr 2017 ist als Anlage zu
diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
11.
Haushaltsplanentwurf 2017
11.1 Beratung über etwaige Einwendungen nach § 80 Abs. 3 GO NRW
Auf Nachfrage von BM Herrn Schemmel gibt Kämmerer Herr Aust bekannt, dass seitens der
Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW keine Einwendungen gegen
den Haushaltsplanentwurf 2017 erhoben wurden.
11.2 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017
Zunächst gibt BM Herr Schemmel den Fraktionen Gelegenheit, zum Haushaltsplan 2017 Stellung zu
nehmen.
RM Herr Jahn beginnt seine Ausführungen mit einem Hinweis darauf, dass es in diesem Jahr gleich
zwei Premieren gebe. So sei dies der erste Haushalt, der von dem neuen Kämmerer Herrn Aust erstellt
worden sei und zudem sei es die erste Haushaltsrede, die er als Fraktionsvorsitzender halte. Im
Folgenden vergleicht RM Herr Jahn die Haushaltsberatungen mit einem Dauerlauf. Nachdem der
Kämmerer bei seiner Einbringung auf die Chancen und Risiken des Haushaltsplanentwurfes
hingewiesen habe, habe sich der Lauf von einem einfachen Dauerlauf in einen Hindernislauf gewandelt.
So seien plötzlich zum einen rund 70 weitere Kitaplätze gebraucht worden und zum anderen habe sich
der Bau der Kita an der Festhalle verzögert. Darüber hinaus benötigten die Schulen aktuell mehr Platz
und die Küche der Mensa müsse unbedingt erweitert werden. Des Weiteren habe es schon vor den
Haushaltsberatungen einige Punkte gegeben, die als zusätzliches Gepäck mit in den Lauf genommen
werden mussten. Hier seien u. a. die Erhöhung der Sockelkreisumlage, die Verringerung der
Schlüsselzuweisungen sowie die Erhöhung der Jugendamtsumlage zu nennen. Im Folgenden weist RM
Herr Jahn darauf hin, dass sich hier einmal mehr zeige, wie sehr es Kräfte von außen gebe, die der
Kommune zusätzliches Gepäck aufbürden. Darüber wolle er sich jedoch nicht beschweren, so RM Herr
Jahn weiter, sondern vielmehr darauf hinweisen, dass es eben immer wieder zusätzliche Lasten gebe,
die die Gemeinde Leopoldshöhe über das Ziel bringen müsse, damit unsere Kommune weiterhin eine
lebendige und zukunftsfähige Gemeinschaft bleibe. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist RM
Herr Jahn darauf hin, dass man die Hindernisse zwar nicht aus dem Weg räumen könne, gleichwohl
könnten Hilfsmittel und Hilfestellungen dazu beitragen, diese Hindernisse zu überwinden. Dazu müsse
man sich mit der Entwicklung unserer Gemeinde sowie deren Bildungslandschaft intensiv beschäftigen
und sowohl Ziele definieren als auch Entwicklungsprozesse anstoßen. Abschließend stellt RM Herr
Jahn fest, dass man sich nun auf der Ziellinie befinde und er deshalb nun allen Beteiligten aus
Verwaltung und Politik für die gute und faire Zusammenarbeit danken möchte. Diesen derzeit gelebten
offenen Dialog würde er seitens seiner Fraktion gerne weiterführen. Sodann teilt RM Herr Jahn mit, dass
die SPD-Fraktion dem Haushaltsplan und der Satzung zustimmen werde, verbunden mit der Hoffnung,
dass alle Beteiligten die Ziellinie erreichen und auch überschreiten.
Im Anschluss an die Ausführungen des RM Herrn Jahn bedankt sich RM Herr Meckelmann für die CDUFraktion zunächst beim Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Folgenden bezieht
- 16 -
er sich auf RM Herrn Jahn und teilt mit, dass seine Fraktion ebenso wie die SPD-Fraktion gerne bereit
sei, eng mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten. Anschließend stellt er fest, dass es sich bei den
Haushaltsberatungen eher um einen Marathonlauf handele und die Finanzsituation weiterhin prekär sei.
Dennoch sei es dem Kämmerer gelungen, die Haushaltssicherung auch für das laufende Jahr zu
vermeiden. Aufgrund der erheblichen Mehrkosten (Kreisumlage) bzw. Mindereinnahmen
(Schlüsselzuweisungen) sei dies nicht einfach gewesen. Im weiteren Verlauf weist RM Herr
Meckelmann darauf hin, dass die Transfer- und Personalkosten inzwischen 70 % der Gesamtausgaben
bilden. Den Ausfallbetrag in Höhe von 900.000 Euro einzusparen sei – gerade für eine kleine Gemeinde
wie Leopoldshöhe – nicht ohne weiteres möglich, so dass bereits zu Anfang des Jahres die Steuern
angehoben werden mussten, um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus berge der
Haushalt jedoch auch Gefahren. Zum einen sei hier der Schuldenstand zu nennen, der ein hohes
Zinsänderungsrisiko mit sich bringen könne. Zum anderen solle das Unterhaltsvorschussgesetz
geändert werden. Die hier zu erwartenden Mehrbelastungen müssen zu einem Großteil von den
Kommunen getragen werden, was sich wohl wieder auf die Kreisumlage auswirken werde. Darüber
hinaus steige in Leopoldshöhe der Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der OGS und im
Kindergartenbereich. Sollte Leopoldshöhe an seinem Ziel festhalten, möglichst jedes Kind, das Bedarf
hat, zu betreuen, so müsse dies aus eigenen Mitteln finanziert werden. Hier dürfe jedoch nicht
vergessen werden, dass es sich bei der OGS um eine freiwillige kommunale Angelegenheit handele
und zunächst die Finanzierung der Pflichtaufgaben sichergestellt werden müsse. Im Folgenden weist
RM Herr Meckelmann darauf hin, dass sich sowohl Politik als auch Verwaltung auf die
Ansatzmöglichkeiten zur Konsolidierung der Haushaltskraft besinnen müssen und die zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten strukturiert ausgelotet werden müssten. Aus der Sicht der CDU-Fraktion
könnten dies die Prüfung des notwendigen Gebäudebedarfs und der Bewirtschaftungs- und
Unterhaltungskosten, die Überprüfung des Personalbedarfs, der Ausbau der interkommunalen
Zusammenarbeit, die Schaffung von Gewerbeflächen, die Nutzung von Einsparpotentialen im
Friedhofswesen sowie die Erhöhung der Hebesätze als kurzfristige Maßnahme sein. Darüber hinaus
begrüße seine Fraktion das Angebot des Kämmerers, das kommunale Finanzmanagement nach
Ergebnissen und Zielen neu auszurichten. Dies bedinge leider auch schwierige Entscheidungen, so RM
Herr Meckelmann weiter. Deshalb sei es wichtig, den „Konzern Gemeinde“ als Ganzes im Blick zu
halten. Abschließend stellt er fest, dass sich die CDU-Fraktion gerne an der Gestaltung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements beteilige, da nur so die Haushaltssicherung vermieden und die
Handlungsfähigkeit erhalten bleiben könne. Aus diesem Grund rege seine Fraktion die Bildung einer
Strukturgruppe an, um zunächst die sinnvollen und machbaren Ziele festzulegen. Das erste Treffen
dieser Gruppe solle noch vor der Sommerpause stattfinden, damit erste Ergebnisse bereits in den
nächsten Haushalt einfließen können. Abschließend spricht RM Herr Meckelmann dem Kämmerer das
Vertrauen seiner Fraktion aus und stellt fest, dass die CDU dem vorgelegten Haushalt zustimmen
werde.
RM Herr Hachmeister stellt sodann in seinen Ausführungen fest, dass auch dieser Haushalt dadurch
gekennzeichnet sei, dass die Betriebe den Kernhaushalt unterstützen. Nur durch diese Möglichkeit habe
man das drohende Haushaltssicherungskonzept verhindern können. Um dies weiterhin zu vermeiden,
dürfe der Kernhaushalt nicht mehr als 25 % des Vermögens verzehren und in 2018 nicht mehr als 5 %.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen macht RM Herr Hachmeister deutlich, dass der Haushalt
darauf beruhe, dass trotz der Steuerhöhungen mit der Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung Gewinne erzielt wurden. Dies bedeute, dass Leopoldshöhe stetig wachsen
müsse. Die Probleme, die daraus entstehen, habe man anhand der fehlenden Plätze in den
Kindergärten und der OGS der Grundschule Nord zu spüren bekommen. Durch diese Art der Politik
schreite darüber hinaus die Versiegelung von Flächen immer weiter fort. So solle beispielsweise in den
nächsten Jahren ein großes Gebiet zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum erschlossen werden.
Dadurch bedingt werde die Kaltluftschneise zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum beeinträchtigt
und dies habe natürlich erhebliche Einflüsse auf die Natur. Die Kosten für die Infrastruktur, die daraus
entstehen, kenne derzeit niemand, so RM Herr Hachmeister weiter. Weiterhin weist er darauf hin, dass
die Erhöhungen der Kreisumlage im Haushaltsentwurf nicht dargestellt worden seien. Da diese jedoch
in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen solle, hätte dies nach derzeitigem Stand allerdings zur
Folge, dass Leopoldshöhe in die Haushaltssicherung gerate. Des Weiteren müsse dafür gesorgt
werden, dass die nicht kostendeckenden Mieten an das Kommunale Gebäudemanagement erhöht
werden, damit nicht alle fünf bis sechs Jahre ein Kostenausgleich durchgeführt werden müsse. Im
Übrigen sei es so, dass die vom Kämmerer vorgeschlagenen Konsolidierungsgespräche sehr zeitnah
beginnen müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spreche sich dafür aus, übergeordnete Ziele zu
definieren und das Wachstum zu stoppen. Sodann stellt RM Herr Hachmeister fest, dass seine Fraktion
den Haushaltsentwurf nach Abwägung aller Punkte ablehnen werde. Die Wirtschaftspläne der
Leopoldshöher
Immobilienund
Liegenschaftsverwaltung
und
des
Kommunalen
Gebäudemanagements würden aus den bisher aufgeführten Punkten ebenfalls abgelehnt. Ergänzend
- 17 -
fügt RM Herr Hachmeister hinzu, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung
zum Wirtschaftsplan des Wasserwerkes enthalten werde, da dieser die Kosten für den viel zu großen
Ausbau der B66 beinhalte. Den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes werde seine Fraktion jedoch
unterstützen, so RM Herr Hachmeister abschließend.
RM Graf von der Schulenburg möchte für die FDP in seinen Ausführungen zunächst das Positive an
den Anfang stellen. So dankt er dem neuen Kämmerer und der Verwaltung dafür, dass der vorgelegte
Haushaltsplan präzise und transparent die aktuelle finanzielle Situation darstelle und im Berichtsteil
auch klare Hinweise gebe, was zukünftig zu tun sei. Darüber hinaus könne die Gemeinde Leopoldshöhe
mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2017 weiterhin finanziell selbstbestimmt bleiben. Gleichwohl seien
die Rahmenbedingungen ausgesprochen schwierig, da die steigende Kreisumlage, zu geringe
Schlüsselzuweisungen und zusätzliche Aufgaben durch die Flüchtlingskrise den Haushalt belasten und
kaum zu beeinflussen seien. Dennoch dürfe nicht vergessen werden, dass der Preis zur
Aufrechterhaltung der finanziellen Selbstbestimmung sehr hoch sei und vor allem die Bürgerinnen und
Bürger belaste.
Im Folgenden weist RM Graf von der Schulenburg darauf hin, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ihr
Eigenkapital seit dem Jahr 2008 durch Verluste um fast 16 Mio. Euro verzehrt habe. Mit dem Verlust im
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1,2 Mio. Euro überschreite man den kritischen Schwellenwert erneut,
wodurch das Risiko in die Haushaltssicherung zu kommen im nächsten Jahr besonders hoch sei. Des
Weiteren gibt RM Graf von der Schulenburg zu bedenken, dass Leopoldshöhe nach der erneuten
Steuererhöhung nun in OWL die höchsten Hebesätze habe und dies alle Bürgerinnen und Bürger treffe
und darüber hinaus die Wirtschaft und die Landwirtschaft schwäche. Im Folgenden teilt RM Graf von
der Schulenburg mit, dass Leopoldshöhe immer stärker „auf Pump“ lebe, da die Verschuldung in diesem
Jahr um weitere 10 Mio. Euro steige. Die daraus resultierenden Zinsen stellen ein kaum zu
beherrschendes Risiko für den Gemeindehaushalt dar. Nicht vergessen werden dürfe auch, dass in
unserer Gemeinde trotz der noch vorhandenen finanziellen Selbstbestimmung kaum noch politische
Gestaltungsspielräume vorhanden seien. So fehlen u. a. Mittel für den notwendigen Breitbandausbau
oder für Investitionen in unseren Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Im Ergebnis gebe es in
Leopoldshöhe einen nachhaltig defizitären Haushalt, eine steigende Verschuldung, laufend steigende
Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuererhöhungen und kaum noch politische
Gestaltungsspielräume. Auch wenn diese Situation nicht allein von der Gemeinde verschuldet werde,
gebe es dennoch Probleme, die hausgemacht seien. Hier seien u. a. die schlechte Planung bei der
Sanierung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule sowie die Schwierigkeiten bei der ausreichenden
Bereitstellung von Kita-, OGS-, oder Schulplätzen zu nennen. Der vorliegende Beschlussvorschlag zum
Haushalt zeige jedoch kaum Perspektiven auf, wie die Gemeinde aus dieser misslichen Lage wieder
herauskommen könne. Im Folgenden zitiert RM Graf von der Schulenburg aus dem Vorbericht und
schlägt vor, den dort formulierten Vorschlag aufzugreifen. Er stelle deshalb in der Sache folgenden
Antrag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ergänzt den vorliegenden Beschlussvorschlag um folgenden
Punkt zu einem Doppelbeschluss:
„Der Gemeinderat beschließt, dass bis 30.10.2017 ein Strategie- und Maßnahmenplan für
Leopoldshöhe aufgestellt wird, der strategische Ziele entwickelt und definiert, daraus einen realistischen
Maßnahmenkatalog ableitet und ein effektives Maßnahmen-Controlling etabliert. Beauftragt mit dieser
Aufgabe wird ein Lenkungskreis, dem der Bürgermeister und die Spitze der Verwaltung angehören, die
Fraktionen sind einzubinden. Der Gemeinderat beschließt noch im laufenden Haushaltsjahr diesen Plan
und wird ihn laufend überwachen.“
Abschließend verteilt RM Graf von der Schulenburg seinen erweiterten Beschlussvorschlag, appelliert
an die Flexibilität und den Mut der übrigen Ratsmitglieder und bittet darum, heute einen zukunftsfähigen
Doppelbeschluss zu fassen, damit nicht nur die finanzielle Selbstbestimmung erhalten werden könne,
sondern auch politische Gestaltungsspielräume zurückgewonnen werden können.
Im weiteren Verlauf dieses Tagesordnungspunktes dankt BM Herr Schemmel den einzelnen Fraktionen
sowie RM Graf von der Schulenburg sowohl für ihr Votum und die vorgetragenen Hinweise als auch für
das Lob und die Anerkennung. Gleichwohl dürfe man nun nicht ohne Vorbereitung in Aktivismus
verfallen, da dies bisher nicht zum Erfolg geführt habe. Deshalb solle man nun einen längerfristigen
Prozess anstoßen, der jedoch über den 30. Oktober dieses Jahres hinausgehen müsse. Deshalb sei es
durchaus sinnvoll, heute zu beschließen, dass man sich nun gemeinsam auf den Weg mache, um 2018
besser aufgestellt zu sein. Kämmerer Herr Aust stellt im Folgenden fest, dass er sich diesen
Ausführungen nur anschließen könne. Es sei wichtig, nun einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der
auch belastbar sei und zusammen von Rat und Verwaltung erarbeitet werde. Ob dieser Prozess jedoch
bereits bis zum 30. Oktober 2017 abgeschlossen werden könne, könne er zum derzeitigen Zeitpunkt
nicht zusagen, da nun zunächst u. a. der Jahresabschluss 2016 erstellt werden müsse. Gleichwohl habe
er schon entsprechende Ideen und Vorstellungen zur Haushaltskonsolidierung.
- 18 -
In der sich nun anschließenden Diskussion werden sowohl der Zeitplan als auch die Modalitäten der
Umsetzung erörtert. RM Herr Hachmeister schlägt vor, hierzu den Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss einzusetzen. Im Übrigen sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen
Doppelbeschluss, es müsse jedoch eine getrennte Abstimmung über die Teilbeschlüsse erfolgen, da
seine Fraktion dem Haushalt wie bereits ausgeführt nicht zustimmen werde.
Abschließend stellt BM Herr Schemmel fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, einen
entsprechenden Beschluss zu fassen, der Zeitfaktor jedoch außen vorgelassen werden solle.
Ergänzend schlägt er vor, die Thematik im Mai im Rahmen eines ersten Workshops zu erörtern.
Anschließend fasst der Rat folgende Beschlüsse:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Haushaltssatzung auf Grundlage des am
26.01.2017 eingebrachten Haushaltsplanentwurfes unter Berücksichtigung aller vorgelegten
Veränderungen.
- 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt, dass ein Strategie- und Maßnahmenplan für Leopoldshöhe aufgestellt
wird, der strategische Ziele entwickelt und definiert, daraus einen realistischen Maßnahmenkatalog
ableitet und ein effektives Maßnahmen-Controlling etabliert. Beauftragt mit dieser Aufgabe wird ein
Lenkungskreis, dem der Bürgermeister und die Spitze der Verwaltung angehören, die Fraktionen sind
einzubinden. Ein erster Workshop soll im Mai dieses Jahres stattfinden.
- einstimmig –
(Die Haushaltssatzung 2017, der Ergebnis- und Finanzplan, die Veränderungsliste Kernhaushalt sowie die sonstigen
Anlagen-Übersichten und der Vorschlag der FDP sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im
Ratsinformationssystem hinterlegt.)
12. Beschlussfassung über den Stellenplan 2017
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 beschließt der
Rat den Stellenplan 2017 in der vorgelegten Fassung.
- 29 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) 13.
Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017
Im Vorfeld berichtet BM Herr Schemmel aus der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 16. März 2017. FBL Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass sich die Kosten für den Umbau des
ehemaligen Kulturtreffs auf dem Gelände des Heimathofes nach derzeitigen Schätzungen auf ca.
300.000 Euro belaufen. Für die Umbauten im Bereich der Grundschule Nord betragen die Kosten laut
den aktuellen Berechnungen 50.000 Euro, so dass die in der Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan
des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe angegeben Mittel benötigt werden, so FBL
Herr Puchert-Blöbaum abschließend.
13.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes des KGL für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten
Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest.
- 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
(Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe 2017 ist als Anlage
zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
13.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes der LIL für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der
vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. Der voraussichtliche Jahresüberschuss wird
in Höhe von 150.000 € im Rahmen der Vorabausschüttung im Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2017 an die
Gemeinde ausgeschüttet.
- 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) –
- 19 (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung 2017 ist als
Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
13.3 Feststellung des Wirtschaftsplanes des AWL für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Abwasserwerk Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das
Wirtschaftsjahr 2017 fest. Der voraussichtliche Jahresüberschuss wird in Höhe von 1.017.000 € im
Rahmen der Vorabausschüttung im Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2017 an die Gemeinde ausgeschüttet.
- einstimmig –
(Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Leopoldshöhe 2017 ist als Anlage zu diesem
Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
13.4 Feststellung des Wirtschaftsplanes des WWL für das Wirtschaftsjahr 2017
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserwerk
Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest.
- 29 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) –
(Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Leopoldshöhe 2017 ist als Anlage zu diesem
Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
14. 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe
Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit
Ausnahme der unter Punkt 4.) angesprochenen Thematik „Stützpunkt südl. Gemeindegebiet“.
Diesbezüglich erfolgt eine Beschlussfassung erst nach Auswertung der noch zu erhebenden Daten Ende
2017.
- einstimmig –
(Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe ist als Anlage zu diesem
Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.)
15. Lippe Tourismus & Marketing GmbH
hier: Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer
Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung der Lippe Tourismus & Marketing
GmbH
Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache
und bittet die Fraktionen sodann, ein Mitglied bzw. eine/n Stellvertreter/in zu benennen. Seitens RM Herrn
Jahn wird für die SPD-Fraktion sodann RM Herr Dück als Stellvertreter benannt. RM Herr Meckelmann
schlägt im Folgenden RM Herrn Fiedler als Mitglied vor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat folgende Ratsmitglieder in die Gesellschafterversammlung
der Lippe Tourismus & Marketing GmbH zu entsenden:
Mitglied: Fiedler, Klaus (CDU)
Stellvertreter: Dück, Berthold (SPD)
- einstimmig Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 20:12 Uhr.
Schemmel
(Bürgermeister)
Patruck
(Schriftführerin)