Daten
Kommune
Kall
Größe
110 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
21.04.16, 18:06
Aktualisiert
21.04.16, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 12.04.2016
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 4.
Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –
Vorlagen-Nr.: 11/2016
Beratungsverlauf:
Herr Sohn erachtet die Satzung für sinnvoll und spricht sich für deren Erlass aus. Er gibt zu
bedenken, dass die vorgesehene Gebühr i.H.v. 15,00 € den Arbeitsaufwand voraussichtlich
nicht abdecke.
Frau Hochscheid erklärt, dass diese Gebühr ausschließlich für die Sondernutzung selbst
erhoben werde. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, Gebühren gemäß der
Verwaltungsgebührenordnung zu erheben, um den Arbeitsaufwand zumindest anteilig
auszugleichen.
Herr Fiebrich beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes gem. § 13 Abs. 1
Buchstabe d) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall. Er sei
grundsätzlich nicht gegen die Satzung, es fehle jedoch ein seiner Ansicht nach erforderliches
Personal- und Umsetzungskonzept.
Bürgermeister Radermacher spricht sich gegen eine Vertagung aus. Die Satzung habe
regulativen Charakter und diene der Ordnungsbehörde als Grundlage und Handhabe, was
dringend erforderlich sei.
Herr Mießeler teilt mit, dass die CDU-Fraktion Änderungen in der Satzung wünsche. Der
Kosten-Nutzen-Effekt sei zu bedenken. Er erkundigt sich, ob die Verwaltung beabsichtige, die
Umsetzung ausschließlich mit vorhandenem Personal zu bestreiten.
Bürgermeister Radermacher spricht sich insbesondere aufgrund des Kosten-Nutzen-Effektes
gegen eine Personalsteigerung aufgrund der Sondernutzungssatzung aus.
Herr Dr. Wolter und Herr Sohn bemängeln die Unverständlichkeit der Satzungsinhalte bezüglich
der Wahlwerbung, insbesondere § 6 Abs. 1 Buchstabe a). Frau Hochscheid erläutert in dem
Zusammenhang den dort genannten Begriff der „abgestuften Chancengleichheit“.
Herr Dr. Wolter beantragt, Buchstabe a) des § 6 Abs. 1 zu streichen. Ferner spricht er sich
grundsätzlich für die Satzung und gegen eine Personalsteigerung aus.
Auf Nachfrage von Herrn Mießeler bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass nur für
erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Gebühren erhoben werden; das Ehrenamt bzw. die
Vereinsarbeit solle weiterhin unterstützt werden.
Herr Mießeler beantragt, in § 3 Abs. 1 Buchstabe c) die Textpassage „ohne Benutzung fester
Einrichtungen (Tische, etc.)“ zu streichen, da ansonsten bei schlechter Wetterlage eine
Sondernutzung beantragt werden müsse, bei guter Wetterlage hingegen nicht.
Herr Fiebrich bittet darum, dem Ausschuss nach Ablauf eines Jahres über die Umsetzung der
Sondernutzungssatzung unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Effektes zu berichten. Er
zieht den Antrag auf Vertagung zurück.
Bürgermeister Radermacher stellt die beigefügte Sondernutzungssatzung unter
Berücksichtigung folgender Änderungen zur Abstimmung:
In § 3 Abs. 1 c) wird die Textpassage „ohne Benutzung fester Einrichtungen (Tische, etc.)“
gestrichen.
Ferner wird § 6 Abs. 1 Buchstabe a) gestrichen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Sondernutzungssatzung
zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.04.2016
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