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Beschlußtext (27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Bereich der „Schötmarschen Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
127 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
13.07.17, 20:05
Aktualisiert
13.07.17, 20:05
Beschlußtext (27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Bereich der „Schötmarschen Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: 	-	Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der 		Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB
	-	Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020) am 29.06.2017: 10. 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) im Bereich der „Schötmarschen Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB - Satzungsbeschluss Auch hier berichtet RM Herr Jahn aus der letzten Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses am 8. Juni 2017 und teilt mit, dass es hier ebenfalls einen einstimmigen Beschluss gegeben habe. Der Rat fasst sodann ohne weitere Aussprache folgende Beschlüsse: Beschluss: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage zu Drucksache 53/2017 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. 3. Der Satzungsbeschluss für die 27. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: - einstimmig -