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Beschlußtext (Beitragsangelegenheiten - Straßenbaubeiträge hier: Gleichbehandlung von KAG- und BauGB-Maßnahmen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,6 kB
Datum
01.03.2017
Erstellt
17.03.17, 12:14
Aktualisiert
17.03.17, 12:14
Beschlußtext (Beitragsangelegenheiten - Straßenbaubeiträge
hier: Gleichbehandlung von KAG- und BauGB-Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2014/2020) am 01.03.2017: 5. Beitragsangelegenheiten - Straßenbaubeiträge hier: Gleichbehandlung von KAG- und BauGB-Maßnahmen Grundsätzlich herrscht im Ausschuss einmütig die Meinung, dass es keinen sachlichen Grund gebe, die beiden Fälle unterschiedlich zu behandeln. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fragt an, ob der neue Gleichbehandlungsbeschluss auch für die Maßnahmen gelte, wo die Anwohner bereits angeschrieben wurden und Gespräche geführt wurden. BM Herr Schemmel führt aus, dass heute zunächst der Grundsatzbeschluss gefasst werden solle. Inwieweit der Grundsatzbeschluss sodann auch auf die einzelnen aktuellen Maßnahmen angewendet werden kann, müsse separat beraten werden. Beschluss: Anlieger bei Straßenbaumaßnahmen nach dem BauGB (Erstausbau) werden, ebenso wie Anlieger bei KAG-Maßnahmen (Sanierung), drei Jahre vor Beginn der Maßnahme durch Anschreiben informiert, um entsprechende Rückstellungen zur Finanzierung der Maßnahme bilden zu können. Dies gilt nicht, wenn für Straßenbaumaßnahmen bereits Ablöseverträge geschlossen worden sind. Beratungsergebnis: - einstimmig -