Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
73 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
13.07.17, 20:05
Aktualisiert
13.07.17, 20:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2014/2020)
am 29.06.2017:
7.
Ortsrecht
7.1 Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe
hier: Tonbandmitschnitte bei Rats- und Ausschusssitzungen
Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Hauptund Finanzausschusses am 22. Juni 2017 sowie auf Drucksache 55/2017. Da es in den vergangenen
Monaten mehrere personelle Veränderungen bei der verwaltungsmäßigen Betreuung der Ausschüsse
gegeben habe, schlage die Verwaltung vor, bei Rats- und Ausschusssitzungen zukünftig ein
Aufnahmegerät mitlaufen zu lassen. Ergänzend fügt er hinzu, dass es sich um eine „Kann-Vorschrift“
handele und die technischen Voraussetzungen bereits vorhanden seien. Im Anschluss beschließt der Rat
der Gemeinde Leopoldshöhe sodann ohne weitere Aussprache wie folgt:
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage zu Drucksache 55/2017 beigefügte Änderung der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe. Die Änderung der Geschäftsordnung hat
folgenden Wortlaut:
Änderung
vom 29. Juni 2017
der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 30. März 1995
in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015
Artikel 1
§ 26 wird folgender Absatz 6 hinzugefügt:
(6) Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von Sitzungen erfolgen.
Sie dürfen ausschließlich von den in Abs. 4 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der
Niederschrift genutzt werden. Ist bis spätestens in der auf die Zuleitung der Niederschrift gem. Abs. 4
Satz 2 folgenden Ratssitzung kein Wunsch zur Änderung der Niederschrift geäußert worden, so ist
der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur
Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der
Tonbandmitschnitt abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt,
vom Schriftführer und ggf. auch von den in Abs. 4 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört
werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser
Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich
zu löschen.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -