Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.01.16, 18:07
Aktualisiert
06.01.16, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 7. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall
vom 17.11.2015
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 7.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
hier: 4. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Vorlagen-Nr.: 243/2015
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2016
für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ die beigefügte 4. Änderung der
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Gemeinde Kall zu erlassen.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, im Falle der Gewährung einer
Abwassergebührenhilfe nach dem GFG 2016 eine um die Abwassergebührenhilfe reduzierte
Gebühr zu erlassen.
Beratungsverlauf:
Herr Sohn äußert grundsätzlich Bedenken bezüglich der Erhöhung für den Bereich
Schmutzwasser um 0,17 € pro cbm. Diese werde dennoch mitgetragen, da die kalkulierten
Zinsen u.a. auch zum Haushaltsausgleich beitragen. Die Erhöhung i.H.v. 0,17 € werde im
Vergleich zu den Straßenanliegerbeiträgen von allen Bürger/innen gleichermaßen getragen.
Indirekt werde hierdurch eine weitere Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B
vermieden.
Herr Mießeler und Herr Dr. Wolter stimmen dem zu.
Bürgermeister Radermacher betont, dass die Bürger/innen im Bereich Schmutzwasser aufgrund
ihres Verbrauchverhaltens Einfluss auf die anfallenden Kosten nehmen können. In einigen
anderen Bereichen, in denen die Bürger/innen finanziell belastet werden, sei dies nicht der Fall.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 1 Gegenstimme
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015
Seite 2