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Beschlußtext (Kalkulation der Friedhofsgebühren hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,9 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
Beschlußtext (Kalkulation der Friedhofsgebühren
hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz (Wahlperiode 2014/2020) am 23.11.2017: 6. Friedhofsangelegenheiten 6.1 Kalkulation der Friedhofsgebühren hier: Kalkulation 2017 und Gebührenhöhe 2018 AV Herr Hachmeister verweist auf die vorliegende Kalkulation und führt aus, dass der unter Verwaltungsendleistungen genannte Begriff der Sondergenehmigungen zukünftig nach Aufwand abgerechnet werden solle, da diese Position in den letzten 10 Jahren nicht erhoben wurde und man somit im Falle eines Falles auf der sicheren Seite wäre bzw. der Aufwand auch 1:1 abgerechnet werden könne. Des Weiteren seien die Gebühren für die üblichen Bestattungsformen leicht gesunken. Auch die Grabfeldsanierung sei nicht so zu Buche geschlagen, wie im Vorfeld befürchtet, da diese über mehrere Jahre abgeschrieben werde. Dies sehe er durchweg positiv. Auf Nachfrage teilt Herr Sunkovsky abschließend mit, dass die Gebühren für die Grabkammern in den Urnenstelen erst eindeutig festzuschreiben wäre, wenn klar sei, wie die Stelen genutzt würden. Im Anschluss daran, lässt AV Herr Hachmeister über nachstehenden Beschluss abstimmen. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung an den Rat: Beschluss: Der Rat billigt die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenkalkulation der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -