Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
130 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
19.05.17, 11:07
Aktualisiert
19.05.17, 11:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 27.04.2017:
4.
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen
und Tagespflege Bechterdissen“ in einem Teilbereich der landwirtschaftlichen
Nutzfläche / Grünfläche an der Straße „Im Schmeltebruch“ im Ortsteil Bechterdissen
Einleitung des Verfahrens zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren
hier: Entwurfsbeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB
Herr Runge vom Planungsbüro Drees & Huesmann erläutert die Planungsgrundlagen, die sich als
Änderungen zum Vorentwurf ergeben haben. So hat sich die Anzahl der Stellplätze entlang der Zuwegung
von 23 auf insgesamt 30 Plätze erhöht. Davon sind zwei als Behindertenstellplätze vorgesehen. Der
Geräteschuppen wurde neben das Gebäude an die östliche Seite verlegt. Des Weiteren sei die
Flächenrücknahme gem. den Vorgaben der Bezirksregierung Detmold im Bereich „Bobes Feld“
umgesetzt worden. Herr Raddatz betont nochmals, dass das Gebäude so geplant sei, dass es sich
parallel an die bestehende Bebauung anfügt. AM Herr Hachmeister appelliert an die Ausschussmitglieder,
dem Bebauungsplan nicht zuzustimmen, da diese Einrichtung aus kommerziellen Gründen gebaut
werden solle und damit in Konkurrenz zu anderen Einrichtungen in Leopoldshöhe stehe. Auch aus
städtebaulicher Sicht sei dieses Vorhaben über den bestehenden Bereich hinaus ein Fehler, dem die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen werde. AM Herr Fiedler äußert sich dahingehend, dass
die CDU-Fraktion dem Bebauungsplan zustimmen werde. AM Graf von der Schulenburg sieht den Bedarf
einer solchen Einrichtung, hält den Standort aber auch für städtebaulich falsch. Danach lässt AV Herr
Jahn über den Beschlussvorschlag abstimmen. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt:
Beschluss:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und Tagespflege
Bechterdissen“ wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
2. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung als Entwurf beschlossen.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 02/001 „Betreutes Wohnen und
Tagespflege Bechterdissen“ sowie der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sind
jeweils mit Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) Satz 1
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sind gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
4. Parallel zur Offenlegung sind gemäß §§ 4a (2), 4 (2) BauGB die Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen.
Beratungsergebnis:
- 12 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -