Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
204 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
27.09.17, 12:08
Aktualisiert
27.09.17, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 18. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 07.09.2017:
5.
Bau von Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Am Gieselmannkreisel“
hier:
Vorstellung der Bebauungskonzeption
- weiteres Vorgehen
Herr Kleinebekel gibt einen kurzen Einblick in das Bauvorhaben der Wohnbau Lemgo eG und
stellt danach Herrn Ohmes von der B+S Bau- und Siedlungsgenossenschaft aus Bünde vor, der
an Hand einer Powerpoint-Präsentation die Konzeption der Mehrfamilienhäuser erläutert. Man
habe sich für ein Modulsystem entschieden, welches es möglich mache, mehrere
Wohnungsgrößen in den Baukörpern zu verbinden. Dies habe den Vorteil, dass z.B. die
Versorgungsleitungen immer an gleicher Stelle eingeplant werden können. AV Brinkmann
begrüßt aus Sicht der SPD-Fraktion den Bau einer Vielzahl von Mietwohnungen in
Leopoldshöhe. Herr Meckelmann erinnert daran, dass bei den Beratungen für das Baugebiet
„Am Gieselmannkreisel“ diskutiert worden sei, 2 der 5 Wohngebäude für den sozialen
Wohnungsbau zu errichten. Auf Nachfrage, ob das gewährleistet sei, antwortet Herr
Kleinebekel, dass es sich bei allen Wohnungen um Genossenschaftswohnungen handele.
Grundsätzlich
erfüllten
alle
Wohnungen
die
Voraussetzungen
nach
den
Wohnungsbauförderungsrichtlinien. In der Struktur seien der Großteil der Wohneinheiten
kleinere Wohnungen, z. B. für Einpersonenhaushalte oder Alleinerziehende. Da die Wohnbau
Lemgo eG jedoch erst im Jahr 2018 anfangen werde zu bauen, müsse man abwarten wie die
Zuschussrichtlinien für die Zuweisung öffentlicher Mittel durch die neue Landesregierung
ausgearbeitet würden. Im weiteren Verlauf der Diskussion wird deutlich, dass es bei den
Festsetzungen im Bebauungsplan bzgl. der Traufhöhen zwischen Verwaltung und Bauherrn
sowie dem Kreis Lippe unterschiedliche Meinungen gibt. Es stellt sich die Frage, ob die
Traufhöhe beim 2. Vollgeschoss oder beim Staffelgeschoss gemessen wird. Diese Vorgaben
würden sich auch auf die Bauvorhaben zu TOP 6 auswirken. Insofern lässt AV Jahn über den
geänderten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Planungskonzeption zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zu ändern.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -