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Beschlußtext (14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
126 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
19.05.17, 11:07
Aktualisiert
19.05.17, 11:07
Beschlußtext (14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: 	- 	Aufstellungsbeschluss
	- 	Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der 		Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 27.04.2017: 5. 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Auch hier erläutert Herr Runge kurz die Vorlage zur Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen im Bereich südl. der Weststraße um zwei weitere Baugrundstücke. Die Festsetzungen des angrenzenden Plangebietes werden übernommen. Die Kosten für die Verlegung der dortigen Versorgungsleitungen trägt der Bauherr. Auch in diesem Fall bemängelt AM Herr Hachmeister für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Ausweitung des bisherigen Plangebietes. Hiernach lässt AV Herr Jahn über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt: Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 14. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Beratungsergebnis: - 12 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -