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Beschlusstext (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –)

Daten

Kommune
Kall
Größe
110 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
21.04.16, 18:06
Aktualisiert
21.04.16, 18:06
Beschlusstext (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –) Beschlusstext (Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung –)

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BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 12.04.2016 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 4. Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Kall - Sondernutzungssatzung – Vorlagen-Nr.: 11/2016 Beratungsverlauf: Herr Sohn erachtet die Satzung für sinnvoll und spricht sich für deren Erlass aus. Er gibt zu bedenken, dass die vorgesehene Gebühr i.H.v. 15,00 € den Arbeitsaufwand voraussichtlich nicht abdecke. Frau Hochscheid erklärt, dass diese Gebühr ausschließlich für die Sondernutzung selbst erhoben werde. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zu erheben, um den Arbeitsaufwand zumindest anteilig auszugleichen. Herr Fiebrich beantragt die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes gem. § 13 Abs. 1 Buchstabe d) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall. Er sei grundsätzlich nicht gegen die Satzung, es fehle jedoch ein seiner Ansicht nach erforderliches Personal- und Umsetzungskonzept. Bürgermeister Radermacher spricht sich gegen eine Vertagung aus. Die Satzung habe regulativen Charakter und diene der Ordnungsbehörde als Grundlage und Handhabe, was dringend erforderlich sei. Herr Mießeler teilt mit, dass die CDU-Fraktion Änderungen in der Satzung wünsche. Der Kosten-Nutzen-Effekt sei zu bedenken. Er erkundigt sich, ob die Verwaltung beabsichtige, die Umsetzung ausschließlich mit vorhandenem Personal zu bestreiten. Bürgermeister Radermacher spricht sich insbesondere aufgrund des Kosten-Nutzen-Effektes gegen eine Personalsteigerung aufgrund der Sondernutzungssatzung aus. Herr Dr. Wolter und Herr Sohn bemängeln die Unverständlichkeit der Satzungsinhalte bezüglich der Wahlwerbung, insbesondere § 6 Abs. 1 Buchstabe a). Frau Hochscheid erläutert in dem Zusammenhang den dort genannten Begriff der „abgestuften Chancengleichheit“. Herr Dr. Wolter beantragt, Buchstabe a) des § 6 Abs. 1 zu streichen. Ferner spricht er sich grundsätzlich für die Satzung und gegen eine Personalsteigerung aus. Auf Nachfrage von Herrn Mießeler bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass nur für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen Gebühren erhoben werden; das Ehrenamt bzw. die Vereinsarbeit solle weiterhin unterstützt werden. Herr Mießeler beantragt, in § 3 Abs. 1 Buchstabe c) die Textpassage „ohne Benutzung fester Einrichtungen (Tische, etc.)“ zu streichen, da ansonsten bei schlechter Wetterlage eine Sondernutzung beantragt werden müsse, bei guter Wetterlage hingegen nicht. Herr Fiebrich bittet darum, dem Ausschuss nach Ablauf eines Jahres über die Umsetzung der Sondernutzungssatzung unter Berücksichtigung des Kosten-Nutzen-Effektes zu berichten. Er zieht den Antrag auf Vertagung zurück. Bürgermeister Radermacher stellt die beigefügte Sondernutzungssatzung unter Berücksichtigung folgender Änderungen zur Abstimmung: In § 3 Abs. 1 c) wird die Textpassage „ohne Benutzung fester Einrichtungen (Tische, etc.)“ gestrichen. Ferner wird § 6 Abs. 1 Buchstabe a) gestrichen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Sondernutzungssatzung zu erlassen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.04.2016 Seite 2