Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
95 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.04.17, 11:17
Aktualisiert
28.04.17, 11:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 14. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 23.03.2017:
9.
Ortsrecht
9.2 Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 fasst der Rat
ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Änderung der Anlage zur
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der vorgelegten
Fassung. Die Änderung hat folgenden Wortlaut:
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 16. Dezember 2010
in der Fassung vom 23. März 2017
Gebührentarif
TarifNr.
Gegenstand
Gebühr
1. Vervielfältigungen und Auszüge
a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
für die ersten zehn Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,70 €
0,40 €
b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite
0,90 €
c) Farbkopien und -ausdrucke
im Format A4
im Format A3
1,20 €
1,70 €
d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten
12,50 €
2. Beglaubigungen und Zeugnisse
a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,
2,50 €
Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
4,20 €
(bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt
sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%)
3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere
Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
6,00 €
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige
Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
6. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
etc. (z.B. Abgaben- u. Steuerbescheide)
3,00 €
7. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken
5,00 €
8. Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
9. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen,
Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
10.Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen,
Auszüge, technische Arbeiten und zwar für
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
25,00 €
b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
25,00 €
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
20,00 €
11.Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
für jede angefangene Seite
0,35 €
12.Lichtpausen und Plots
im Format DIN A 4
8,00 €
8,50 €
10,50 €
12,50 €
14,50 €
im Format DIN A 3
im Format DIN A 2
im Format DIN A 1
im Format DIN A 0
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per
Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
13.Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
14.Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
je angefangene 10 Minuten
8,00 €
15.Übersendung von Akten zur Einsichtnahme im Interesse
des Empfängers (soweit erforderlich und rechtlich
zulässig)
12,00 €
16.Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
4,00 €
17.Zahlungserinnerungen, soweit nicht besondere Gebühren
vorgeschrieben sind
2,50 €
18.Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Einsichtnahme
in Unterlagen, Akten usw.
a) für die erste halbe Stunde
7,50 €
12,00 €
b) bis zu einer Stunde
c) für jede weitere Stunde
2,50 €
d) bei Haus- oder Bauakten pro Hausnummer
7,50 €
Beratungsergebnis:
- einstimmig -