Daten
Kommune
Kall
Größe
108 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.01.16, 18:07
Aktualisiert
06.01.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 17.11.2015
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 6.
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und
Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim
Vorlagen-Nr.: 237/2015
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, -zusätzlich zur bereits bestehenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ mit den Kommunen
Hellenthal und Schleiden- für den Bereich „Wohngeld“ eine weitere Vereinbarung mit den
Gemeinden Dahlem und Blankenheim, sowie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch mit der
Gemeinde Nettersheim, abzuschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim
zum 01.07.2016 durchzuführen.
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Radermacher informiert, dass entgegen dem Beschlussvorschlag die Umsetzung
erst zum 01.07.2016 erfolgen soll; der Beschlussvorschlag werde dahingehend modifiziert.
Herr Fiebrich begrüßt grundsätzlich eine interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich
„Wohngeld“. Er betrachte jedoch mit Sorge, dass ein großes Einzugsgebiet abzudecken sei,
was Personen mit mangelnder Mobilität Schwierigkeiten bereiten werde. Er plädiere daher
dafür, für diesen Personenkreis auch weiterhin einen Vor-Ort-Service in den jeweiligen
Kommunen vorzuhalten. Der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich „Wohngeld“ werde
daher zugestimmt, jedoch nur unter Berücksichtigung der vorhandenen Mobilität sozial
schwacher und älterer Menschen.
Herr Sohn unterstützt die Anregung von Herrn Fiebrich, insbesondere, da er entsprechende
Beschwerden seitens Bürger/innen mit mangelnder Mobilität vernommen habe.
Bürgermeister Radermacher teilt mit, dass im Rahmen der bereits bestehenden
interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich „Sozialwesen“ keine gravierenden
Beschwerden solcher Art bekannt seien. Er weist darauf hin, dass der angesprochene Vor-OrtService in Kall nur bedingt geleistet werden könne und auch wieder Mehrkosten verursachen
werde. Die Anregung von Herrn Fiebrich könne dennoch grundsätzlich in die weiteren
Gespräche mit den Nachbarkommunen aufgenommen werden. Er plädiert dafür, die
interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich „Wohngeld“ wie vorgeschlagen anlaufen zu
lassen und im Bedarfsfall bei Schwierigkeiten aufgrund fehlender Mobilität nachzusteuern.
Herr Fiebrich erklärt sich einverstanden.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolter bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass die öffentlichrechtliche Vereinbarung sich auch auf Renten- und Sozialhilfeangelegenheiten beziehe und
seitens der Gemeinde Hellenthal im Bereich „Asyl“ eine personelle Verstärkung und damit
verbunden auch eine Nachkalkulation zu erwarten sei. Herr Dr. Wolter hält eine interkommunale
Zusammenarbeit im Bereich „Wohngeld“ für sinnvoll und spricht sich für den
Beschlussvorschlag aus.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015
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