Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
128 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
29.06.17, 20:04
Aktualisiert
29.06.17, 20:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 17. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 08.06.2017:
4.
19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt
B) im Bereich der „Hovedisser Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Beratung und Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss
AM Herr Daake bittet auf den Punkt Abstandsflächen zur Nachbarschaft in Bezug auf die
Verschattung der anliegenden Grundstücke einzugehen. Herr Pankow vom Planungsbüro
Enderweit + Partner GmbH erklärt, dass die Verschattung, die durch die Neubauten entstehe,
im Rahmen einer normalen zumutbaren Verschattung läge und ein sozialadäquater Abstand
von mindestens drei Metern ausreichend sei.
Sodann verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag und es wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge
zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange.
2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die 19. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) mit Text und Begründung als
SATZUNG nach § 10 (1) BauGB.
3. Der Satzungsbeschluss für die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist gemäß § 10 (3) BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -