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Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss - Erlass einer Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
204 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
02.06.17, 11:46
Aktualisiert
02.06.17, 11:46
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“
hier:  	- erneuter Aufstellungsbeschluss
	- Erlass einer Veränderungssperre)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 16. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 18.05.2017: 4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ hier: - erneuter Aufstellungsbeschluss - Erlass einer Veränderungssperre Herr Raddatz erläutert hierzu die Sicht der Verwaltung und legt die Gründe dar, warum die Gemeinde Leopoldshöhe einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 06/07 „Zentrum-Süd“ für zwingend erforderlich hält. Es handele sich um ein Gebiet in Zentrumsnähe von Leopoldshöhe, welches ebenso prägend für den Ortseingang sei. Nur durch einen erneuten Aufstellungsbeschluss sei es möglich, die vorliegenden Bauanträge, die sich sowohl auf Wohnbebauung und auf gewerbliche Bebauung beziehen, einschließlich der gesamten Erschließung und Entwässerung des Gebietes, planerisch umsetzen zu können. Bei der vorhandenen Gemengelage seien alle anstehenden Vorhaben nur durch einen Bebauungsplan zu regeln. Die Verwaltung schlägt daher vor, ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung zu beauftragen. AM Herr Daake befürwortet aus Sicht der CDU-Fraktion diese Vorgehensweise, schlägt aber vor, die vorliegenden Bauanträge in der nächsten Sitzung des Hochbauund Planungsausschusses im Juni wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Im Anschluss lässt AV Herr Jahn über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: 1. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. 2. Die Planungskosten tragen die Grundeigentümer. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der Gemeinde beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum - Süd“. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage ersichtlich. Beratungsergebnis: - einstimmig -