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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
348 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.04.17, 11:17
Aktualisiert
05.05.17, 13:10

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 23.03.2017 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:32 Uhr Ende: 20:12 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel Herr Albrecht, Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Droste, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Hoffmann, Herr Jahn, Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Thimm SPD: Frau Birkmann, Herr Daake, Herr Domke, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr Meckelmann, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr Wehmeier CDU: Frau Bode, Herr Hachmeister, Frau Kampmann, Herr Kantim B90/Grüne: FDP: Graf von der Schulenburg Verwaltung: FBL Frau Sunkovsky, Kämmerer Herr Aust, FBL Herr Puchert-Blöbaum, Frau Patruck Zuhörer: 2 Presse: 1 Entschuldigt fehlen die RM Frau Risy und Herr Schmidtke. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt BM Herr Schemmel vor, diese wie folgt zu erweitern: TOP 1: Einführung eines neuen Ratsmitgliedes Die bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 14 werden damit zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 15. TOP 7.3 (neu): Antrag der CDU-Fraktion vom 21. März 2017 Die Mitglieder des Rates nehmen diese Änderungen zustimmend zur Kenntnis. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes Eingangs begrüßt BM Herr Schemmel das neue Ratsmitglied Frau Claudia Birkmann als Nachfolgerin für Herrn Hans Gräfe und führt sie in das Amt als Ratsmitglied ein, eine Verpflichtung nach § 67 Abs. 3 GO NRW kann unterbleiben, da Frau Claudia Birkmann bereits zuvor als Sachkundige Bürgerin tätig war. -2- Anschließend berichtet BM Herr Schemmel, dass Claudia Birkmann im Rat dem bisherigen langjährigen Ratsmitglied Herrn Hans Gräfe folge, der zum 28. Februar 2017 den Verzicht auf sein Ratsmandat erklärt habe. Weiterhin gibt er bekannt, dass Herr Gräfe aus gesundheitlichen Gründen nicht an dieser Ratssitzung teilnehmen könne und er ihn deshalb bereits im Vorfeld im privaten Rahmen verabschiedet habe. Dabei habe er ihm für sein großes Engagement in der Rats- und Ausschussarbeit gedankt. Im Folgenden teilt BM Herr Schemmel mit, dass Herr Gräfe seit 1999 dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe angehörte und in zahlreichen Ausschüssen – wie beispielsweise dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, dem Hochbau- und Planungsausschuss und dem Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss – aktiv war. Darüber hinaus brachte er sich als Mitglied bzw. Vertreter in Verbänden und sonstigen Gremien der Gemeinde Leopoldshöhe ein. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen teilt BM Herr Schemmel mit, dass Herr Gräfe seine politische Arbeit nicht komplett aufgebe, sondern weiter als Sachkundiger Bürger tätig bleibe. Abschließend wünscht er Herrn Gräfe für seine weitere Zukunft alles Gute. 2. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 3. Anfragen der Ratsmitglieder Es werden keine Anfragen gestellt. 4. Informationen des Bürgermeisters BM Herrn Schemmel liegen an dieser Stelle keine Informationen vor. 5. Berichte der gemeindlichen Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen Gremien Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen Gremien vor. 6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Resolution zur sofortigen Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt RM Herr Keminer seine Befangenheit nach § 31 GO NRW und nimmt für die Dauer der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerraum Platz. Eingangs dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel sodann auf den seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag bezüglich einer Resolution zur sofortigen Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde und gibt den Antragstellern sodann Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Folgenden erläutert RM Frau Bode ausführlich den Antrag ihrer Fraktion. So sei das Atomkraftwerk mehr als 30 Jahre alt und somit einem extremen Alterungsprozess ausgesetzt. Darüber hinaus sei es mit mittlerweile 250 Ereignissen das störanfälligste in Deutschland. Auch sei das Kernkraftwerk weder gegen Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Hochwasser noch gegen Terroranschläge geschützt. Im Übrigen befinde sich Leopoldshöhe lediglich 49 km Luftlinie vom Reaktor entfernt. Im Folgenden erläutert RM Frau Bode weitere Gründe, die zur Stellung dieses Antrages geführt haben. Ergänzend weist sie darauf hin, dass der Betrieb derzeit noch bis zum 31.12.2021 geplant ist und sich der Resolution zur sofortigen Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde bereits andere Kommunen angeschlossen haben. Im Rahmen ihrer weiteren Ausführungen weist BM Herr Schemmel auf § 13 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe hin, der bestimme, dass die Redezeit im Regelfall fünf Minuten betrage und diese nun bereits überschritten sei. Im Übrigen falle die Thematik – auch wenn der Beitritt zu dieser Resolution privat sicherlich Sympathien hervorrufe – nicht in die Zuständigkeit des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe. Hieran ändere auch der Beitritt anderer Kommunen nichts. Im Folgenden stellt RM Frau Bode fest, dass sie die Unterbrechung ihrer Ausführungen für sehr unhöflich halte und es darüber hinaus sehr verwunderlich sei, dass der Bürgermeister ihre Fraktion erst eine halbe Stunde vor der Sitzung über die fehlende Zuständigkeit informiert habe, obwohl der Antrag der Verwaltung bereits drei Wochen vorgelegen habe. In der sich nun anschließenden Diskussion teilt RM Herr Brinkmann mit, dass zwar eindeutig sei, dass der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nicht zuständig sei, eine entsprechende Absichtserklärung jedoch sicherlich richtig sei und außerdem ein Signal nach außen setze. RM Herr Jahn stellt sodann fest, dass er diese Beweggründe zwar nachvollziehen könne, die fehlende Zuständigkeit allerdings nicht von der Hand zu weisen sei. Er stelle deshalb den Antrag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. RM Herr Hachmeister erklärt daraufhin, dass er ebenfalls kein -3- Verständnis dafür habe, dass die Verwaltung ihre Auffassung erst kurz vor der Sitzung mitgeteilt habe. Im Übrigen hätten die Räte der anderen Kommunen die Zuständigkeit ebenfalls geprüft und seien offensichtlich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Auch er sehe keinen Konflikt mit der Gemeindeordnung, da ein Unfall in Grohnde auch die Leopoldshöher Bevölkerung betreffen würde. Abschließend lässt BM Herr Schemmel über den Antrag des RM Herrn Jahn abstimmen und der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst folgenden Beschluss: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Resolution zur sofortigen Stilllegung des Atomkraftwerks Grohnde betreffend wird wegen der Unzuständigkeit des Rates von der Tagesordnung abgesetzt. - 24 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) – (RM Herr Keminer hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.) 7. Besetzung von Ausschüssen 7.1 Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen BM Herr Schemmel verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache und teilt mit, dass durch das Ausscheiden von Frau Simone Kropp als Schulleiterin der Grundschule Asemissen eine Nachbenennung bei den beratenden Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Kultur erforderlich werde. Seitens der Grundschule Asemissen sei die neue Schulleiterin Frau Diana Fleer vorgeschlagen worden, so BM Herr Schemmel abschließend. Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: Der Rat beschließt, Frau Diana Fleer als Mitglied mit beratender Stimme für die Grundschule Asemissen in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu entsenden. - einstimmig 7.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 9. März 2017 Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 9. März 2017 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Haupt- und Finanzausschuss: neu: Vertreter: Droste, Klaus bisher: -- Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss: neu: Vertreter: Droste, Klaus bisher: -- Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: Mitglied: Droste, Klaus Mitglied Dr. Borgstedt, Angelika (SKB) Vertreter: Oelrichs, Jonas (SKB) Vertreter: Klöpping, Lukas (SKB) bisher: Goedeke, Nils Müller, Frank (SKB) Droste, Klaus Dr. Borgstedt, Angelika (SKB) Betriebsausschuss Wasser/Abwasser: neu: Vertreter: -- bisher: Müller, Frank (SKB) - einstimmig 7.3 Antrag der CDU-Fraktion vom 21. März 2017 Eingangs teilt BM Herr Schemmel mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion als Tischvorlage im Ratsinformationssystem hinterlegt wurde. Im Anschluss beschließt der Rat entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 21. März 2017 folgende Ausschussumbesetzungen: -4- Haupt- und Finanzausschuss: neu: Vertreter: Birkmann, Claudia bisher: Gräfe, Hans Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss: neu: Mitglied: Siefert, Angelo bisher: Gräfe, Hans Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: Vertreter: Rose, Jan (SKB) bisher: -- Hochbau- und Planungsausschuss: neu: Mitglied: Fiedler, Klaus Vertreter: Birkmann, Claudia Vertreter: Gräfe, Hans (SKB) Vertreter: Rose, Jan (SKB) stell. Vorsitzender: Daake, Karl-Heinz bisher: Gräfe, Hans Fiedler, Klaus Birkmann, Claudia (SKB) -Gräfe, Hans Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: neu: bisher: Vertreter: Birkmann, Claudia Gräfe, Hans Vertreter: Gräfe, Hans (SKB) Birkmann, Claudia (SKB) Vertreter: Rose, Jan (SKB) -Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: Vertreter: Birkmann, Claudia Vertreter: Gräfe, Hans (SKB) Vertreter: Rose, Jan (SKB) bisher: Gräfe, Hans Birkmann, Claudia (SKB) -- Betriebsausschuss Wasser/Abwasser: neu: Vertreter: Rose, Jan (SKB) bisher: -- Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement: neu: bisher: Vertreter: Birkmann, Claudia Gräfe, Hans Vertreter: Gräfe, Hans (SKB) Birkmann, Claudia (SKB) Vertreter: Rose, Jan (SKB) -Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz: neu: Mitglied: Rose, Jan (SKB) Vertreter: Gräfe, Hans (SKB) bisher: Gräfe, Hans -- Ältestenrat: Vertreter: neu: Wehmeier, Friedrich Verwaltungsrat Abfallwirtschaftsverband Lippe: neu: Mitglied: Meckelmann, Axel bisher: Gräfe, Hans bisher: Gräfe, Hans Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL): neu: bisher: Mitglied: Meckelmann, Axel Gräfe, Hans Gesellschafterversammlung Kommunale Verkehrsgesellschaft: neu: bisher: Mitglied: Meckelmann, Axel Gräfe, Hans - einstimmig – -5(Der Antrag der CDU-Fraktion ist als Anlage zu der im Ratsinformationssystem veröffentlichten Drucksache 34/2017 hinterlegt.) 8. Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 - 2018 Hier teilt RM Herr Fiedler mit, dass dieser Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 22. Februar 2017 beraten worden sei und es eine einstimmige Beschlussempfehlung gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt, den Bericht über die Personalentwicklung, den Bericht über die durchgeführten Maßnahmen sowie die Fortschreibung des Frauenförderplanes 2016 – 2018 in der vorgelegten Fassung (Drucksache 1/2017). - einstimmig – (Die Fortschreibung des Frauenförderplans der Gemeinde Leopoldshöhe 2016-2018 ist als Anlage zu der im Ratsinformationssystem veröffentlichten Drucksache 34/2017 hinterlegt.) 9. Ortsrecht 9.1 Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 16. März 2017 und teilt mit, dass es seitens dieses Ausschusses keine Beschlussempfehlung gegeben habe. Er bitte deshalb nun erneut um das Votum der Fraktionen. RM Herr Meckelmann verweist in seinen Ausführungen auf ein Schreiben des Kreises, das deutlich mache, dass die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in Gänze nicht abgelehnt werden könne, sondern, dass eine Prüfung der zeitlichen und fachlichen Belastung der einzelnen Ausschussvorsitzenden erfolgen müsse. Auch sei die Herausnahme sämtlicher Ausschüsse aus haushaltsrechtlichen Erwägungen nicht möglich. Zwar gebe es sicherlich Unterschiede in der zeitlichen und fachlichen Belastung der Ausschussvorsitzenden, gleichwohl sei diese jedoch einem zeitlichen Wandel unterworfen, so dass er dafür plädiere, die derzeit gesetzlich vorgesehene Regelung beizubehalten. RM Herr Hachmeister erklärt sodann, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in dieser Höhe ablehne, da der in Rede stehende Betrag trotz des Aufwandes nicht gerechtfertigt sei. Gleichwohl stelle dies keine Herabwürdigung der Arbeit eines/r Ausschussvorsitzenden dar. Seine Fraktion beantrage jedoch, dass Ausschussvorsitzende keine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten und der Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe somit entsprechend erweitert werde. Im weiteren Verlauf teilt RM Herr Jahn mit, dass diese Thematik seitens seiner Fraktion ebenfalls intensiv beraten worden sei, jedoch kein einheitliches Meinungsbild erzielt worden sei, so dass seine Fraktion individuell abstimmen werde. Abschließend lässt BM Herr Schemmel über die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe abstimmen, da es sich hierbei um die weitergehende Regelung handelt. Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: 1. Satzung vom 23. März 2017 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 Aufgrund von § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. 1994, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 23. März 2017 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2013 beschlossen: -6- Artikel 1 § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Das Gemeindegebiet umfasst 36,92 qkm. Artikel 2 § 11 Abs. 3 und 5 erhalten folgende Fassung: (3) Rats- und Ausschussmitglieder haben Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. Der Anspruch besteht auch für maximal 8 Arbeitstage je Wahlperiode im Falle der Teilnahme an kommunalpolitischen Bildungsveranstaltungen, die der Mandatsausübung förderlich sind. Der Verdienstausfall wird für jede Stunde der versäumten Arbeitszeit berechnet, wobei die letzte angefangene Stunde voll zu rechnen ist. Der Anspruch wird wie folgt abgegolten: a) Alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird auf den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn festgesetzt. b) Unselbständigen wird im Einzelfall der den Regelstundensatz übersteigende Verdienstausfall gegen entsprechenden Nachweis, z. B. durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers, ersetzt. c) Selbständige können eine besondere Verdienstausfallpauschale je Stunde erhalten, sofern sie einen den Regelsatz übersteigenden Verdienstausfall glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung über die Höhe des Einkommens, in der die Richtigkeit der gemachten Angaben versichert wird. d) Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen, von denen mindestens eine ein Kind unter 14 Jahren oder eine anerkannt pflegebedürftige Person nach SGB XI ist, oder einen Haushalt mit mindestens drei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, erhalten für die Zeit der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt mindestens den Regelstundensatz. Auf Antrag werden statt des Regelstundensatzes die notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt. e) Entgeltliche Kinderbetreuungskosten, die außerhalb der Arbeitszeit aufgrund der mandatsbedingten Abwesenheit vom Haushalt notwendig werden, werden auf Antrag in Höhe der nachgewiesenen Kosten erstattet. Kinderbetreuungskosten werden nicht erstattet bei Kindern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalls werden glaubhaft nachgewiesen. (5) Stellvertretende Bürgermeisterinnen/Bürgermeister nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens 8 Mitgliedern auch eine stellvertretende Vorsitzende / ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach § 46 GO NRW i.V.m. der EntschVO. Artikel 3 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. - 25 Ja-Stimme(n), 5 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) 9.2 Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der vorgelegten Fassung. Die Änderung hat folgenden Wortlaut: -7- Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der Fassung vom 23. März 2017 Gebührentarif TarifNr. Gegenstand Gebühr 1. Vervielfältigungen und Auszüge a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten zehn Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,70 € 0,40 € b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite 0,90 € c) Farbkopien und -ausdrucke im Format A4 im Format A3 1,20 € 1,70 € d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten 12,50 € 2. Beglaubigungen und Zeugnisse 2,50 € a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 4,20 € (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%) 3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 25,00 € 6,00 € 4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen 5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 25,00 € 6. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. (z.B. Abgaben- u. Steuerbescheide) 3,00 € 7. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 5,00 € -8- 8. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 25,00 € 9. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 25,00 € 10.Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 25,00 € b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 25,00 € c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 20,00 € 11.Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen für jede angefangene Seite 0,35 € 12.Lichtpausen und Plots im Format DIN A 4 im Format DIN A 3 im Format DIN A 2 im Format DIN A 1 im Format DIN A 0 8,00 € 8,50 € 10,50 € 12,50 € 14,50 € Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 13.Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde 25,00 € 14.Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 8,00 € 15.Übersendung von Akten zur Einsichtnahme im Interesse des Empfängers (soweit erforderlich und rechtlich zulässig) 12,00 € 16.Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 4,00 € 17.Zahlungserinnerungen, soweit nicht besondere Gebühren vorgeschrieben sind 2,50 € -9- 18.Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Einsichtnahme in Unterlagen, Akten usw. 7,50 € a) für die erste halbe Stunde 12,00 € b) bis zu einer Stunde c) für jede weitere Stunde 2,50 € d) bei Haus- oder Bauakten pro Hausnummer 7,50 € - einstimmig 9.3 Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009 Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009 gemäß der vorgelegten Fassung. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: 2. Satzung vom 23. März 2017 zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009 Präambel Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der z. Zt. gültigen Fassung und § 1 der Verordnung zur Durchführung des Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 (GV.NRW. S. 383) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am 23. März 2017 folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. März 2005 in der Fassung der Änderung vom 2. April 2009 beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Rat legt den Tag des Bürgerentscheids fest. Die Entscheidung kann dem Bürgermeister übertragen werden. Artikel 2 § 3 erhält folgende Fassung: Der Bürgermeister teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein. Artikel 3 § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Von der Abstimmberechtigung ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt. - 10 - Artikel 4 § 6 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (4) Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor dem Bürgerentscheid während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten zu prüfen. Artikel 5 § 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Spätestens am Tage vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis macht der Bürgermeister öffentlich bekannt 1. den Tag des Bürgerentscheids und den Text der zur Entscheidung stehenden Frage, beim Stichentscheid auch den Text der vom Rat beschlossenen Stichfrage. 2. wo, wie lange und zu welchen Tagesstunden das Abstimmungsverzeichnis eingesehen werden kann; 3. dass innerhalb der Einsichtsfrist beim Bürgermeister Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis eingelegt werden kann. Artikel 6 § 8 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: (1) Die Titelseite enthält die Überschrift Abstimmungsheft/Informationsblatt der Gemeinde Leopoldshöhe zum Bürgerentscheid und den Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Wahllokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim Bürgermeister eingegangen sein muss. Im Falle eines Stichentscheids enthält die Titelseite die Texte der zu entscheidenden Fragen sowie den der Stichfrage. (2) Das Abstimmungsheft/Informationsblatt enthält 1. die Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Ablauf der Abstimmung und eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief, 2. die Kostenschätzung der Verwaltung und eine kurze sachliche Begründung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens. Legen die Vertretungsberechtigten keine eigene Begründung vor, so ist diese dem Text des Bürgerbegehrens zu entnehmen, 3. eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die das Bürgerbegehren abgelehnt haben, 4. eine kurze sachliche Begründung der im Rat vertretenen Fraktionen, die dem Bürgerbegehren zugestimmt haben, 5. eine Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke. Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters sind auf deren Wunsch wiederzugeben. Artikel 7 § 10 erhält folgende Fassung: Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie müssen die zu entscheidende Frage enthalten und auf „ja“ und „nein“ lauten. Zusätze sind unzulässig. Im Falle des Stichentscheids enthalten die Stimmzettel die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen sowie darunter die Stichfrage. Bei der Stichfrage macht die abstimmende Person kenntlich, welchen der Bürgerentscheide sie vorzieht für den Fall, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden. Artikel 8 § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Der Abstimmende hat für jede zu entscheidende Frage eine Stimme. Er gibt seine Stimme an der Abstimmungsurne oder per Brief geheim ab. - 11 - Artikel 9 § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Bei der Stimmabgabe per Brief sind Stimmbriefe zurückzuweisen, wenn 1. der Stimmbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist, 2. dem Stimmbriefumschlag kein oder kein gültiger Stimmschein beiliegt, 3. dem Stimmbriefumschlag kein Stimmumschlag beigefügt ist, 4. weder der Stimmbriefumschlag noch der Stimmumschlag verschlossen ist, 5. der Stimmbriefumschlag mehrere Stimmumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Stimmscheine enthält, 6. der Abstimmende oder die Person seines Vertrauens die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefabstimmung auf dem Stimmschein nicht unterschrieben hat, 7. kein amtlicher Stimmumschlag benutzt worden ist, 8. ein Stimmumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Abstimmungsgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht. Die Einsender zurückgewiesener Stimmbriefe werden nicht als Abstimmende gezählt; ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben. Artikel 10 § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) Bei der Stimmenzählung ist zunächst die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen an Hand des Abstimmungsverzeichnisses und der eingenommenen Stimmscheine festzustellen und mit der Zahl der in den Urnen befindlichen Stimmzettel zu vergleichen. Danach wird die Zahl der gültigen Stimmen und der auf jede Antwort entfallenen Stimmen ermittelt. Artikel 11 § 16 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: (1) Der Rat stellt das Ergebnis des Bürgerentscheids/Stichentscheids fest. Im Falle von Zweifeln an dem Abstimmungsergebnis kann er eine erneute Zählung verlangen. (2) Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 vom Hundert der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Stehen mehrere Fragen gleichzeitig zur Abstimmung und werden diese in einem nicht miteinander zu vereinbarenden Sinne entschieden, so ist das Ergebnis des Stichentscheids maßgeblich. Es gilt die Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der gültigen Stimmen ausspricht. Bei Stimmengleichheit im Stichentscheid gilt der Bürgerentscheid, dessen Frage mit der höchsten Stimmenzahl mehrheitlich beantwortet worden ist. Artikel 12 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 9.4 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011 Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 1. März 2017 und erklärt, dass die in der Sitzung aufgekommenen Fragen mittlerweile beantwortet worden seien. RM Herr Habicht ergänzt, dass es seitens des Fachausschusses eine einstimmige Empfehlung gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: - 12 - 1. Satzung vom 23. März 2017 zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe – Straßenreinigungssatzung – vom 24. Februar 2011 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 23. März 2017 beschlossen, die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe – Straßenreinigungssatzung – vom 24. Februar 2011 wie folgt zu ändern: I. Die Anlage zu § 2 der Straßenreinigungssatzung erhält folgende Fassung: Straßenverzeichnis A. Verzeichnis der Straßen, bei denen - die Winterwartung der Fahrbahnen der Gemeinde Leopoldshöhe obliegt, - die übrige Reinigung der Gehwege und Fahrbahnen von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke durchzuführen ist, soweit die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen: Alleestraße Am Doktorkamp Am Eikern Am Königskamp Am Moshagen Am Pansbach Am Plaßgraben Am Rosenhagen Am Sportplatz Asemisser Allee Askampstraße Auf der Helle (bis Kindergarten) Auf dem Rott Bahnhofstraße Beethovenweg (alter Teil) Bergstraße Berliner Straße Birkenstraße Buchenstraße Bürgermeister-Brinkmann-Weg Danziger Straße Drosselstraße Eckendorfer Straße X Eibenstraße Ellernkamp Elsternweg Ermgasser Heide Eschenstraße Falkenweg Felix-Fechenbach-Straße X Fettpottstraße Flurstraße Föhrenstraße Forstweg Friedhofsweg Gartenstraße Gewerbestraße Ginsterweg Goethestraße Grabbestraße Grester Straße X Große-Horst-Straße (vom Kreisverkehr bis Paulinenstraße) Grünstraße Handelsstraße Hansastraße Hasenweg Hauptstraße X Hebbelstraße Heeper Straße X Heidestraße Heinrichstraße Helpuper Straße X Herforder Straße X Hirschweg Hochstraße Holunderstraße Hovedisser Straße Hudeweg (zwischen Grester Str. und Pansheider Weg) - 13 - Im Holzkamp Im Schmeltebruch In der Brinkheide (südliche Zufahrt Schuckenhofstr.) Industriestraße Iltisweg (außer Teilstück Sackgasse) Jahnstraße Kachtenhauser Straße Kantstraße (bis Einmündung Hebbelstraße) Kirchweg Körnerstraße Kolmarer Straße Krentruper Straße Kuckucksweg (bis Einmündung Schwalbenweg) Lagesche Straße X Lessingstraße Lindenstraße Milser Heide Milser Ring Mittelstraße (außer Stichweg) Mühlenstraße Neue Straße Nordstraße Rehweg Schackenburger Straße X Schillerstraße Schlangenstraße (außer Stichweg) Schmiedeweg (bis Einm. Twelenkamp) Schötmarsche Straße X Schuckenhofstraße Schuckenteichweg Schulstraße Schwalbenweg Starenweg Südstraße Uhlandstraße Unter den Eichen Waldstraße Weidenstraße Werkstraße Weststraße Westring Wiesenstraße Winkelstraße B. Verzeichnis der Straßen, bei denen - die Fahrbahn und Gehwege ausschließlich von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke zu reinigen sind, soweit die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen: Adlerweg Ahornstraße Am Anger Am Bruche Am Eselsbach Am Frohnenhof Am Hammbuschkotten Am Krähenholz Am Meierhof Am Mühlenbach Am Schemmelshof Am Siekbach Am Spielplatz Am Steinsiek Am Wiebuschkotten Am Wiesenhaus Amselweg Anna-Siemsen-Weg Anne-Frank-Weg Apfelstraße Arminstraße Auf der Helle (Teilstück südlich des Kindergartens) Blitzenburgweg Bobes Feld Brunsheide Bussardweg Bachstraße Basedowweg Baumstraße Beethovenweg (neuer Teil) Geschwister-Scholl-Straße Gimpelstraße Große-Horst-Straße (außer Teilstück Kreisverkehr bis Paulinenstraße) Cornelis-Blaauw-Straße Dammstraße Diesterwegstraße Edith-Stein-Weg Eichenweg Erlenweg Eulenweg Fasanenweg Feldstraße Fichtenweg Finkenweg Fliederstraße Freiligrathweg Fröbelweg Fuchsweg - 14 - Gustav-Heinemann-Weg Habichtsweg Hahnenkamp Hedwig-Dohm-Weg Heinestraße Heinrich-Lübke-Weg Heipker Siedlung Heipker Straße Hellbusch Hermannstraße Hermann-Löns-Weg Hudeweg (verkehrsberuhigter Bereich) Humboldtstraße Iltisweg (Teilstück Sackgasse) Im Dreierfeld Im Grünen Winkel Im Haferkamp Im Kleinen Werder Im Meierfeld Im Senffeld Im Rewwesiek Pansheider Weg Pappelweg Parkstraße (südlicher Teil) Pastor-Zeiß-Weg Paulinenstraße Pestalozziweg Poetenweg Rebhuhnweg Reiherweg Roggenkamp Rotdornweg Schlangenstraße (nur Stichweg) Schlehenweg Schmiedeweg (ab Einmündung Twelenkamp) Schwanenweg Siekweg Sophienstraße Sperberweg Sperlingsweg Stettiner Straße Storchenweg Stormstraße Johannesweg Käthe-Kollwitz-Weg Kampstraße Kastanienweg Kerkerdreh Kiebitzweg Kiefernweg Kleekamp Kleine Horst Kranichweg Landerweg Leopoldstraße Lerchenweg Lortzingstraße Ludwigstraße Tannenweg Taubenweg Theodor-Heuss-Weg Tilsiter Straße Twelenkamp Ulmenstraße Von-Borries-Straße Waldorfweg Wichernweg Wilhelmstraße Zeisigweg Marderweg Marienburger Straße Meisenweg Milanweg Mittelstraße (Stichweg) Nachtigallenweg Nussweg Obere Brede II. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 10. Gute Schule 2020 - Verwendungskonzept Hier teilt BM Herr Schemmel eingangs mit, dass das Verwendungskonzept bereits in mehreren Fachausschüssen sowie in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. März 2017 intensiv beraten worden sei. Aktuell könne er mitteilen, dass bezüglich des gestiegenen Raumbedarfs - 15 - der Grundschule Nord eine Einigung erzielt worden sei, da die Felix-Fechenbach-Gesamtschule sich bereit erklärt habe, Räumlichkeiten abzugeben. Auf Nachfrage von RM Frau Bode erläutert BM Herr Schemmel die näheren Einzelheiten. Ergänzend fügt er hinzu, dass die Einigung zusammen mit den Leitungen der Grundschule Nord, der Felix-Fechenbach-Gesamtschule sowie der VHS erzielt worden sei. Dies wird von den Ratsmitgliedern durch Applaus zur Kenntnis genommen. Im weiteren Verlauf stellt RM Graf von der Schulenburg fest, dass er die Einigung sehr begrüße und sich bei den Beteiligten für ihr Engagement bedanke. Im Übrigen werde er dem Verwendungskonzept zustimmen, da es pragmatisch sei und einen guten Ansatz darstelle. Bemängeln müsse er allerdings, dass die Digitalisierung der Schulen nicht entsprechend berücksichtigt worden sei. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Graf von der Schulenburg fasst der Rat folgenden Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt das Konzept über die Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“. Die Mittel sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis. - einstimmig – (Das Konzept „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 bis 2020 zum Haushalts-/Wirtschaftsplanjahr 2017 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 11. Haushaltsplanentwurf 2017 11.1 Beratung über etwaige Einwendungen nach § 80 Abs. 3 GO NRW Auf Nachfrage von BM Herrn Schemmel gibt Kämmerer Herr Aust bekannt, dass seitens der Einwohner/innen oder Abgabepflichtigen im Sinne des § 80 Abs. 3 GO NW keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2017 erhoben wurden. 11.2 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 Zunächst gibt BM Herr Schemmel den Fraktionen Gelegenheit, zum Haushaltsplan 2017 Stellung zu nehmen. RM Herr Jahn beginnt seine Ausführungen mit einem Hinweis darauf, dass es in diesem Jahr gleich zwei Premieren gebe. So sei dies der erste Haushalt, der von dem neuen Kämmerer Herrn Aust erstellt worden sei und zudem sei es die erste Haushaltsrede, die er als Fraktionsvorsitzender halte. Im Folgenden vergleicht RM Herr Jahn die Haushaltsberatungen mit einem Dauerlauf. Nachdem der Kämmerer bei seiner Einbringung auf die Chancen und Risiken des Haushaltsplanentwurfes hingewiesen habe, habe sich der Lauf von einem einfachen Dauerlauf in einen Hindernislauf gewandelt. So seien plötzlich zum einen rund 70 weitere Kitaplätze gebraucht worden und zum anderen habe sich der Bau der Kita an der Festhalle verzögert. Darüber hinaus benötigten die Schulen aktuell mehr Platz und die Küche der Mensa müsse unbedingt erweitert werden. Des Weiteren habe es schon vor den Haushaltsberatungen einige Punkte gegeben, die als zusätzliches Gepäck mit in den Lauf genommen werden mussten. Hier seien u. a. die Erhöhung der Sockelkreisumlage, die Verringerung der Schlüsselzuweisungen sowie die Erhöhung der Jugendamtsumlage zu nennen. Im Folgenden weist RM Herr Jahn darauf hin, dass sich hier einmal mehr zeige, wie sehr es Kräfte von außen gebe, die der Kommune zusätzliches Gepäck aufbürden. Darüber wolle er sich jedoch nicht beschweren, so RM Herr Jahn weiter, sondern vielmehr darauf hinweisen, dass es eben immer wieder zusätzliche Lasten gebe, die die Gemeinde Leopoldshöhe über das Ziel bringen müsse, damit unsere Kommune weiterhin eine lebendige und zukunftsfähige Gemeinschaft bleibe. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist RM Herr Jahn darauf hin, dass man die Hindernisse zwar nicht aus dem Weg räumen könne, gleichwohl könnten Hilfsmittel und Hilfestellungen dazu beitragen, diese Hindernisse zu überwinden. Dazu müsse man sich mit der Entwicklung unserer Gemeinde sowie deren Bildungslandschaft intensiv beschäftigen und sowohl Ziele definieren als auch Entwicklungsprozesse anstoßen. Abschließend stellt RM Herr Jahn fest, dass man sich nun auf der Ziellinie befinde und er deshalb nun allen Beteiligten aus Verwaltung und Politik für die gute und faire Zusammenarbeit danken möchte. Diesen derzeit gelebten offenen Dialog würde er seitens seiner Fraktion gerne weiterführen. Sodann teilt RM Herr Jahn mit, dass die SPD-Fraktion dem Haushaltsplan und der Satzung zustimmen werde, verbunden mit der Hoffnung, dass alle Beteiligten die Ziellinie erreichen und auch überschreiten. Im Anschluss an die Ausführungen des RM Herrn Jahn bedankt sich RM Herr Meckelmann für die CDUFraktion zunächst beim Kämmerer und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Folgenden bezieht - 16 - er sich auf RM Herrn Jahn und teilt mit, dass seine Fraktion ebenso wie die SPD-Fraktion gerne bereit sei, eng mit allen Beteiligten zusammenzuarbeiten. Anschließend stellt er fest, dass es sich bei den Haushaltsberatungen eher um einen Marathonlauf handele und die Finanzsituation weiterhin prekär sei. Dennoch sei es dem Kämmerer gelungen, die Haushaltssicherung auch für das laufende Jahr zu vermeiden. Aufgrund der erheblichen Mehrkosten (Kreisumlage) bzw. Mindereinnahmen (Schlüsselzuweisungen) sei dies nicht einfach gewesen. Im weiteren Verlauf weist RM Herr Meckelmann darauf hin, dass die Transfer- und Personalkosten inzwischen 70 % der Gesamtausgaben bilden. Den Ausfallbetrag in Höhe von 900.000 Euro einzusparen sei – gerade für eine kleine Gemeinde wie Leopoldshöhe – nicht ohne weiteres möglich, so dass bereits zu Anfang des Jahres die Steuern angehoben werden mussten, um die Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus berge der Haushalt jedoch auch Gefahren. Zum einen sei hier der Schuldenstand zu nennen, der ein hohes Zinsänderungsrisiko mit sich bringen könne. Zum anderen solle das Unterhaltsvorschussgesetz geändert werden. Die hier zu erwartenden Mehrbelastungen müssen zu einem Großteil von den Kommunen getragen werden, was sich wohl wieder auf die Kreisumlage auswirken werde. Darüber hinaus steige in Leopoldshöhe der Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der OGS und im Kindergartenbereich. Sollte Leopoldshöhe an seinem Ziel festhalten, möglichst jedes Kind, das Bedarf hat, zu betreuen, so müsse dies aus eigenen Mitteln finanziert werden. Hier dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass es sich bei der OGS um eine freiwillige kommunale Angelegenheit handele und zunächst die Finanzierung der Pflichtaufgaben sichergestellt werden müsse. Im Folgenden weist RM Herr Meckelmann darauf hin, dass sich sowohl Politik als auch Verwaltung auf die Ansatzmöglichkeiten zur Konsolidierung der Haushaltskraft besinnen müssen und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten strukturiert ausgelotet werden müssten. Aus der Sicht der CDU-Fraktion könnten dies die Prüfung des notwendigen Gebäudebedarfs und der Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten, die Überprüfung des Personalbedarfs, der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, die Schaffung von Gewerbeflächen, die Nutzung von Einsparpotentialen im Friedhofswesen sowie die Erhöhung der Hebesätze als kurzfristige Maßnahme sein. Darüber hinaus begrüße seine Fraktion das Angebot des Kämmerers, das kommunale Finanzmanagement nach Ergebnissen und Zielen neu auszurichten. Dies bedinge leider auch schwierige Entscheidungen, so RM Herr Meckelmann weiter. Deshalb sei es wichtig, den „Konzern Gemeinde“ als Ganzes im Blick zu halten. Abschließend stellt er fest, dass sich die CDU-Fraktion gerne an der Gestaltung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements beteilige, da nur so die Haushaltssicherung vermieden und die Handlungsfähigkeit erhalten bleiben könne. Aus diesem Grund rege seine Fraktion die Bildung einer Strukturgruppe an, um zunächst die sinnvollen und machbaren Ziele festzulegen. Das erste Treffen dieser Gruppe solle noch vor der Sommerpause stattfinden, damit erste Ergebnisse bereits in den nächsten Haushalt einfließen können. Abschließend spricht RM Herr Meckelmann dem Kämmerer das Vertrauen seiner Fraktion aus und stellt fest, dass die CDU dem vorgelegten Haushalt zustimmen werde. RM Herr Hachmeister stellt sodann in seinen Ausführungen fest, dass auch dieser Haushalt dadurch gekennzeichnet sei, dass die Betriebe den Kernhaushalt unterstützen. Nur durch diese Möglichkeit habe man das drohende Haushaltssicherungskonzept verhindern können. Um dies weiterhin zu vermeiden, dürfe der Kernhaushalt nicht mehr als 25 % des Vermögens verzehren und in 2018 nicht mehr als 5 %. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen macht RM Herr Hachmeister deutlich, dass der Haushalt darauf beruhe, dass trotz der Steuerhöhungen mit der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung Gewinne erzielt wurden. Dies bedeute, dass Leopoldshöhe stetig wachsen müsse. Die Probleme, die daraus entstehen, habe man anhand der fehlenden Plätze in den Kindergärten und der OGS der Grundschule Nord zu spüren bekommen. Durch diese Art der Politik schreite darüber hinaus die Versiegelung von Flächen immer weiter fort. So solle beispielsweise in den nächsten Jahren ein großes Gebiet zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum erschlossen werden. Dadurch bedingt werde die Kaltluftschneise zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum beeinträchtigt und dies habe natürlich erhebliche Einflüsse auf die Natur. Die Kosten für die Infrastruktur, die daraus entstehen, kenne derzeit niemand, so RM Herr Hachmeister weiter. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Erhöhungen der Kreisumlage im Haushaltsentwurf nicht dargestellt worden seien. Da diese jedoch in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen solle, hätte dies nach derzeitigem Stand allerdings zur Folge, dass Leopoldshöhe in die Haushaltssicherung gerate. Des Weiteren müsse dafür gesorgt werden, dass die nicht kostendeckenden Mieten an das Kommunale Gebäudemanagement erhöht werden, damit nicht alle fünf bis sechs Jahre ein Kostenausgleich durchgeführt werden müsse. Im Übrigen sei es so, dass die vom Kämmerer vorgeschlagenen Konsolidierungsgespräche sehr zeitnah beginnen müssen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spreche sich dafür aus, übergeordnete Ziele zu definieren und das Wachstum zu stoppen. Sodann stellt RM Herr Hachmeister fest, dass seine Fraktion den Haushaltsentwurf nach Abwägung aller Punkte ablehnen werde. Die Wirtschaftspläne der Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements würden aus den bisher aufgeführten Punkten ebenfalls abgelehnt. Ergänzend - 17 - fügt RM Herr Hachmeister hinzu, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung zum Wirtschaftsplan des Wasserwerkes enthalten werde, da dieser die Kosten für den viel zu großen Ausbau der B66 beinhalte. Den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes werde seine Fraktion jedoch unterstützen, so RM Herr Hachmeister abschließend. RM Graf von der Schulenburg möchte für die FDP in seinen Ausführungen zunächst das Positive an den Anfang stellen. So dankt er dem neuen Kämmerer und der Verwaltung dafür, dass der vorgelegte Haushaltsplan präzise und transparent die aktuelle finanzielle Situation darstelle und im Berichtsteil auch klare Hinweise gebe, was zukünftig zu tun sei. Darüber hinaus könne die Gemeinde Leopoldshöhe mit dem vorgelegten Haushaltsplan 2017 weiterhin finanziell selbstbestimmt bleiben. Gleichwohl seien die Rahmenbedingungen ausgesprochen schwierig, da die steigende Kreisumlage, zu geringe Schlüsselzuweisungen und zusätzliche Aufgaben durch die Flüchtlingskrise den Haushalt belasten und kaum zu beeinflussen seien. Dennoch dürfe nicht vergessen werden, dass der Preis zur Aufrechterhaltung der finanziellen Selbstbestimmung sehr hoch sei und vor allem die Bürgerinnen und Bürger belaste. Im Folgenden weist RM Graf von der Schulenburg darauf hin, dass die Gemeinde Leopoldshöhe ihr Eigenkapital seit dem Jahr 2008 durch Verluste um fast 16 Mio. Euro verzehrt habe. Mit dem Verlust im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1,2 Mio. Euro überschreite man den kritischen Schwellenwert erneut, wodurch das Risiko in die Haushaltssicherung zu kommen im nächsten Jahr besonders hoch sei. Des Weiteren gibt RM Graf von der Schulenburg zu bedenken, dass Leopoldshöhe nach der erneuten Steuererhöhung nun in OWL die höchsten Hebesätze habe und dies alle Bürgerinnen und Bürger treffe und darüber hinaus die Wirtschaft und die Landwirtschaft schwäche. Im Folgenden teilt RM Graf von der Schulenburg mit, dass Leopoldshöhe immer stärker „auf Pump“ lebe, da die Verschuldung in diesem Jahr um weitere 10 Mio. Euro steige. Die daraus resultierenden Zinsen stellen ein kaum zu beherrschendes Risiko für den Gemeindehaushalt dar. Nicht vergessen werden dürfe auch, dass in unserer Gemeinde trotz der noch vorhandenen finanziellen Selbstbestimmung kaum noch politische Gestaltungsspielräume vorhanden seien. So fehlen u. a. Mittel für den notwendigen Breitbandausbau oder für Investitionen in unseren Schulen und anderen Bildungseinrichtungen. Im Ergebnis gebe es in Leopoldshöhe einen nachhaltig defizitären Haushalt, eine steigende Verschuldung, laufend steigende Belastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Steuererhöhungen und kaum noch politische Gestaltungsspielräume. Auch wenn diese Situation nicht allein von der Gemeinde verschuldet werde, gebe es dennoch Probleme, die hausgemacht seien. Hier seien u. a. die schlechte Planung bei der Sanierung der Felix-Fechenbach-Gesamtschule sowie die Schwierigkeiten bei der ausreichenden Bereitstellung von Kita-, OGS-, oder Schulplätzen zu nennen. Der vorliegende Beschlussvorschlag zum Haushalt zeige jedoch kaum Perspektiven auf, wie die Gemeinde aus dieser misslichen Lage wieder herauskommen könne. Im Folgenden zitiert RM Graf von der Schulenburg aus dem Vorbericht und schlägt vor, den dort formulierten Vorschlag aufzugreifen. Er stelle deshalb in der Sache folgenden Antrag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ergänzt den vorliegenden Beschlussvorschlag um folgenden Punkt zu einem Doppelbeschluss: „Der Gemeinderat beschließt, dass bis 30.10.2017 ein Strategie- und Maßnahmenplan für Leopoldshöhe aufgestellt wird, der strategische Ziele entwickelt und definiert, daraus einen realistischen Maßnahmenkatalog ableitet und ein effektives Maßnahmen-Controlling etabliert. Beauftragt mit dieser Aufgabe wird ein Lenkungskreis, dem der Bürgermeister und die Spitze der Verwaltung angehören, die Fraktionen sind einzubinden. Der Gemeinderat beschließt noch im laufenden Haushaltsjahr diesen Plan und wird ihn laufend überwachen.“ Abschließend verteilt RM Graf von der Schulenburg seinen erweiterten Beschlussvorschlag, appelliert an die Flexibilität und den Mut der übrigen Ratsmitglieder und bittet darum, heute einen zukunftsfähigen Doppelbeschluss zu fassen, damit nicht nur die finanzielle Selbstbestimmung erhalten werden könne, sondern auch politische Gestaltungsspielräume zurückgewonnen werden können. Im weiteren Verlauf dieses Tagesordnungspunktes dankt BM Herr Schemmel den einzelnen Fraktionen sowie RM Graf von der Schulenburg sowohl für ihr Votum und die vorgetragenen Hinweise als auch für das Lob und die Anerkennung. Gleichwohl dürfe man nun nicht ohne Vorbereitung in Aktivismus verfallen, da dies bisher nicht zum Erfolg geführt habe. Deshalb solle man nun einen längerfristigen Prozess anstoßen, der jedoch über den 30. Oktober dieses Jahres hinausgehen müsse. Deshalb sei es durchaus sinnvoll, heute zu beschließen, dass man sich nun gemeinsam auf den Weg mache, um 2018 besser aufgestellt zu sein. Kämmerer Herr Aust stellt im Folgenden fest, dass er sich diesen Ausführungen nur anschließen könne. Es sei wichtig, nun einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der auch belastbar sei und zusammen von Rat und Verwaltung erarbeitet werde. Ob dieser Prozess jedoch bereits bis zum 30. Oktober 2017 abgeschlossen werden könne, könne er zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zusagen, da nun zunächst u. a. der Jahresabschluss 2016 erstellt werden müsse. Gleichwohl habe er schon entsprechende Ideen und Vorstellungen zur Haushaltskonsolidierung. - 18 - In der sich nun anschließenden Diskussion werden sowohl der Zeitplan als auch die Modalitäten der Umsetzung erörtert. RM Herr Hachmeister schlägt vor, hierzu den Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss einzusetzen. Im Übrigen sei die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen Doppelbeschluss, es müsse jedoch eine getrennte Abstimmung über die Teilbeschlüsse erfolgen, da seine Fraktion dem Haushalt wie bereits ausgeführt nicht zustimmen werde. Abschließend stellt BM Herr Schemmel fest, dass offensichtlich Konsens bestehe, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, der Zeitfaktor jedoch außen vorgelassen werden solle. Ergänzend schlägt er vor, die Thematik im Mai im Rahmen eines ersten Workshops zu erörtern. Anschließend fasst der Rat folgende Beschlüsse: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Haushaltssatzung auf Grundlage des am 26.01.2017 eingebrachten Haushaltsplanentwurfes unter Berücksichtigung aller vorgelegten Veränderungen. - 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der Gemeinderat beschließt, dass ein Strategie- und Maßnahmenplan für Leopoldshöhe aufgestellt wird, der strategische Ziele entwickelt und definiert, daraus einen realistischen Maßnahmenkatalog ableitet und ein effektives Maßnahmen-Controlling etabliert. Beauftragt mit dieser Aufgabe wird ein Lenkungskreis, dem der Bürgermeister und die Spitze der Verwaltung angehören, die Fraktionen sind einzubinden. Ein erster Workshop soll im Mai dieses Jahres stattfinden. - einstimmig – (Die Haushaltssatzung 2017, der Ergebnis- und Finanzplan, die Veränderungsliste Kernhaushalt sowie die sonstigen Anlagen-Übersichten und der Vorschlag der FDP sind als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 12. Beschlussfassung über den Stellenplan 2017 Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 beschließt der Rat den Stellenplan 2017 in der vorgelegten Fassung. - 29 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) 13. Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017 Im Vorfeld berichtet BM Herr Schemmel aus der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. März 2017. FBL Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass sich die Kosten für den Umbau des ehemaligen Kulturtreffs auf dem Gelände des Heimathofes nach derzeitigen Schätzungen auf ca. 300.000 Euro belaufen. Für die Umbauten im Bereich der Grundschule Nord betragen die Kosten laut den aktuellen Berechnungen 50.000 Euro, so dass die in der Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe angegeben Mittel benötigt werden, so FBL Herr Puchert-Blöbaum abschließend. 13.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes des KGL für das Wirtschaftsjahr 2017 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. - 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe 2017 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 13.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes der LIL für das Wirtschaftsjahr 2017 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. Der voraussichtliche Jahresüberschuss wird in Höhe von 150.000 € im Rahmen der Vorabausschüttung im Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2017 an die Gemeinde ausgeschüttet. - 29 Ja-Stimme(n), 4 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) – - 19 (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung 2017 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 13.3 Feststellung des Wirtschaftsplanes des AWL für das Wirtschaftsjahr 2017 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. Der voraussichtliche Jahresüberschuss wird in Höhe von 1.017.000 € im Rahmen der Vorabausschüttung im Wirtschafts-/Haushaltsjahr 2017 an die Gemeinde ausgeschüttet. - einstimmig – (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes Leopoldshöhe 2017 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 13.4 Feststellung des Wirtschaftsplanes des WWL für das Wirtschaftsjahr 2017 Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserwerk Leopoldshöhe unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen für das Wirtschaftsjahr 2017 fest. - 29 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) – (Die Veränderungsliste zum Wirtschaftsplan des Wasserwerkes Leopoldshöhe 2017 ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 14. 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit Ausnahme der unter Punkt 4.) angesprochenen Thematik „Stützpunkt südl. Gemeindegebiet“. Diesbezüglich erfolgt eine Beschlussfassung erst nach Auswertung der noch zu erhebenden Daten Ende 2017. - einstimmig – (Die 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 15. Lippe Tourismus & Marketing GmbH hier: Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin in die Gesellschafterversammlung der Lippe Tourismus & Marketing GmbH Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache und bittet die Fraktionen sodann, ein Mitglied bzw. eine/n Stellvertreter/in zu benennen. Seitens RM Herrn Jahn wird für die SPD-Fraktion sodann RM Herr Dück als Stellvertreter benannt. RM Herr Meckelmann schlägt im Folgenden RM Herrn Fiedler als Mitglied vor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Rat folgende Ratsmitglieder in die Gesellschafterversammlung der Lippe Tourismus & Marketing GmbH zu entsenden: Mitglied: Fiedler, Klaus (CDU) Stellvertreter: Dück, Berthold (SPD) - einstimmig Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 20:12 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Patruck (Schriftführerin)