Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
317 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
13.07.17, 20:05
Aktualisiert
13.07.17, 20:05

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 15. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 29.06.2017 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:31 Uhr Ende: 19:16 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Droste, Herr Dück, Herr Goedeke, Herr Hoffmann, Herr Jahn, Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Schmidtke, Herr Thimm CDU: Frau Birkmann, Herr Daake, Herr Domke, Herr Habicht, Herr Keminer, Herr Meckelmann, Herr Schmidt, Herr Schulz, Herr Siefert, Herr Siese, Herr Wehmeier B90/Grüne: Frau Bode, Herr Hachmeister, Herr Kantim FDP: Graf von der Schulenburg Verwaltung: FBL Frau Sunkovsky, Kämmerer Herr Aust, Rechtsreferendarin Frau Haubrock, Frau Patruck Zuhörer: ./. Presse: 1 FBL Herr Puchert-Blöbaum, Entschuldigt fehlen die RM Herr Albrecht, Herr Fiedler, Herr Grünert, Frau Kampmann und Frau Risy. Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Des Weiteren verweist er auf die zu dieser Sitzung versandten Nachgänge. Vor Eintritt in die Tagesordnung bezieht sich RM Herr Hachmeister auf die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Juni 2017 und beantragt, dass TOP 2 des nichtöffentlichen Teils (Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung) öffentlich behandelt wird und die Tagesordnung des öffentlichen Teils somit entsprechend erweitert wird. BM Herr Schemmel verweist zunächst auf die Ausführungen der Verwaltung in der betreffenden Haupt- und Finanzausschusssitzung und lässt sodann über den Antrag des RM Herrn Hachmeister abstimmen. - 3 Ja-Stimme(n), 27 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Damit wurde der Antrag des RM Herrn Hachmeister abgelehnt. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: -2- Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ratsmitglieder RM Herr Hachmeister teilt in diesem Zusammenhang mit, dass für den 14. Oktober 2017 eine Besichtigung des Naturschutzgebietes Heipker See geplant sei. Wie ihm nun bekannt geworden sei, finde an diesem Tag jedoch auch eine Klausurtagung der SPD-Fraktion statt. Fraglich sei, ob die Mitglieder der SPD-Fraktion an der Besichtigung teilnehmen möchten und der Termin dann eventuell verschoben werden müsse. RM Herr Jahn sagt daraufhin zu, dies mit den Mitgliedern der SPD-Fraktion zu besprechen und sodann eine entsprechende Rückmeldung an Herrn Sunkovsky zu geben. RM Herr Schmidtke bemängelt, dass die früher üblichen Ruhezeiten in der Gemeinde nicht mehr eingehalten werden müssen und somit beispielsweise von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Rasen gemäht werden dürfe. Auf Nachfrage habe die Verwaltung mitgeteilt, dass ein behördliches Einschreiten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich sei und sich die Nachbarn untereinander einigen sollen. Leider sei eine gegenseitige Rücksichtnahme jedoch offensichtlich nicht möglich. Er schlage deshalb vor, die bisher üblichen Ruhezeiten wiedereinzuführen. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt daraufhin, dass die derzeit geltende „Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe“ im September 2016 durch den Rat beschlossen worden sei. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung seien auch die Regelungen zur Lärmbekämpfung angepasst worden. Nach kurzer Diskussion schlägt RM Herr Jahn vor, dass diese Thematik nun zunächst intern in der SPD-Fraktion erörtert werden soll. Dies wird von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. RM Herr Hachmeister schlägt vor, im Zuge der digitalen Gremienarbeit nun auch auf die Papierausgabe des Ortsrechts zu verzichten. Die Verwaltung erklärt daraufhin, dass hierzu eine Umfrage stattgefunden habe. Im Ergebnis hätten jedoch nur vier Ratsmitglieder erklärt, dass sie kein Ortsrecht in Papierform erhalten möchten. Abschließend wird vereinbart, dass die Fraktionsvorsitzenden dies in den Fraktionen klären und die Verwaltung sodann entsprechend unterrichten. 3. Informationen des Bürgermeisters Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes informiert BM Herr Schemmel die Anwesenden zunächst über eine Veranstaltung des Kreises Lippe zum Thema „REGIONALE“. Konkret habe sich die Region OWL im Sommer 2016 entschieden, eine Bewerbung für die Regionale 2022 oder 2025 abzugeben. In einem konzentrierten breit angelegten Beteiligungsprozess wurde die Bewerbung unter dem Titel „Wir gestalten das neue URBAN LAND“ erarbeitet. OWL möchte die REGIONALE als Chance nutzen, einen integrativen Prozess in Gang zu setzen und ungleiche Entwicklungen in OWL auszugleichen, Entwicklungskerne der Region zu stärken und zu optimieren und insbesondere auch die Herausforderungen der ländlichen Räume der Region in den Blick zu nehmen. Da die einzelnen Kommunen aufgerufen seien, sich mit Ideen zu beteiligen, bittet BM Herr Schemmel die Anwesenden, sich in der Sommerpause mit dieser Thematik zu beschäftigen. Abschließend stellt er fest, dass er zu gegebenem Zeitpunkt auf die Angelegenheit zurückkommen und entsprechend berichten werde. Anmerkung zum Protokoll: Die Bewerbung „DAS NEUE URBAN LAND der Region OstWestfalenLippe“ ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem hinterlegt. Im weiteren Verlauf seiner Informationen teilt BM Herr Schemmel mit, dass am 19. Mai 2017 die Auftaktveranstaltung zum Thema Haushaltskonsolidierung stattgefunden habe (siehe Beschlussfassung zu TOP 11.2 des öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Rates am 23. März 2017). Ursprünglich sei beschlossen worden, dass bis zur Sommerpause (Mitte Mai dieses Jahres) ein erster Workshop -3- stattfinden solle. Mittlerweile sei jedoch bereits zu einer Folgeveranstaltung eingeladen worden, die für den 7. Juli 2017 geplant sei. Er sei deshalb sehr verwundert gewesen, dass in einem Presseartikel vom 14. Juni 2017 zu lesen war, dass Graf von der Schulenburg noch auf eine Einladung zur ersten Veranstaltung warte. Graf von der Schulenburg erklärt daraufhin, dass der Artikel bereits drei Wochen vor dem Erscheinungstermin gefertigt worden sei und seine Aussage zum damaligen Zeitpunkt somit korrekt gewesen sei. 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter/Vertreterinnen aus den Verbänden und sonstigen Gremien Die Niederschrift über die Sitzung der Gesellschafterversammlung des Netzwerkes Lippe sowie die Niederschrift über die Sitzung der Zweckverbandsversammlung VHS Lippe-West sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. 5. Stellvertreter/Stellvertreterinnen des Bürgermeisters hier: Neuwahl nach Ablauf der Hälfte der Wahlperiode 2014/2020 Zur Wahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen des Bürgermeisters liegt eine gemeinsame Liste vor, die seitens der Verwaltung per Beamer für alle Anwesenden sichtbar gemacht wird. Diese sieht an Listenplatz 1 Herrn Klaus Fiedler (CDU), an Listenplatz 2 Herrn Manfred Burkamp (SPD) vor. Weitere Wahlvorschläge werden nicht eingereicht. Sodann wird die Wahl ohne Aussprache geheim durchgeführt, BM Herr Schemmel ruft die anwesenden Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf. Die Auszählung erfolgt durch die Fraktionsvorsitzenden Herrn Jahn und Herrn Meckelmann. Die Stimmenauszählung ergibt folgendes Ergebnis: Stimmen für Liste 1 28 Enthaltungen 1 Nein-Stimmen 1 gültige Stimmen 30 Sowohl die erste Höchstzahl (30) als auch die zweite Höchstzahl (15) entfallen auf Liste 1. Damit ist RM Herr Fiedler zum ersten stellvertretenden Bürgermeister, RM Herr Burkamp zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister gewählt. Im Folgenden gratuliert BM Herr Schemmel dem Gewählten und teilt mit, dass es in diesem Fall keiner besonderen Einführung bedarf. Abschließend stellt BM Herr Schemmel fest, dass die bisherige gute Zusammenarbeit sicherlich fortgesetzt werde. 6. Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes „Ostwestfalen-Lippe-IT“ durch das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe und die GKD Paderborn Hier verweist BM Herr Schemmel einleitend auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 58/2017. So habe die GKD Paderborn (GKD) aufgrund der absehbaren Aufgabe des Technischen Rathauses in Paderborn, in dem das bisherige Rechenzentrum derzeit beherbergt sei, Alternativen zu einem notwendigen RZ-Neubau in Paderborn untersucht. Dabei habe sich herausgestellt, dass das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) über sichere und erweiterbare Rechenzentrumskapazitäten an zwei Standorten in Lemgo verfüge. Deshalb streben die GKD und das krz an, ihre jeweiligen technischen Betriebe zusammenzuführen. Zu erwähnen sei darüber hinaus, so BM Herr Schemmel weiter, dass die Gemeinde Leopoldshöhe weiterhin Mitglied des krz bleibe und dieses weiterhin der Ansprechpartner für die Gemeinde Leopoldshöhe bleibe. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst sodann ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt als Mitglied des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe: 1. Der Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes „Ostwestfalen-Lippe-IT“ des Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe und der GKD Paderborn wird zugestimmt. -4- 2. Dem der Drucksache 58/2017 anliegende Entwurf der Satzung des Zweckverbandes „OstwestfalenLippe-IT“ wird zugestimmt. - einstimmig (Der Satzungsentwurf zur Satzung des Zweckverbandes „Ostwestfalen-Lippe-IT“ ist als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 7. Ortsrecht 7.1 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Tonbandmitschnitte bei Rats- und Ausschusssitzungen Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 22. Juni 2017 sowie auf Drucksache 55/2017. Da es in den vergangenen Monaten mehrere personelle Veränderungen bei der verwaltungsmäßigen Betreuung der Ausschüsse gegeben habe, schlage die Verwaltung vor, bei Rats- und Ausschusssitzungen zukünftig ein Aufnahmegerät mitlaufen zu lassen. Ergänzend fügt er hinzu, dass es sich um eine „Kann-Vorschrift“ handele und die technischen Voraussetzungen bereits vorhanden seien. Im Anschluss beschließt der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe sodann ohne weitere Aussprache wie folgt: Der Rat beschließt die als Anlage zu Drucksache 55/2017 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderung der Geschäftsordnung hat folgenden Wortlaut: Änderung vom 29. Juni 2017 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015 Artikel 1 § 26 wird folgender Absatz 6 hinzugefügt: (6) Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Abs. 4 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Ist bis spätestens in der auf die Zuleitung der Niederschrift gem. Abs. 4 Satz 2 folgenden Ratssitzung kein Wunsch zur Änderung der Niederschrift geäußert worden, so ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonbandmitschnitt abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, vom Schriftführer und ggf. auch von den in Abs. 4 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. - einstimmig 7.2 Neufassung des Ratsbeschlusses über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf Drucksache 33/2017 sowie auf die letzte Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 22. Juni 2017. Hier sei bereits bekanntgegeben worden, dass der ursprünglich vorgelegte Entwurf wie folgt geändert werden müsse: -5- Unter VI. Entschädigung für sonstige Feuerwehrkräfte ist unter Absatz a) der Satz „Für jedes Einsatzfahrzeug erhöht sich diese Pauschale um 165,30 Euro je Standort einer Gesamtwehr (jährliche Pflegepauschale).“ zu streichen. Stattdessen wird unter Absatz c) (weitere Funktionen), Buchstabe d) die Fahrzeugpflegerin/ der Fahrzeugpfleger eingefügt. Unter XIII. Inkrafttreten wird das Datum des Inkrafttretens auf den 1. Oktober 2017 festgesetzt. Sodann fasst der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, den Ratsbeschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20. Dezember 2001 unter Berücksichtigung der in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22. Juni 2017 beschlossenen Änderungen sowie aufgrund der gesetzlichen Änderungen neu zu fassen. Der Ratsbeschluss hat folgenden Wortlaut: RATSBESCHLUSS über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Leopoldshöhe sowie über die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vom 29. Juni 2017 I. Auslagenersatz gemäß § 22 BHKG Jede Einsatzkraft erhält für die Teilnahme an Einsätzen einen gestaffelten Auslagenersatz je angefangener Stunde in folgender Höhe: für die 1. Stunde = 11,60 Euro für die 2. + 3. Stunde = 10,40 Euro für jede weitere Stunde = 9,30 Euro Hierzu gehören auch die Brandsicherheitswachen. Für die Gewährung dieses Auslagenersatzes ist ohne Bedeutung, ob der Einsatz an einem Wochenende, Sonn- oder Feiertag oder außerhalb/innerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfindet. Eine eventuelle notwendige Verpflegung während eines Einsatzes wird aus diesem Auslagenersatz bestritten. II. Ersatz des Arbeitsentgeltes und Gewährung einer Zulage gemäß §§ 20 und 21 BHKG a) Für den Ersatz des Arbeitsentgelts an private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einer Einsatzkraft finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr findet die Satzung der Gemeinde Leopoldshöhe über den Ersatz von Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. b) Zusätzlich erhält die private Arbeitgeberin oder der private Arbeitgeber auf Antrag eine Zulage in Höhe von 20 Prozent der anerkannten Kosten der Lohnfortzahlung. III. Aufwandsentschädigung für die Wehrführerin oder den Wehrführer und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter Die Wehrführerin oder der Wehrführer erhält als Entschädigung einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe des dreifachen Satzes der Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 a der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom 05. Mai 2014 (EntschVO) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend der Gemeindegröße. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Wehrführerin oder des Wehrführers erhält als Entschädigung 75 Prozent des monatlichen Pauschalbetrages der Wehrführerin oder des Wehrführers. In diesen Entschädigungen sind alle weiteren Kosten, wie Auslagenersatz, Fahrkosten etc. enthalten. Unberücksichtigt bleibt der Ersatz des Arbeitsentgeltes. -6- Darüber hinaus ist bei dienstlichen Angelegenheiten während der üblichen Arbeitszeit auf Veranlassung des Feuerschutzträgers a) eine Selbständige oder ein Selbständiger nach der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in der jeweils geltenden Fassung abzufinden, b) einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer der nachgewiesene Verdienstausfall zu ersetzen. IV. Fernsprechkosten der Wehrführerin oder des Wehrführers Sofern der Wehrführerin oder dem Wehrführer kein Diensttelefon zur Verfügung steht, erhält sie oder er eine monatliche Entschädigung in Höhe von 15 Euro. V. Ersatz von Fahrkosten für die Wehrführerin oder den Wehrführer, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und sonstige Führungskräfte Sofern zur Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und Tagungen kein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht und notwendige Fahrten mit einem Privat-PKW durchgeführt werden müssen, ist eine Wegstreckenentschädigung nach § 6 des Landesreisekostengesetzes (LRKG) vom 16. Dezember 1998 in der jeweils geltenden Fassung zu gewähren. VI. Entschädigung für sonstige Feuerwehrkräfte a) Für den zusätzlichen Aufwand der verantwortlichen Löschzug-/Löschgruppenführerinnen oder der Löschzug-/Löschgruppenführer in den einzelnen Standorten einer Gesamtwehr wird eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung von je 456,00 Euro gewährt. Die stellvertretende Löschzug-/Löschgruppenführerin oder der stellvertretende Löschzug/Löschgruppenführer erhält eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 307,80 Euro. Die Verteilung dieser pauschalen Aufwandsentschädigung erfolgt verantwortlich durch die Wehrführerin oder den Wehrführer. b) Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart der Jugendfeuerwehr einer Gesamtwehr erhält eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 199,50 Euro für bis zu 2 Gruppen. Für jede weitere Gruppe (Standort) erhöht sich die Pauschale um 16,50 Euro. Die Jugendgruppenwartinnen oder die Jugendgruppenwarte der Jugendfeuerwehren in den einzelnen Standorten einer Gesamtwehr erhalten eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von je 131,10 Euro. c) Für ihre besonderen Funktionen und zur Abgeltung des Mehraufwandes innerhalb einer Gesamtwehr erhalten a) die Schirrmeisterin / der Schirrmeister b) die Leiterin / der Leiter Atemschutz c) die Leiterin / der Leiter Funk d) die Sprecherin oder der Sprecher der Ehrenabteilung e) die Pressewartin / der Pressewart f) die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer g) die oder der Internetbeauftragte h) die oder der Sicherheitsbeauftrage i) die Bekleidungswartin / der Bekleidungswart j) die Sprecherin oder der Sprecher der Einsatzabteilung eine pauschale Aufwandsentschädigung von je 228,00 Euro jährlich. Für ihre weiteren Funktionen und zur Abgeltung des Mehraufwandes innerhalb einer Gesamtwehr erhalten a) die Atemschutzgerätewartin / der Atemschutzgerätewart b) die Funkwartin / der Funkwart c) die Gerätewartin / der Gerätewart d) die Fahrzeugpflegerin / der Fahrzeugpfleger e) die Mitglieder des PSU-Team -7- f) die stellvertretende Bekleidungswartin / der stellvertretende Bekleidungswart g) die Mitglieder des Verpflegungs-/ Versorgungsteam h) die Hydrantenwartin / der Hydrantenwart eine pauschale Aufwandsentschädigung von je 171,00 Euro jährlich. VII. Zuwendung für kameradschaftliche Zwecke Der Träger des Feuerschutzes zahlt für kameradschaftliche Zwecke ohne besonderen Nachweis je Feuerwehrfrau und Feuerwehrmann einschl. Alterskameradinnen und Alterskameraden und der Jugendfeuerwehr einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20,50 Euro an die Kameradschaftskasse der Gesamtwehr. Alle Ansprüche, wie z. Bsp. Fahrtkosten mit Privat PKW, Telefonkosten, Stromkosten etc sind durch diese Zuwendung abgedeckt. VIII. Wochenendlehrgänge Für die Teilnahme an Wochenendlehrgängen auf Kommunaler und Kreisebene erhält die Lehrgangsteilnehmerin oder der Lehrgangsteilnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 13,10 Euro je Wochenende. Die Verpflegungskosten für die kommunale Ausbildung sind vom Träger des Feuerschutzes in Höhe von 5,90 Euro zu tragen. Bei Kreislehrgängen werden die Kosten durch den Kreis Lippe übernommen. Ausbilderinnen und Ausbilder erhalten eine gestaffelte Entschädigung je angefangener Stunde in folgender Höhe: für die 1. Stunde = 11,60 Euro für die 2. + 3. Stunde = 10,40 Euro für jede weitere Stunde = 9,30 Euro Mit diesen Pauschalen sind notwendige Fahrkosten mit Privat-PKW, Verbrauchsgüter und Vorbereitungszeiten ebenfalls abgegolten. IX. Lehrgänge am Institut der Feuerwehr NRW Bei einer Teilnahme an Lehrgängen am Institut der Feuerwehr NRW erfolgt der Ersatz von Aufwendungen nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 2012 - 7452.01.03 vom 5. Dezember 2012 (SMBl. NRW. 2012 2131) - in der jeweils geltenden Fassung. Hierzu werden Reisekosten nach den reisekostenrechtlichen Vorschriften des Landes NordrheinWestfalen gewährt. X. Sonstige soziale Leistungen 1. Die bisher vom Feuerschutzträger übernommenen Beiträge zur Sterbekasse und zum Lippischen Feuerwehrverband e.V. werden auch weiterhin von diesem getragen. 2. Der Träger des Feuerschutzes erstattet der Feuerwehrfrau und dem Feuerwehrmann die nachgewiesenen Kosten für die Mitgliedschaft in einem Sportstudio bzw. Sportverein in Höhe von 50 % der Grundgebühr, maximal jedoch 30,00 € monatlich. XI. Anpassung des Auslagenersatzes und der Entschädigungssätze zu I., III, VI., VII. und VIII. Eine Anpassung des Auslagenersatzes und der Entschädigungssätze zu I., III, VI., VII und VIII. an die Preisentwicklung erfolgt jeweils im Rahmen der Änderung der Entschädigungsverordnung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. -8- XII. Steuerpflicht und Sozialabgaben Vorgenannte Leistungen sind durch den Feuerschutzträger zu versteuern. Ebenfalls sind die Sozialversicherungsbeträge zu übernehmen. XIII. Inkrafttreten Dieser Ratsbeschluss tritt zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Ratsbeschluss über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom 20. Dezember 2001 in der Fassung der Änderung vom 19. Dezember 2013 außer Kraft. - einstimmig 7.3 Aufhebung der Nutzungsordnung für die Festhalle Asemissen Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Drucksache 57/2017 und ergänzt, dass die Festhalle bereits seit längerer Zeit nicht als Veranstaltungsraum bzw. als Feierstätte genutzt worden sei. Darüber hinaus sei sie aufgrund eines Kabelbrandes im Februar dieses Jahres stillgelegt worden. Aus diesem Grund müsse die Nutzungsordnung für die Festhalle Asemissen nun aufgehoben werden. Anschließend fasst der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt die Aufhebung der Nutzungsordnung für die Festhalle Asemissen vom 28. April 1988. - einstimmig 8. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ hier: Erlass einer Veränderungssperre RM Herr Jahn erläutert kurz den Beratungsstand aus der vorletzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 18. Mai 2017. Im Ergebnis habe es eine einstimmige Beschlussempfehlung gegeben. Entsprechend der Empfehlung des Hochbau- und Planungsausschusses fasst der Rat sodann folgenden Beschluss: Der Rat der Gemeinde beschließt die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum - Süd“. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage zu Drucksache 48/2017 ersichtlich. - einstimmig – (Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt. Darüber hinaus lag der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit während der Beratung zu diesem TOP aus.) 9. 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Bereich der „Hovedisser Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB - Satzungsbeschluss RM Herr Jahn informiert den Rat darüber, dass der Hochbau- und Planungsausschuss am 8. Juni 2017 einstimmig die Empfehlung an den Rat ausgesprochen habe, die Vorschläge zur Abwägung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) in Bereich der „Hovedisser Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe als Satzung zu beschließen. Ohne weitere Aussprache fasst der Rat folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage zu Drucksache 52/2017 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. -9- 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. 3. Der Satzungsbeschluss für die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. - einstimmig – (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) 10. 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Bereich der „Schötmarschen Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB - Satzungsbeschluss Auch hier berichtet RM Herr Jahn aus der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 8. Juni 2017 und teilt mit, dass es hier ebenfalls einen einstimmigen Beschluss gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage zu Drucksache 53/2017 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. 3. Der Satzungsbeschluss für die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. - einstimmig – (Der Verfahrensordner in dieser Angelegenheit lag während der Beratung zu diesem TOP aus.) 11. Abwasserbeseitigungskonzept Einleitend verweist RM Herr Büker darauf, dass sich der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser in seiner letzten Sitzung am 19. Juni 2017 mit dem Abwasserbeseitigungskonzept beschäftigt habe. Abschließend sei es zu einer einstimmigen Beschlussempfehlung gekommen. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst sodann folgenden Beschluss: Der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept in der vorgelegten Fassung (Drucksache 49/2017). - einstimmig – (Das Abwasserbeseitigungskonzept mit seinen Anlagen und Planunterlagen ist als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 12. Friedhofsangelegenheiten hier: Änderung der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Helpup Neufassung der In diesem Zusammenhang verweist BM Herr Schemmel auf die zur Einladung versandte Drucksache 59/2017 und stellt fest, dass ein Vertreter der Ev.-ref. Kirchengemeinde Helpup in einem persönlichen Gespräch darum gebeten habe, dass die Zustimmung zu den Satzungen noch vor den Sommerferien erfolgen solle. Deshalb habe man seitens der Verwaltung empfohlen, der Änderung der Friedhofssatzung und der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung gemäß Beschluss des Vorstands der Kirchengemeinde Helpup ohne vorherige Beratung im Fachausschuss zuzustimmen. Ergänzend fügt BM Herr Schemmel hinzu, dass eventuell entstehende Defizite gemäß § 2 der Friedhofssatzung anteilig von den beteiligten Kommunen zu tragen seien. - 10 - Anschließend fasst der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe ohne weitere Aussprache folgenden Beschluss: Der Rat beschließt, der vom Kirchenvorstand der Ev.-ref. Kirchengemeinde Helpup beschlossenen Änderung der Friedhofssatzung sowie der Neufassung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Helpup in der vorgelegten Fassung zuzustimmen. - einstimmig – (Die Änderung der Friedhofssatzung sowie die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung sind als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt.) 13. ÖPNV-Angelegenheiten hier: Nachtbus-System für Leopoldshöhe Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf die Diskussionen im Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr am 17. Mai 2017 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 22. Juni 2017. Da es in beiden Fachausschüssen keine Beschlussfassung gegeben habe, müsse sich nun der Rat mit dieser Angelegenheit beschäftigen. RM Herr Burkamp beantragt sodann für die SPD-Fraktion, das Nachtbus-System befristet für ein Jahr mit drei Nachtfahrten aufrechtzuerhalten. Sollte sich nach diesem Jahr herausstellen, dass der Bedarf nicht gegeben sei, könne man das Angebot aus finanziellen Gründen aller Vorrausicht nach nicht weiter aufrechterhalten. Darüber hinaus müsse nun zunächst beobachtet werden, wie sich die geänderte Streckenführung zukünftig auswirke. In der sich nun anschließenden Diskussion gibt RM Herr Hachmeister bekannt, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesem Vorschlag anschließen könne. Zur Steigerung der Attraktivität sei es jedoch wichtig, dieses Angebot entsprechend zu „vermarkten“. So solle zukünftig u. a. im „Leopoldshöher Blatt“ über das Nachtbusangebot informiert werden. RM Graf von der Schulenburg äußert sich im Folgenden dahingehend, dass das Nachtbus-System aktuell unzureichend genutzt werde. Die geänderte Linienführung trage darüber hinaus voraussichtlich nicht zu einer Verbesserung bei. Im Übrigen sei die Nutzung großer Busse für wenige Nutzer/innen umweltpolitisch ein falsches Signal. Deshalb werde er der Aufrechterhaltung eines Nachtbus-Systems für Leopoldshöhe nicht zustimmen. Im Folgenden teilt RM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion mit, dass sich seine Fraktion ausführlich mit ihren jungen Mitgliedern ausgetauscht habe. Im Ergebnis sei klargeworden, dass es einen Bedarf gebe, dieser jedoch im Laufe der Jahre geringer geworden sei. Auch seiner Fraktion sei es durch entsprechende Marketingmaßnahmen wichtig, die Bürgerinnen und Bürger zur Annahme des Angebotes zu motivieren. Nach wie vor sei man jedoch aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Leopoldshöhe der Auffassung, dass zwei Fahrten ausreichend seien. Da von vielen Jugendlichen die ersten zwei Fahrten nicht genutzt würden, sei es sinnvoll, die beiden späteren Fahrten beizubehalten. Auch seine Fraktion sei jedoch der Auffassung, dass die Fahrten bei einem weiteren Rückgang nach einem Jahr eingestellt werden sollten. Abschließend beantragt er für die CDU-Fraktion, das NachtbusSystem befristet für ein Jahr mit zwei Nachtfahrten aufrechtzuerhalten. Abschließend merkt RM Frau Bode an, dass die Fahrgastzahlen des Nachtbus-Systems in den letzten Jahren konstant geblieben seien und es lediglich gegenüber der Anfangszeit gravierende Änderungen gebe. Letztendlich stelle der Nachtbus jedoch auch ein Stück Daseinsvorsorge dar, das es zu erhalten gelte. Deshalb vertrete auch sie die Auffassung, dass die Fortführung des Nachtbusangebotes durch entsprechende Marketingmaßnahmen unterstützt werden solle. Anschließend lässt BM Herr Schemmel über den weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion abstimmen und der Rat beschließt wie folgt: Das Nachtbus-System für Leopoldshöhe wird befristet für ein Jahr mit drei Nachtfahrten aufrechterhalten. Darüber hinaus soll das Nachtbusangebot durch entsprechende Marketingmaßnahmen unterstützt werden. - 17 Ja-Stimme(n), 12 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 14. Besetzung von Ausschüssen, Verbänden und sonstigen Gremien 14.1 Antrag der CDU-Fraktion auf Umbesetzung von Vertretern in Verbänden und sonstigen Gremien Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion beschließt der Rat folgende Umbesetzungen von Vertretern in Verbänden und sonstigen Gremien: - 11 - Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindebund NRW einschl. AG Reg.-Bez. Detmold: neu: bisher: Mitglied: Fiedler, Klaus Meckelmann, Axel Vertreter: Meckelmann, Axel Fiedler, Klaus - einvernehmlich 14.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 22. Juni 2017 auf Ausschussumbesetzungen Entsprechend dem Antrag der SPD-Fraktion vom 22. Juni 2017 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Betriebsausschuss Wasser/Abwasser: neu: Vertreter: Kraut, Michael bisher: -/- Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport: neu: bisher: Vertreter: Kraut, Michael -/Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement: neu: bisher: Vertreter: Kraut, Michael -/- - einvernehmlich - Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19:16 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Patruck (Schriftführerin)