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Beschlusstext (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“ hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim )

Daten

Kommune
Kall
Größe
108 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.01.16, 18:07
Aktualisiert
06.01.16, 18:07
Beschlusstext (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim ) Beschlusstext (Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim )

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 17.11.2015 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Sozialwesen“ hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Kommunen Hellenthal, Kall und Schleiden sowie Blankenheim, Dahlem und Nettersheim Vorlagen-Nr.: 237/2015 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, -zusätzlich zur bereits bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Aufgabenbereich „Sozialwesen“ mit den Kommunen Hellenthal und Schleiden- für den Bereich „Wohngeld“ eine weitere Vereinbarung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim, sowie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auch mit der Gemeinde Nettersheim, abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit den Gemeinden Dahlem und Blankenheim zum 01.07.2016 durchzuführen. Beratungsverlauf: Bürgermeister Radermacher informiert, dass entgegen dem Beschlussvorschlag die Umsetzung erst zum 01.07.2016 erfolgen soll; der Beschlussvorschlag werde dahingehend modifiziert. Herr Fiebrich begrüßt grundsätzlich eine interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich „Wohngeld“. Er betrachte jedoch mit Sorge, dass ein großes Einzugsgebiet abzudecken sei, was Personen mit mangelnder Mobilität Schwierigkeiten bereiten werde. Er plädiere daher dafür, für diesen Personenkreis auch weiterhin einen Vor-Ort-Service in den jeweiligen Kommunen vorzuhalten. Der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich „Wohngeld“ werde daher zugestimmt, jedoch nur unter Berücksichtigung der vorhandenen Mobilität sozial schwacher und älterer Menschen. Herr Sohn unterstützt die Anregung von Herrn Fiebrich, insbesondere, da er entsprechende Beschwerden seitens Bürger/innen mit mangelnder Mobilität vernommen habe. Bürgermeister Radermacher teilt mit, dass im Rahmen der bereits bestehenden interkommunalen Zusammenarbeit für den Bereich „Sozialwesen“ keine gravierenden Beschwerden solcher Art bekannt seien. Er weist darauf hin, dass der angesprochene Vor-OrtService in Kall nur bedingt geleistet werden könne und auch wieder Mehrkosten verursachen werde. Die Anregung von Herrn Fiebrich könne dennoch grundsätzlich in die weiteren Gespräche mit den Nachbarkommunen aufgenommen werden. Er plädiert dafür, die interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich „Wohngeld“ wie vorgeschlagen anlaufen zu lassen und im Bedarfsfall bei Schwierigkeiten aufgrund fehlender Mobilität nachzusteuern. Herr Fiebrich erklärt sich einverstanden. Auf Nachfrage von Herrn Dr. Wolter bestätigt Bürgermeister Radermacher, dass die öffentlichrechtliche Vereinbarung sich auch auf Renten- und Sozialhilfeangelegenheiten beziehe und seitens der Gemeinde Hellenthal im Bereich „Asyl“ eine personelle Verstärkung und damit verbunden auch eine Nachkalkulation zu erwarten sei. Herr Dr. Wolter hält eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich „Wohngeld“ für sinnvoll und spricht sich für den Beschlussvorschlag aus. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 1 Gegenstimme Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 Seite 2