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Beschlußtext (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
246 kB
Datum
01.03.2017
Erstellt
17.03.17, 12:14
Aktualisiert
17.03.17, 12:14
Beschlußtext (1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 01.03.2017: 7. 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011 Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird angefragt, was unter den „kleineren redaktionellen Änderungen“ gemäß der Vorlage zu verstehen sei. Die Frage konnte im Rahmen der Sitzung seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden und soll als Protokollnotiz erläutert werden. Protokollnotiz: Die bisherige Bezeichnung im Teil A „Hudeweg (tlw.)“ war zu ungenau und wurde lediglich konkretisiert (neu: zwischen Grester Str. und Pansheider Weg). Ferner wurde zur Klarstellung die Aufteilung „Schmiedeweg (bis Einmündung Twelenkamp)“ im Teil A nunmehr ergänzt um den Bereich Teil B „Schmiedeweg (ab Einmündung Twelenkamp)“. Ferner führt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass wenn die Straße „Im Grünen Winkel“ als verkehrsberuhigte Zone nunmehr in Verzeichnis B geführt werde, auch die „Drosselstraße“ im verkehrsberuhigten Bereich in Verzeichnis B einzusortieren sei. Entsprechend sollten die Verzeichnisse erneut durchgesehen werden, inwieweit noch weitere Umgruppierungen erfolgen müssten. Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Beschluss: Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und Wege in der Gemeinde Leopoldshöhe –Straßenreinigungssatzung- vom 24. Februar 2011. Beratungsergebnis: - einstimmig -