Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
128 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
27.09.17, 12:08
Aktualisiert
27.09.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 07.09.2017:
11. 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“
Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Herr Raddatz geht in kurzen Worten auf die Vorlage ein und erläutert die Gründe für die
Umwandlung des Spielplatzes in Wohnbaufläche. Aufgrund der Größe und des Zuschnittes des
Grundstückes könne man sich seitens der Verwaltung hier ein Zweifamilienhaus in
zweigeschossiger Bauweise mit 2 Wohneinheiten vorstellen. Der vorhandene Fußweg werde
gesichert, die Pflanzung eines neuen Baumes werde im Bebauungsplan festgesetzt. Da keine
weiteren Ausführungen gewünscht werden, lässt AV Herr Jahn über den Beschlussvorschlag
abstimmen:
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ ist als 11. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB
zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ soll als beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
3. Der Entwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ wird
beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf
hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01
„Mackenbrede“ erfolgt
gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der
Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -