Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
153 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
19.05.17, 11:07
Aktualisiert
19.05.17, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 15. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 27.04.2017
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:52 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Jahn (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Hoffmann, Frau Lehne (für
Herrn Banze), Herr Oelrichs (für Herrn Hanning), Herr Porschen (für Herrn Rössner),
Herr Schmidt
CDU:
Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Koch, Herr Niemann, Herr Wehmeier (für Herrn Siefert)
B90/Grüne:
Herr Hachmeister
FDP:
Graf von der Schulenburg (beratend)
Verwaltung:
FBL Herr Puchert-Blöbaum, Frau Knipping, Herr Raddatz, Herr Niebuhr
Gast:
Herr Runge (Planungsbüro Drees & Huesmann, Bielefeld)
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
Frau Knipping berichtet über umfangreiche Änderungen der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW). Insbesondere soll das im früheren § 67 BauO NRW geregelte
"Freistellungsverfahren" wegfallen. Über die genauen Auswirkungen der Gesetzesnovelle werde im
Ausschuss zeitnah berichtet.
-2-
4.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen
und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen
Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren
hier: Entwurfsbeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB
Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann erläutert die Planungsgrundlagen, die sich als
Änderungen zum Vorentwurf ergeben haben. So hat sich die Anzahl der Stellplätze entlang der Zuwegung
von 23 auf insgesamt 30 Plätze erhöht. Davon sind zwei als Behindertenstellplätze vorgesehen. Der
Geräteschuppen wurde neben das Gebäude an die östliche Seite verlegt. Des Weiteren sei die
Flächenrücknahme gem. den Vorgaben der Bezirksregierung Detmold im Bereich „Bobes Feld“
umgesetzt worden. Herr Raddatz betont nochmals, dass das Gebäude so geplant sei, dass es sich
parallel an die bestehende Bebauung anfügt. AM Herr Hachmeister appelliert an die Ausschussmitglieder,
dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen, da diese Einrichtung aus kommerziellen Gründen gebaut
werden solle und damit in Konkurrenz zu anderen Einrichtungen in Leopoldshöhe stehe. Auch aus
städtebaulicher Sicht sei dieses Vorhaben über den bestehenden Bereich hinaus ein Fehler, dem die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen werde. AM Herr Fiedler äußert sich dahingehend, dass
die CDU-Fraktion dem Bebauungsplan zustimmen werde. AM Graf von der Schulenburg sieht den Bedarf
einer solchen Einrichtung, hält den Standort aber auch für städtebaulich falsch. Danach lässt AV Herr
Jahn über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“ wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
2. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ sowie der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sind
jeweils mit Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) Satz 1
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Parallel zur Offenlegung sind gemäß §§ 4a (2), 4 (2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen.
- 12 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 5.
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der
„Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Auch hier erläutert Herr Runge kurz die Vorlage zur Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen im
Bereich südl. der Weststraße um zwei weitere Baugrundstücke. Die Festsetzungen des angrenzenden
Plangebietes werden übernommen. Die Kosten für die Verlegung der dortigen Versorgungsleitungen trägt
der Bauherr. Auch in diesem Fall bemängelt AM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen
die Ausweitung des bisherigen Plangebietes. Hiernach lässt AV Herr Jahn über den Beschlussvorschlag
abstimmen. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 14. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen
Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 12 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
-3-
6.
Antrag der CDU-Fraktion
hier: aktueller Sachstandsbericht bezügl. der Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 08/04 "Königskamp"
Wiederum trägt Herr Runge die neuen Planungsentwürfe des Investors für den o. a. Bereich vor. Es gibt
2 Varianten, die die bestehende Bebauung im südlichen Bereich der Straße „Am Mühlenbach“ fortführen
sollen. An Hand von Massemodellen und 3-D Animationen stellt Herr Runge diese dar. Eine Variante
geht von 6 Einfamilienhäusern (EFH) und einem geradlinig stehenden Mehrfamilienhaus (MFH) aus und
einem Spielplatz mit einer Größe von ca. 800 m². Die 2. Variante sieht 5 EFH und ein quer stehendes,
also parallel zur Schuckenhofstraße stehendes Mehrfamilienhaus vor. Hier würde durch das
Mehrfamilienhaus und der bestehenden Bebauung an der Schuckenhofstraße ein sog. „Torcharakter“
entstehen, so Herr Runge. Diese Variante sieht eine Spielplatzgröße von ca. 920 m² vor. Aus der Mitte
des Ausschusses ist man sich einig, dass diese Vorschläge nochmals in den Fraktionen beraten werden
müssen.
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:00 Uhr.
Jahn
Ausschussvorsitzender
Niebuhr
stellv. Schriftführer