Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
268 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020)
am 16.11.2017
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
21:02 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Jahn (Ausschussvorsitzender), Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Geisler (für Herrn
Porschen), Herr Hanning, Herr Hoffmann, Herr Rösner
CDU:
Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Koch, Herr Meckelmann, Herr Niemann, Herr Siefert
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister
FDP:
Graf von der Schulenburg (beratend)
Verwaltung:
BM Herr Schemmel, FBL Herr Puchert-Blöbaum, Herr Raddatz, Frau Knipping,
Frau Hilbrink
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Gäste:
Herr Winkler (Planungsbüro Enderweit+Partner GmbH), Herr Tacke (Planungsbüro
Hempel + Tacke GmbH), Herr Becker (Architekturbüro Thomas Becker GmbH) und
Frau Balduhn (Geschäftsführerin Pflegeheim Greste), Herr Runge (Planungsbüro Drees
& Huesmann GmbH), Herr Körber und Frau Möllenbrock (Architekturbüro Körber &
Möllenbrock)
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung
sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Anwohner der Straße „Am Mühlenbach“ erkundigt sich nach Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger
und Anwohner für die ehemalige Spielplatzfläche, da er seit mehreren Jahren die Entwicklung dort
verfolge. FBL Herr Puchert-Blöbaum verweist diesbezüglich auf den TOP 3 „Informationen der
Verwaltung“.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
AM Herr Hachmeister stellt fest, dass es auf der Tagesordnung keinen Punkt zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 06/07 „Zentrum- Süd“ gebe und erkundigt sich nach dem Sachstand. Des
Weiteren fragt er nach, warum dort mit dem Bau der Gewerbehalle bereits begonnen worden sei.
FBL Herr Puchert-Blöbaum erläutert, dass das beauftragte Planungsbüro zurzeit noch die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bearbeite und auswerte. Zum Bau der Gewerbehalle gibt
er an, dass der Kreis Lippe bereits eine Teilbaugenehmigung erteilt habe.
-2-
AM Herr Niemann erkundigt sich nach einem Zusammenkommen des Arbeitskreises zum Umbau der
Gesamtschule. Dieser sollte regelmäßig tagen, einen Termin habe es aber bisher nicht gegeben.
FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt an, dass es einen Termin gab, bei dem aber keine neuen Termine
definiert wurden.
AM Herr Brinkmann erkundigt sich über die Reparaturarbeiten am Lehrschwimmbecken in Asemissen.
FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass die Technik des Schwimmbades veraltet sei und verschiedene
Teile ausgetauscht werden müssten. Ein Schwimmbetrieb sei derzeit nicht möglich, leider gäbe es für die
Ersatzteile längere Lieferzeiten. Hierüber seien alle Stellen entsprechend informiert worden.
3.
Informationen der Verwaltung
FBL Herr Puchert-Blöbaum erläutert anhand einer kurzen Präsentation den Ablauf des
Bauleitplanverfahrens bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und geht insbesondere auf die
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ein.
Als zweiten Punkt gibt er bekannt, dass die Abrissarbeiten auf dem „Möbel Fillies- Gelände“ in Kürze
beginnen würden. AM Herr Hachmeister fragt nach, ob das Vorhaben noch genauso umgesetzt werden
solle, wie ursprünglich geplant. Die Verwaltung bestätigt dies, da es dort einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan gäbe, dem entsprochen werden müsse.
4.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im
Ortsteil Asemissen
Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen
Gewerbestraße, Westring, Detmolder Straße und Bruchweg
Herr Winkler vom Planungsbüro Enderweit & Partner erläutert anhand einer Präsentation (siehe Vorlage),
dass der Investor die vorgestellte Teilfläche einer gewerblichen Nutzung zuführen wolle.
Die Fraktion B90/Grüne regt an, sich noch mal mit der Grünfläche in Bezug auf eine Ausgleichsfläche zu
beschäftigen. Des Weiteren weisen sie darauf hin, dass der landwirtschaftliche Betrieb, der östlich dieser
geplanten Fläche liegt, Bestandsschutz habe. In Verbindung mit der B66 Neu sei ein Abstand zwischen
der Hofstelle und den Bauflächen im Gewerbegebiet vereinbart worden, in dem keine Bebauung zulässig
sei.
Herr Winkler erläutert, dass für die entfallende Grünfläche ein entsprechender Ersatz zum Ausgleich
geschaffen werde. Die eigentliche festgesetzte Grünfläche solle aber nicht in Anspruch genommen
werden. Alles Weitere sei im Verfahren zu klären.
Darauf verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -
5.
23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Bereich Heeper Straße
/ Am Pansbach im Ortsteil Bechterdissen
1. Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes
(Aufstellungsbeschluss)
2. Beratung und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Herr Tacke vom Planungsbüro Hempel + Tacke GmbH erläutert die Planung anhand einer Präsentation
(siehe Vorlage).
Die SPD-Fraktion ist dem Bebauungsvorschlag nicht abgeneigt, jedoch ist ihnen ein Teil der Bebauung
zu hoch und zu massiv. Sie schlagen vor, die zulässige Geschosszahl auf maximal zwei Vollgeschosse
zu ändern und die Firsthöhe auf 10,50 m festzulegen.
Die Fraktion B90/Grüne schließt sich der Meinung der SPD-Fraktion an.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Entwurf und auch die geplante dreigeschossige Bauweise, auf Grund
des hohen Bedarfs an Wohnungen in Leopoldshöhe. Gleichzeitig regt sie aber nochmal an, sich mit der
Parksituation auseinanderzusetzten, damit der geplante Wendehammer nicht zu Parkzwecken
missbraucht würde.
-3-
Seitens der Ausschussmitglieder wird darum gebeten, den Beschlussvorschlag anzupassen und auf eine
maximal zweigeschossige Bauweise zu ändern. Sodann lässt AV Herr Jahn über den Antrag der SPDFraktion über eine Änderung der geplanten dreigeschossigen in eine zweigeschossige Bauweise und
eine Firsthöhe von 10,5 m abstimmen. Der Hochbau-und Planungsausschuss folgt diesem Vorschlag.
- einstimmig –
Danach verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, zur Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Wohngebietes den Bebauungsplan Nr. 02/02
„Milser Heide“ als 23. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
2.
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, auf der Grundlage des
vorgestellten Bebauungs- und Nutzungskonzeptes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
- einstimmig -
6.
Bauliche Entwicklung im Bereich der Heeper Straße – Einmündung Grenzweg
Herr Raddatz erläutert die Sachlage über eine mögliche bauliche Entwicklung der Fläche (siehe Vorlage).
Verschiedene Faktoren dieser Fläche, wie Erschließungsmöglichkeiten, Topografie und mögliche Biotope
seien bereits geprüft worden. Im Flächennutzungsplan könne diese Fläche zusätzlich als Wohnbaufläche
dargestellt werden, da die Bezirksregierung in Leopoldshöhe Bedarf an Wohnbauflächen sehe.
Die CDU-Fraktion befürwortet grundsätzlich die Entwicklung der Fläche, äußert aber gleichzeitig
Bedenken auf Grund der Verkehrssituation im Bereich der Heeper Straße.
Die Fraktion B90/Grüne gibt an, dass immer mehr kleine Flächen in Leopoldshöhe versiegelt und zu
Bauland umgewandelt würden. Ein Grundsatzbeschluss über die weitere Entwicklung von Leopoldshöhe
in Bezug auf Größe, Einwohner und Infrastruktur sei immer noch nicht gefallen. Bevor hierüber nicht in
allen politischen Bereichen diskutiert würde und eine Prognose über die zu erwartende Bevölkerung in
Leopoldshöhe abgegeben würde, möchte die Fraktion B90/Grüne keiner weiteren baulichen Entwicklung
von Flächen zustimmen.
Die SPD-Fraktion schließt sich in Bezug auf die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses der Fraktion
B90/Grüne an, würde aber eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf diesen Flächen begrüßen.
AM Graf von der Schulenburg stellt die Frage nach der Rolle der Leopoldshöher Immobilien und
Liegenschaftsverwaltung (LIL) bei dieser Fläche. Die Verwaltung erläutert, dass die LIL zu beteiligen
wäre. Die Eigentümer könnten die Flächen an die LIL verkaufen, somit könnte die Gemeinde selber die
Modalitäten gestalten.
Die CDU-Fraktion sieht den dringenden Bedarf an Mietwohnungen in der Gemeinde. Der Bau von
Mehrfamilienhäusern durch die LIL wäre die bevorzugte Variante auf diesen Flächen.
AM Fiedler schlägt vor, den Beschlussvorschlag im Hinblick auf die Verkehrssituation an der Heeper
Straße im Einmündungsbereich Grenzweg/Auf dem Rott zu ergänzen.
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der
Verkehrssituation auf der Heeper Straße, die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten.
Im weiteren Verfahren ist die LIL zu beteiligen.
- 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -
7.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste
Hier: Weitere Beratung und Beschluss zur Gestaltung der Erweiterung des Senioren- und
Pflegeheims Greste
Architekt Herr Becker betreut die Erweiterung des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Dieses
Bauvorhaben wurde bereits im Jahr 2015 positiv im Ausschuss diskutiert. Der Gebäudealtbestand solle
saniert und umgebaut werden, gleichzeitig würde ein Anbau entstehen. Für diese Erweiterung wäre eine
im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche in Anspruch zu nehmen. Hierfür müsse der
Bebauungsplan geändert werden. Des Weiteren wird der Vorschlag gemacht, eine abweichende
-4-
Dachform im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung zuzulassen, da der Baukörper so weniger massiv
wirke. Es werden drei Varianten mit unterschiedlichen Dachformen vorgestellt.
Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion sowie AM Graf von der Schulenburg begrüßen das Konzept und
sprechen sich positiv für Variante 1 (Flachdach) und 3 (Staffelgeschoss, 16° Dachneigung) aus.
Die Fraktion B90/Grüne lehnen die geplante Konzeption ab, auf Grund der Massivität des Gebäudes und
der fehlenden Grünflächen.
FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt den Hinweis, dass die Verwaltung Kontakt mit der benachbarten kath.
Kirche aufnehmen könne, da dort reichlich Grünfläche vorhanden sei und diese eventuell mitgenutzt
werden könne.
AV Herr Jahn fragt nach, ob seitens der Ausschussmitglieder eine von den beiden Varianten bevorzugt
würde. Es herrscht Einigkeit, dass diese Entscheidung dem Planer zu überlassen sei.
Darauf verliest Herr Jahn den Beschlussvorschlag.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag, die Dachform bzw. die Dachneigung im
Bebauungsplan Nr. 04/07 „Ginsterweg“ gem. der Varianten 1 und 3 zu ändern, zu.
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
8.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil
Asemissen im Bereich Schlangenstraße
AV Herr Jahn fragt nach, ob diesbezüglich eine Erläuterung der Vorlage seitens der Verwaltung
gewünscht werde. Ein Vortrag wird nicht gewünscht, sodass der Beschlussvorschlag verlesen wird.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens.
- einstimmig -
9.
14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der
„Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
- Satzungsempfehlung an den Rat über die 14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“
Herr Runge vom Planungsbüro Drees &. Heusmann bietet an, das Verfahren noch einmal zu erläutern.
Ein Vortrag wird seitens der Ausschussmitglieder nicht mehr verlangt und somit ergeht folgender
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende
Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage 5 aufgeführten „Vorschläge zur
Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“.
2.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01
„VdK-Siedlung“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB.
- einstimmig -
-5-
10. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am
Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Herr Runge vom Planungsbüro Drees &. Huesmann stellt die Planung anhand einer Präsentation vor.
Es werden zwei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt. Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und
einem Mehrfamilienhaus sowie eine Bebauung nur mit Einfamilienhäusern.
Des Weiteren geht Herr Runge auf eine 2012 durchgeführte Baugrunduntersuchung ein, bei der es
Auffälligkeiten im Nord-Osten der geplanten Fläche gab. Bei einer Einleitung des Bauleitplanverfahrens
würden diese Tatsachen genau geprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das
Planungsbüro bittet den Ausschuss, der Einleitung des Verfahrens zuzustimmen.
Die Fraktion B90/Grüne betont, dass vor Einleitung des Verfahrens ein Gutachten über die
Bodenbeschaffenheit vorliegen müsse, ansonsten würden sie sich gegen das Vorhaben aussprechen.
AM Herr Fiedler führt an, dass es hier um eine grundsätzliche Entscheidung gehe ob die Fläche bebaut
werden solle oder nicht. Die Verwaltung weist noch mal auf den Stand des Verfahrens hin und dass vor
dem Start des Verfahrens ein sog. Scoping-Termin stattfinden würde, bei dem alle betroffenen Behörden
bei einem Ortstermin die Fläche beurteilen würden. Die Ergebnisse könnten dann noch vor dem Start der
frühzeitigen Beteiligung dem Ausschuss vorgelegt werden.
Nach reger Diskussion schlägt AV Herr Jahn vor, aus dem Beschlussvorschlag nur die Punkte 2. und 3.
zu beschließen und einen Scoping-Termin durchzuführen. Dementsprechend ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
1.
entfällt
2.
Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ ist als 12. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 erkennbar.
3.
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (24. Änderung). Der
Geltungsbereich ist aus der Anlage 5 erkennbar.
4.
Ein Scoping-Termin mit den beteiligten Behörden ist durchzuführen und das Ergebnis dem Ausschuss
vorzulegen.
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -
11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier:- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Herr Raddatz erläutert den Tagesordnungspunkt (siehe Vorlage). In Leopoldshöhe bestünde ein großer
Bedarf an Mehrfamilienhäusern, den die Wohnbau Lemgo eG mit 46-48 geplanten Wohnungen gerne an
dieser Stelle umsetzen würde. Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan setze eine zweigeschossige
Bauweise fest. Die Wohnbau Lemgo eG möchte das Grundkonzept beibehalten, jedoch würde sich
daraus eine dreigeschossige Bauweise ergeben und eine Traufhöhe von 9,5m. Des Weiteren erläutert
Herr Raddatz noch einmal kurz das Schallschutzgutachten, welches im Rahmen des Ursprungsplanes
erstellt wurde.
Nach kurzer Diskussion verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 1. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB
zu ändern (Aufstellungsbeschluss).
-6-
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
3. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird
beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung
im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der
Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß
§ 3 (2) BauGB.
- einstimmig -
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
Errichtung von drei Wohngebäuden an der Ecke Schötmarsche Straße und
Heinrichstraße (Wohnpark Leopold)
AM Graf von der Schulenburg erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen und nimmt im
Zuhörerbereich Platz
AV Herr Jahn stellt die Frage, welche Gebäudevariante seitens des Ausschusses bevorzugt würde. Die
Fraktion B90/Grüne sprechen sich für die zweite Variante aus, da sie sich besser in die
Umgebungsbebauung einfügen würde.
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion präferieren die erste Variante
Sodann ergeht folgender Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss bevorzugt die erste Variante (Gebäude mit Staffelgeschoss – „Ursprungsplanung“) und
stimmt einer dafür notwendigen Bebauungsplanänderung zu. Ziel des Änderungsverfahren ist eine
Änderung der Traufhöhe auf 9,5 m.
- 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der AV Herr Jahn schließt die öffentliche Sitzung um 20.05 Uhr.
Jahn
Ausschussvorsitzender
Hilbrink
Schriftführer/in