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Öffentliche Niederschrift (Hochbau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
268 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
01.12.17, 11:59
Aktualisiert
01.12.17, 11:59
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Niederschrift über die 19. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 16.11.2017 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 21:02 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Jahn (Ausschussvorsitzender), Herr Banze, Herr Brinkmann, Herr Geisler (für Herrn Porschen), Herr Hanning, Herr Hoffmann, Herr Rösner CDU: Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Koch, Herr Meckelmann, Herr Niemann, Herr Siefert B90/Grüne: Herr Gadow, Herr Hachmeister FDP: Graf von der Schulenburg (beratend) Verwaltung: BM Herr Schemmel, FBL Herr Puchert-Blöbaum, Herr Raddatz, Frau Knipping, Frau Hilbrink Zuhörer: zahlreich Presse: 1 Gäste: Herr Winkler (Planungsbüro Enderweit+Partner GmbH), Herr Tacke (Planungsbüro Hempel + Tacke GmbH), Herr Becker (Architekturbüro Thomas Becker GmbH) und Frau Balduhn (Geschäftsführerin Pflegeheim Greste), Herr Runge (Planungsbüro Drees & Huesmann GmbH), Herr Körber und Frau Möllenbrock (Architekturbüro Körber & Möllenbrock) Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Ein Anwohner der Straße „Am Mühlenbach“ erkundigt sich nach Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger und Anwohner für die ehemalige Spielplatzfläche, da er seit mehreren Jahren die Entwicklung dort verfolge. FBL Herr Puchert-Blöbaum verweist diesbezüglich auf den TOP 3 „Informationen der Verwaltung“. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Hachmeister stellt fest, dass es auf der Tagesordnung keinen Punkt zum Bebauungsplanverfahren Nr. 06/07 „Zentrum- Süd“ gebe und erkundigt sich nach dem Sachstand. Des Weiteren fragt er nach, warum dort mit dem Bau der Gewerbehalle bereits begonnen worden sei. FBL Herr Puchert-Blöbaum erläutert, dass das beauftragte Planungsbüro zurzeit noch die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange bearbeite und auswerte. Zum Bau der Gewerbehalle gibt er an, dass der Kreis Lippe bereits eine Teilbaugenehmigung erteilt habe. -2- AM Herr Niemann erkundigt sich nach einem Zusammenkommen des Arbeitskreises zum Umbau der Gesamtschule. Dieser sollte regelmäßig tagen, einen Termin habe es aber bisher nicht gegeben. FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt an, dass es einen Termin gab, bei dem aber keine neuen Termine definiert wurden. AM Herr Brinkmann erkundigt sich über die Reparaturarbeiten am Lehrschwimmbecken in Asemissen. FBL Herr Puchert-Blöbaum erklärt, dass die Technik des Schwimmbades veraltet sei und verschiedene Teile ausgetauscht werden müssten. Ein Schwimmbetrieb sei derzeit nicht möglich, leider gäbe es für die Ersatzteile längere Lieferzeiten. Hierüber seien alle Stellen entsprechend informiert worden. 3. Informationen der Verwaltung FBL Herr Puchert-Blöbaum erläutert anhand einer kurzen Präsentation den Ablauf des Bauleitplanverfahrens bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und geht insbesondere auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ein. Als zweiten Punkt gibt er bekannt, dass die Abrissarbeiten auf dem „Möbel Fillies- Gelände“ in Kürze beginnen würden. AM Herr Hachmeister fragt nach, ob das Vorhaben noch genauso umgesetzt werden solle, wie ursprünglich geplant. Die Verwaltung bestätigt dies, da es dort einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gäbe, dem entsprochen werden müsse. 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ im Ortsteil Asemissen Hier: Gewerbliche Nachverdichtung auf einer Teilfläche im Bereich zwischen Gewerbestraße, Westring, Detmolder Straße und Bruchweg Herr Winkler vom Planungsbüro Enderweit & Partner erläutert anhand einer Präsentation (siehe Vorlage), dass der Investor die vorgestellte Teilfläche einer gewerblichen Nutzung zuführen wolle. Die Fraktion B90/Grüne regt an, sich noch mal mit der Grünfläche in Bezug auf eine Ausgleichsfläche zu beschäftigen. Des Weiteren weisen sie darauf hin, dass der landwirtschaftliche Betrieb, der östlich dieser geplanten Fläche liegt, Bestandsschutz habe. In Verbindung mit der B66 Neu sei ein Abstand zwischen der Hofstelle und den Bauflächen im Gewerbegebiet vereinbart worden, in dem keine Bebauung zulässig sei. Herr Winkler erläutert, dass für die entfallende Grünfläche ein entsprechender Ersatz zum Ausgleich geschaffen werde. Die eigentliche festgesetzte Grünfläche solle aber nicht in Anspruch genommen werden. Alles Weitere sei im Verfahren zu klären. Darauf verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/06 „Gewerbegebiet Asemissen“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) - 5. 23. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Bereich Heeper Straße / Am Pansbach im Ortsteil Bechterdissen 1. Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes (Aufstellungsbeschluss) 2. Beratung und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Herr Tacke vom Planungsbüro Hempel + Tacke GmbH erläutert die Planung anhand einer Präsentation (siehe Vorlage). Die SPD-Fraktion ist dem Bebauungsvorschlag nicht abgeneigt, jedoch ist ihnen ein Teil der Bebauung zu hoch und zu massiv. Sie schlagen vor, die zulässige Geschosszahl auf maximal zwei Vollgeschosse zu ändern und die Firsthöhe auf 10,50 m festzulegen. Die Fraktion B90/Grüne schließt sich der Meinung der SPD-Fraktion an. Die CDU-Fraktion unterstützt den Entwurf und auch die geplante dreigeschossige Bauweise, auf Grund des hohen Bedarfs an Wohnungen in Leopoldshöhe. Gleichzeitig regt sie aber nochmal an, sich mit der Parksituation auseinanderzusetzten, damit der geplante Wendehammer nicht zu Parkzwecken missbraucht würde. -3- Seitens der Ausschussmitglieder wird darum gebeten, den Beschlussvorschlag anzupassen und auf eine maximal zweigeschossige Bauweise zu ändern. Sodann lässt AV Herr Jahn über den Antrag der SPDFraktion über eine Änderung der geplanten dreigeschossigen in eine zweigeschossige Bauweise und eine Firsthöhe von 10,5 m abstimmen. Der Hochbau-und Planungsausschuss folgt diesem Vorschlag. - einstimmig – Danach verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag der Verwaltung. 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Wohngebietes den Bebauungsplan Nr. 02/02 „Milser Heide“ als 23. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungs- und Nutzungskonzeptes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. - einstimmig - 6. Bauliche Entwicklung im Bereich der Heeper Straße – Einmündung Grenzweg Herr Raddatz erläutert die Sachlage über eine mögliche bauliche Entwicklung der Fläche (siehe Vorlage). Verschiedene Faktoren dieser Fläche, wie Erschließungsmöglichkeiten, Topografie und mögliche Biotope seien bereits geprüft worden. Im Flächennutzungsplan könne diese Fläche zusätzlich als Wohnbaufläche dargestellt werden, da die Bezirksregierung in Leopoldshöhe Bedarf an Wohnbauflächen sehe. Die CDU-Fraktion befürwortet grundsätzlich die Entwicklung der Fläche, äußert aber gleichzeitig Bedenken auf Grund der Verkehrssituation im Bereich der Heeper Straße. Die Fraktion B90/Grüne gibt an, dass immer mehr kleine Flächen in Leopoldshöhe versiegelt und zu Bauland umgewandelt würden. Ein Grundsatzbeschluss über die weitere Entwicklung von Leopoldshöhe in Bezug auf Größe, Einwohner und Infrastruktur sei immer noch nicht gefallen. Bevor hierüber nicht in allen politischen Bereichen diskutiert würde und eine Prognose über die zu erwartende Bevölkerung in Leopoldshöhe abgegeben würde, möchte die Fraktion B90/Grüne keiner weiteren baulichen Entwicklung von Flächen zustimmen. Die SPD-Fraktion schließt sich in Bezug auf die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses der Fraktion B90/Grüne an, würde aber eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern auf diesen Flächen begrüßen. AM Graf von der Schulenburg stellt die Frage nach der Rolle der Leopoldshöher Immobilien und Liegenschaftsverwaltung (LIL) bei dieser Fläche. Die Verwaltung erläutert, dass die LIL zu beteiligen wäre. Die Eigentümer könnten die Flächen an die LIL verkaufen, somit könnte die Gemeinde selber die Modalitäten gestalten. Die CDU-Fraktion sieht den dringenden Bedarf an Mietwohnungen in der Gemeinde. Der Bau von Mehrfamilienhäusern durch die LIL wäre die bevorzugte Variante auf diesen Flächen. AM Fiedler schlägt vor, den Beschlussvorschlag im Hinblick auf die Verkehrssituation an der Heeper Straße im Einmündungsbereich Grenzweg/Auf dem Rott zu ergänzen. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Der Hochbau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Verkehrssituation auf der Heeper Straße, die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten. Im weiteren Verfahren ist die LIL zu beteiligen. - 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - 7. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/07 „Ginsterweg“ im Ortsteil Greste Hier: Weitere Beratung und Beschluss zur Gestaltung der Erweiterung des Senioren- und Pflegeheims Greste Architekt Herr Becker betreut die Erweiterung des Senioren- und Pflegeheims in Greste. Dieses Bauvorhaben wurde bereits im Jahr 2015 positiv im Ausschuss diskutiert. Der Gebäudealtbestand solle saniert und umgebaut werden, gleichzeitig würde ein Anbau entstehen. Für diese Erweiterung wäre eine im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche in Anspruch zu nehmen. Hierfür müsse der Bebauungsplan geändert werden. Des Weiteren wird der Vorschlag gemacht, eine abweichende -4- Dachform im Gegensatz zur vorhandenen Bebauung zuzulassen, da der Baukörper so weniger massiv wirke. Es werden drei Varianten mit unterschiedlichen Dachformen vorgestellt. Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion sowie AM Graf von der Schulenburg begrüßen das Konzept und sprechen sich positiv für Variante 1 (Flachdach) und 3 (Staffelgeschoss, 16° Dachneigung) aus. Die Fraktion B90/Grüne lehnen die geplante Konzeption ab, auf Grund der Massivität des Gebäudes und der fehlenden Grünflächen. FBL Herr Puchert-Blöbaum gibt den Hinweis, dass die Verwaltung Kontakt mit der benachbarten kath. Kirche aufnehmen könne, da dort reichlich Grünfläche vorhanden sei und diese eventuell mitgenutzt werden könne. AV Herr Jahn fragt nach, ob seitens der Ausschussmitglieder eine von den beiden Varianten bevorzugt würde. Es herrscht Einigkeit, dass diese Entscheidung dem Planer zu überlassen sei. Darauf verliest Herr Jahn den Beschlussvorschlag. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag, die Dachform bzw. die Dachneigung im Bebauungsplan Nr. 04/07 „Ginsterweg“ gem. der Varianten 1 und 3 zu ändern, zu. - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - 8. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen im Bereich Schlangenstraße AV Herr Jahn fragt nach, ob diesbezüglich eine Erläuterung der Vorlage seitens der Verwaltung gewünscht werde. Ein Vortrag wird nicht gewünscht, sodass der Beschlussvorschlag verlesen wird. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. - einstimmig - 9. 14. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen - Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsempfehlung an den Rat über die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ Herr Runge vom Planungsbüro Drees &. Heusmann bietet an, das Verfahren noch einmal zu erläutern. Ein Vortrag wird seitens der Ausschussmitglieder nicht mehr verlangt und somit ergeht folgender Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die in der Anlage 5 aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt, die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ mit Text und Begründung als SATZUNG nach § 10 (1) BauGB. - einstimmig - -5- 10. 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Herr Runge vom Planungsbüro Drees &. Huesmann stellt die Planung anhand einer Präsentation vor. Es werden zwei mögliche Bebauungsvarianten vorgestellt. Eine Bebauung mit Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus sowie eine Bebauung nur mit Einfamilienhäusern. Des Weiteren geht Herr Runge auf eine 2012 durchgeführte Baugrunduntersuchung ein, bei der es Auffälligkeiten im Nord-Osten der geplanten Fläche gab. Bei einer Einleitung des Bauleitplanverfahrens würden diese Tatsachen genau geprüft und ggf. entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Das Planungsbüro bittet den Ausschuss, der Einleitung des Verfahrens zuzustimmen. Die Fraktion B90/Grüne betont, dass vor Einleitung des Verfahrens ein Gutachten über die Bodenbeschaffenheit vorliegen müsse, ansonsten würden sie sich gegen das Vorhaben aussprechen. AM Herr Fiedler führt an, dass es hier um eine grundsätzliche Entscheidung gehe ob die Fläche bebaut werden solle oder nicht. Die Verwaltung weist noch mal auf den Stand des Verfahrens hin und dass vor dem Start des Verfahrens ein sog. Scoping-Termin stattfinden würde, bei dem alle betroffenen Behörden bei einem Ortstermin die Fläche beurteilen würden. Die Ergebnisse könnten dann noch vor dem Start der frühzeitigen Beteiligung dem Ausschuss vorgelegt werden. Nach reger Diskussion schlägt AV Herr Jahn vor, aus dem Beschlussvorschlag nur die Punkte 2. und 3. zu beschließen und einen Scoping-Termin durchzuführen. Dementsprechend ergeht folgender Beschlussvorschlag: 1. entfällt 2. Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ ist als 12. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 erkennbar. 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (24. Änderung). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 5 erkennbar. 4. Ein Scoping-Termin mit den beteiligten Behörden ist durchzuführen und das Ergebnis dem Ausschuss vorzulegen. - 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) - 11. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles hier:- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Herr Raddatz erläutert den Tagesordnungspunkt (siehe Vorlage). In Leopoldshöhe bestünde ein großer Bedarf an Mehrfamilienhäusern, den die Wohnbau Lemgo eG mit 46-48 geplanten Wohnungen gerne an dieser Stelle umsetzen würde. Der zurzeit rechtskräftige Bebauungsplan setze eine zweigeschossige Bauweise fest. Die Wohnbau Lemgo eG möchte das Grundkonzept beibehalten, jedoch würde sich daraus eine dreigeschossige Bauweise ergeben und eine Traufhöhe von 9,5m. Des Weiteren erläutert Herr Raddatz noch einmal kurz das Schallschutzgutachten, welches im Rahmen des Ursprungsplanes erstellt wurde. Nach kurzer Diskussion verliest AV Herr Jahn den Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 1. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). -6- 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. 3. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird beschlossen. 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. 5. Die Beteiligung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. - einstimmig - 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Errichtung von drei Wohngebäuden an der Ecke Schötmarsche Straße und Heinrichstraße (Wohnpark Leopold) AM Graf von der Schulenburg erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt als befangen und nimmt im Zuhörerbereich Platz AV Herr Jahn stellt die Frage, welche Gebäudevariante seitens des Ausschusses bevorzugt würde. Die Fraktion B90/Grüne sprechen sich für die zweite Variante aus, da sie sich besser in die Umgebungsbebauung einfügen würde. Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion präferieren die erste Variante Sodann ergeht folgender Beschlussvorschlag: Der Ausschuss bevorzugt die erste Variante (Gebäude mit Staffelgeschoss – „Ursprungsplanung“) und stimmt einer dafür notwendigen Bebauungsplanänderung zu. Ziel des Änderungsverfahren ist eine Änderung der Traufhöhe auf 9,5 m. - 13 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) Der AV Herr Jahn schließt die öffentliche Sitzung um 20.05 Uhr. Jahn Ausschussvorsitzender Hilbrink Schriftführer/in