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Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunal-abgabengesetz NRW (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kall.)

Daten

Kommune
Kall
Größe
45 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.01.16, 18:07
Aktualisiert
06.01.16, 18:07
Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunal-abgabengesetz NRW (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kall.) Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunal-abgabengesetz NRW (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kall.)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 17.11.2015 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 14. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunal-abgabengesetz NRW (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Kall. Vorlagen-Nr.: 219/2015 1. Ergänzung Beschluss: Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wurde mehrheitlich beschlossen, den vorstehenden Punkt gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung von der Tagesordnung abzusetzen und die Angelegenheit an einen noch zu bildenden Arbeitskreis zu verweisen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 05.11.2015 wird die Angelegenheit an einen noch zu bildenden Arbeitskreis verwiesen. Beratungsverlauf: Bürgermeister Radermacher weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Fachausschusses am 05.11.2015 von der Tagesordnung abgesetzt wurde und beschlossen wurde, die Angelegenheit an einen noch zu bildenden Arbeitskreis zu verweisen. Der Beschlussvorschlag sei daher entsprechend zu modifizieren. Laut Herrn Sohn soll eine Beitragserhöhung unbedingt vermieden werden. Er spricht sich gegen die Bildung einer Arbeitsgruppe aus, da diese nichtöffentlich beraten werde, der Bürger solle jedoch eingebunden werden. Auch Herr Mießeler befürwortet eine Gebührenerhöhung nicht, insbesondere angesichts der bereits vorgenommenen Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer. Andererseits dürfe das Handeln nicht aus der Hand gegeben werden. Herr Dr. Wolter ist der Auffassung, dass die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz längst überfällig sei. Auch er plädiert für eine öffentliche Beratung im Fachausschuss. Herr Fiebrich widerspricht dem, seiner Ansicht nach könne eine Arbeitsgruppe unabhängiger und konstruktiver beraten. Auch Herr Schmitz verweist auf die positiven Erfahrungen angesichts der Beratungen in der Haushaltskommission. Bürgermeister Radermacher schlägt vor, die Arbeitsgruppe zu installieren, um wesentliche Vorarbeit zu leisten; eine öffentliche Diskussion im Fachausschuss sei dadurch nicht ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 2 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.11.2015 Seite 2