Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ hier: Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
143 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
27.09.17, 12:08
Aktualisiert
27.09.17, 12:08
Beschlußtext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“
hier: Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

öffnen download melden Dateigröße: 143 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 18. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 07.09.2017: 4. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ hier: Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange Herr Tischmann vom Planungsbüro Tischmann & Schrooten in Rheda-Wiedenbrück erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation in welcher Form sich die Bebauung im Plangebiet aufteilen könnte und geht dabei insbesondere auf die Lärmschutzbelastung durch die bestehenden Gewerbebetriebe ein. Er verweist dabei auf ein bestehendes Lärmschutzgutachten aus dem Jahre 2009. Durch die Immissionsrichtwerte würde sich eine Dreiteilung aus Wohnbebauung, Mischgebiet und Gewerbeflächen ergeben. Durch eine Erschließung von der Hauptstraße südlich der neuen Physiotherapiepraxis könnte eine klare Abgrenzung dieser Bereiche erfolgen. Im Anschluss an den Vortrag spricht sich der Ausschuss geschlossen für die vorgestellte Variante (Rahmenplanung Variante) aus und trifft folgenden Beschluss: Beschluss: 1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes (Vorentwurf) durchzuführen. 2. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4(1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Beratungsergebnis: - einstimmig -