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Beschlußtext (Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
95 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
28.04.17, 11:17
Aktualisiert
28.04.17, 11:17
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 14. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 23.03.2017: 9. Ortsrecht 9.2 Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16. März 2017 fasst der Rat ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der vorgelegten Fassung. Die Änderung hat folgenden Wortlaut: Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der Fassung vom 23. März 2017 Gebührentarif TarifNr. Gegenstand Gebühr 1. Vervielfältigungen und Auszüge a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten zehn Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,70 € 0,40 € b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite 0,90 € c) Farbkopien und -ausdrucke im Format A4 im Format A3 1,20 € 1,70 € d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten 12,50 € 2. Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, 2,50 € Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 4,20 € (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%) 3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 25,00 € 6,00 € 4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen 5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 25,00 € 6. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. (z.B. Abgaben- u. Steuerbescheide) 3,00 € 7. Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 5,00 € 8. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 25,00 € 9. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 25,00 € 10.Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 25,00 € b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 25,00 € c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 20,00 € 11.Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen für jede angefangene Seite 0,35 € 12.Lichtpausen und Plots im Format DIN A 4 8,00 € 8,50 € 10,50 € 12,50 € 14,50 € im Format DIN A 3 im Format DIN A 2 im Format DIN A 1 im Format DIN A 0 Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 13.Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde 25,00 € 14.Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 8,00 € 15.Übersendung von Akten zur Einsichtnahme im Interesse des Empfängers (soweit erforderlich und rechtlich zulässig) 12,00 € 16.Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 4,00 € 17.Zahlungserinnerungen, soweit nicht besondere Gebühren vorgeschrieben sind 2,50 € 18.Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Einsichtnahme in Unterlagen, Akten usw. a) für die erste halbe Stunde 7,50 € 12,00 € b) bis zu einer Stunde c) für jede weitere Stunde 2,50 € d) bei Haus- oder Bauakten pro Hausnummer 7,50 € Beratungsergebnis: - einstimmig -